Coronoia: Befristete „Impfpflicht“?

Ich hatte, als die Gentechnik-Vergiftungspflicht erstmals in einer Drucksache des Bundestages auftauchte, in einem Kurzkommentar angemerkt, dass die „Impfpflicht“ für die Gesundheits- und Pflegeberufe, wie auch die Eröffnung der Möglichkeit, den Besuch mit dem ständig Dünnschiss habenden Fiffi beim Tierarzt gleich mit einer Dauerbooster-„Impfung“ fürs mysophobe Frauchen zu kombinieren, zeitlich befristet ist. Also, vorausgesetzt, man glaubt den Bullshit, dass der Gesetz- oder Verordnungsgeber diese Fristen nicht eh, wie er es in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach getan hat, noch etliche Male, bis ins Jahr 2397 verlängern wird.

Das neulich von einer überwältigenden Mehrheit der CED (Corona-Einheitspartei Deutschlands) beschlossene Gesetz ist, wegen der Änderung vieler weiterer Gesetze, in mehrere Artikel gegliedert. Und genau diese relativ „hinterlistig“ wirkende Gliederung hat mich in den letzten Tagen grübeln lassen, was der Grund hierfür sein könnte? Kalkuliert man eventuell doch ein Scheitern bei den gänzlich ungeeigneten drei Affen in Karlsruhe (der Odalf kocht evtl. auch nicht so gut wie Mutti) oder vor dem EGMR mit ein? Oder wäre es andernfalls zu offensichtlich gewesen?

Die Einführung der §§ 20a und 20b IfSG wurde abschließend im Artikel 1 unter der Nummer 4 der (noch einmal mehrere Änderungen und Erweiterungen beinhaltenden) Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (Drucksache 20/250) geregelt. Der neue § 20a (1) zur „Nachweispflicht“ wird folgendermaßen eingeleitet:

Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung sein:

Nun wird hier ein konkretes Datum genannt, ab welchem die folgenden Personen bzw. Berufsgruppen einen „Nachweis“ erbringen müssen. Warum hat der Gesetzgeber hier jedoch nicht bereits unmittelbar im Gesetzestext klargestellt, dass diese Regelung (gegenwärtig) nur zwischen dem 15.03.2022 und dem 31.12.2022 gilt bzw. gelten soll?

Denn es gibt da ja noch den direkt folgenden Artikel 2 des beschlossenen Gesetzes, der u. a. die folgende Regelung enthält:

Das Infektionsschutzgesetz, das zuletzt durch Artikel 1 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die §§ 20a und 20b werden aufgehoben (…)

In Artikel 23 (4) heißt es:

Artikel 2 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Das heißt, die §§ 20a und 20b sind (derzeit) ganz klar befristet. In der dieser zugrundeliegenden Drucksache 20/188 heißt es ganz allgemein zu Artikel 1 Nummer 4 als Begründung:

In Anlehnung an die Regelungen zur Einführung einer Masernimpfpflicht durch das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (BGBl. I 2020, S. 148) in § 20 Absatz 8 bis 13 wird in § 20a zur Einführung einer entsprechenden Pflicht für den Schutz vor der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Die Vorlagepflicht für Immunisierungsnachweise der Beschäftigten gegenüber den Einrichtungen bzw. dem Gesundheitsamt ist auf den 31. Dezember 2022 befristet (Artikel 2). Die für diesen Zweck verarbeiteten Daten müssen spätestens dann, ggf. nach Artikel 17 DSGVO auch früher, gelöscht werden.

Dann war die „Masernimpfpflicht“ also wohl doch die Generalprobe? Die Begründung zu Artikel 2:

Zu Nummer 1

Ziel der Regelung des § 20a IfSG ist es, die Impfquote in betroffenen Einrichtungen und Unternehmen kurzfristig zu erhöhen. Sie soll daher zunächst bis Ende 2022 gelten.

Und jene zu Artikel 23, da heißt es zum Absatz 3 (nun Absatz 4):

Mit Absatz 3 wird geregelt, dass Artikel 2 dieses Gesetzes zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Damit werden durch dieses Gesetz neu eingeführte Regelungen §§ 20a und § 20b IfSG mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben.

