Die Frage, ob jemand zurecht als Mörder zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde, entscheidet genaugenommen – und das sage nicht ich, sondern das sagt der Professor Fischer, Senatsvorsitzender am BGH – entscheidet genau ein Mann; eineinhalb vielleicht. Der Senatsvorsitzende verteilt die Fälle; die einzelnen Berichterstatter schauen sich die einzelnen Fälle an und machen dann ihre Vorschläge. Und in 80 bis 90 % der Fälle heißt dieser Vorschlag: „Da machen wir eine OU-Entscheidung.“ Und eine OU-Entscheidung heißt: Offensichtlich unbegründet wird die Revision zurückgewiesen.
Rechtsanwältin Dagmar Schön | State of the German Judiciary | Der Zustand der deutschen Justiz | ICICLAW. „Coronoia: OU-Entscheidungen“ weiterlesen