Man gibt hier also gar keine medizinischen, epidemiologischen oder anderweitigen gesundheitspolitischen Gründe an, warum diese (versteckte) Befristung überhaupt eingeführt wird, sondern gibt zu, dass man einzig und allein darauf abzielt, die „Impfquote“ zu erhöhen. Es wird aber weder ein konkretes Ziel (bspw. 90 % oder 95 %) angegeben, noch führt man Belege für den aktuellen Stand dieser Quote an – und warum jene (im Hinblick auf eine „drohende Überlastung des Gesundheitswesens“) nicht bereits ausreichend sein soll? Schließlich hieß es im Frühjahr und Sommer ja noch, sobald jeder ein „Angebot“ erhalten hätte, dass der Wahnsinn vollständig enden könne. Es geht also im Kern darum, die Betroffenen (erst einmal) „kurzfristig“ (über 9,5 Monate) in einem extremen Maße zur „Impfung“ – oder aus dem Beruf zu nötigen.

Die Verwendung des Wörtchens „zunächst“ lässt, in Verbindung mit dem Hinweis darauf, dass die „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ ebenfalls noch mehrfach geändert werden kann, erahnen, dass man weiteren Verlängerungen gegenüber nicht unbedingt abgeneigt ist. Aber warum sollte man im Jahr 2023 auch keine „Impfung“ mehr nachweisen müssen? Das ist doch m. E. ein weiterer, klarer Beleg dafür, dass es hier eben nicht um „Gesundheit“, sondern um Gehorsam geht. Und um das Zeug wirklich in so viele Menschen wie nur möglich zu spritzen.

In früheren Zeiten, als man noch halbwegs auf so etwas romantisches und altmodisches wie „Rechtssicherheit“ pochen konnte, hätte ich als Betroffener dann einfach mal eine „Auszeit“ eingeplant, ggf. auch vom Staat finanziert (z. B. durch die Beantragung von Arbeitslosengeld I). Und den Staat schauen lassen, wo er für diese Zeit schnell Ersatz für die sich einfach mal ein „Impf-Sabbatical“ gönnenden Leute herbekommt? Würde es ihm tatsächlich um einen „dauerhaften Schutz“ der Volksgesundheit gehen, macht so eine Befristung keinen Sinn.

So wird die Regierung den sich zuspitzenden, erneut selbst generierten Personalmangel erneut dafür nutzen, noch weitergehende Freiheitseinschränkungen aller zu beschließen. Zumal diese Befristung m. E. auch im Widerspruch zu einer ja ebenfalls geforderten und geplanten „allgemeinen Impfpflicht“, als auch der Dauerboosterung (inzw. ist man ja schon bei drei Monaten) steht.

Im Endeffekt ist es eh egal, sich über solche Machwerke den Kopf zu zerbrechen – weil die große, totalverblödete Masse auch weiterhin alles fressen und absegnen wird, was man ihr im Napf vor die Schnauze schiebt. Oder mit der Spritze in den Körper jagt.

Ich fordere: Hirn-, statt Impfpflicht! Und zwar unbefristet!


Siehe auch

Coronoia: Pflicht ohne Zwang?


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5 Gedanken zu „Coronoia: Befristete „Impfpflicht“?“

  1. „sich über solche Machwerke den Kopf zu zerbrechen“
    Die verwenden schon lange eine extrem geduldige Papier-Sorte, nur erhältlich in gut sortierten Fachgeschäften für Diktatoren-Bedarf.

    „festliche Stimmung auf den deutschen Weihnachtsmärkten“
    Nur echt ab 2 Promille.

    „@Nigel_Farage“
    CoronExit ? Farage hat nicht viel, aber einen Riecher für tote Pferde und wie sie ausgeschlachtet werden können.

    „86 Totgeburten in 7 Monaten bei Geimpften in Region mit normalerweise 1 Totgeburt in 2 Monaten“
    Daraus zieht die Ministerin den messerscharfen Schluss, dass sich alle Schwangeren impfen lassen sollten – Um Ihrer Autorität willen.

    „postpandemische Belastungsstörung“
    anschwellende SerumsMortalität ?

  2. Lieber Dennis, der hier verlinkte Kiezneurotiker/Maschinist hat etwas sehr Zutreffendes als Kommentar zu seiner linkliste geschrieben: Wegducken und Überleben ist die Devise und nicht sich in vorderster Reihe mit aufgerissenem Hemd und behaarter Brust vor den Panzer stellen, um dann für die Ewigkeit ein Video und/oder ein Standfoto abzugeben, das dann doch keinen interessiert: Es ist sinnvoller weiter Kinder zu bekommen so wie die Juden, die zwischenzeitlich kraft ihrer religiösen Vorschriften sogar den Holocaust nachkommensmässig wieder wettgemacht haben: Wer weiß schon, wer da wen auf die Waagschale legt und ob wir nicht alle in die eine geworfen werden und die anderen in die andere? Alle Deutschen in eine und krach-bumm schlägt sie durch bis in den sechsten Kreis der Hölle (Hitler, PCR Test, Biontech, von der Leyen, Atombombe – alles Deutsche) und alle geschredderten Küken auf die andere Waagschale, die daraufhin tausenstimmig-zwitschernd in den Himmel schiesst.

    Lies es nochmal was er geschrieben hat, es steht auch etwas für Dich drin. LG Josi

    1. Willkommen zurück. 😉 Ich hab es gelesen. Und ich werde vermutlich noch etwas dazu schreiben; daher das Folgende nur vorab. Ich schätze den maschinisten bekanntlich sehr und leide mit ihm mit; habe aber auch schon geschrieben, dass ich ihn für eine unfassbar tragische Figur halte. Weil er, wie nicht wenige Anti-Helden zwei Leben lebt; eines, wo er funktioniert, wie er funktionieren soll: angepasst, brav, produktiv. Ein wenig wie Mr. Anderson in der Matrix, bevor er dem weißen Kaninchen folgt – und Nachts nur ein wenig herumhackt. Und eines (ein verborgenes), in welchem er sich (pseudonym) über diese Welt, die ihn dazu zwingt, sich selbst quasi komplett zu verleugnen, so richtig übel auskotzt. Und uns damit „unterhält“. Das Eine wäre ohne das Andere nicht möglich.

      So bin ich aber nicht; noch nie gewesen. Weil ich genau das noch nie konnte und wollte; ein mehr oder weniger schizophrenes „Doppelleben“ führen. Ich habe mein Maul schon immer aufgemacht und immer Nein gesagt, wenn ich Nein sagen wollte. Und ich habe mich nie angepasst, wenn ich es nicht wollte (quasi immer). Und habe die Nachteile in Kauf genommen. Und doch, der Typ mit den Tüten auf dem Platz des himmlischen Friedens vor den Panzern – von dem haben wir ein Bild. Genauso wie von dem einen, der nicht den Arm gehoben hat.

      Wer sich weiterhin wegducken will, soll das machen. Ich halte das für feige. Vor allem gegenüber denen, die sich selber nicht wehren können. Außerdem kann ich mir derzeit kein größeres Verbrechen vorstellen, als Kinder in diese kranke Welt zu gebären. Zumal es ein Segen für die Welt wäre, wenn das deutsche Volk möglichst rasch aussterben würde.

      „Wegducken“ höchstens in der Form, dieses widerliche Scheißland und seine noch widerlicheren Menschen für immer zu verlassen.

    2. „das dann doch keinen interessiert“
      Aber von Dir und vielen anderen zitiert wird.
      Mir persönlich ist es übrigens egal, ob mein Kadaver bei einem Sozial-Begräbnis dritter Klasse verscharrt wird oder bei einem StaatsFeind-Begräbnis vierter Klasse (MVA ?); In beiden Fällen wird höchstens mal ein Hund drauf pissen.

      Ich kann gut verstehen, dass die meisten auf „Wegducken und Überleben“ setzen, gerade Kinder verwurzeln einen im „Boden des Bösen“; Aber es wird und sollte eine Minderheit geben, die andere Wege geht und die auf gelegentliche Hilfe angewiesen ist.

  3. Ich fordere: Hirn-, statt Impfpflicht! Und zwar unbefristet!

    Dafür! 🙂

    Für die „befristete“ „Impfpflicht“ existiert eine natürliche Fristsetzung: Nach dem Ableben erlischt diese automatisch (und ausnahmslos?). 🙁

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