In den letzten Monaten habe ich im Rahmen von Kurzkommentaren anlässlich diverser, ausnahmsweise den Klägern stattgebender Beschlüsse diverser Verwaltungsgerichte immer wieder mal die Reaktionen auf der Seite der „Maßnahmen“-Gegner kritisiert, weil sich in diesen auch ein völliges Un- bzw. Missverständnis in juristischen Dingen offenbart. Ich mache das im Einzelnen niemandem wirklich zum Vorwurf, aber muss darauf hinweisen, dass jegliches „Abfeiern“ dieser (von der Begründung her im Detail sogar eher kontraproduktiven) Beschlüsse bzw. der diese erlassen habenden Richter in meinen Augen ein gutes Beispiel für die Auswirkungen des Stockholm-Syndroms ist. Es ist vollkommen unangebracht, die Richter, die diesen totalitären Wahnsinn der letzten beiden Jahre durch ihre Untätigkeit erst ermöglichten, in irgendeiner Weise abzufeiern.
Es gibt in Deutschland in der Tat einige wenige Amtsrichter, die in den letzten zwei Jahren wirklich gute Beschlüsse erlassen oder Urteile gefällt haben; gerade deshalb, weil sie sich auf die elementaren Grundrechte, als auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beriefen. Den wohl bekanntesten und am besten begründeten Beschluss verfasste der Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar, der aus diesem Grunde die volle Härte einer durchweg korrupten und politischen Justiz zu spüren bekam. Indem man ihm – man muss sich das angesichts der „Leistungen“ seiner Kollegen vor allem bei den Verwaltungsgerichten mal vorstellen! – vorwarf, er habe eine strafbare Rechtsbeugung begangen. Nur, weil er ein familienrechtliches Verfahren geführt und hierbei mittels Sachverständigen-Anhörung Beweis erhoben hat; etwas, was seine Kollegen bei den Ver(ge)walt(ig)ungsgerichten seit zwei Jahren nicht für nötig erachten. Eine ähnlich agierende Kollegin in Weilheim hatte ebenfalls „Besuch“ von der Staatsanwaltschaft, ihr Verfahren wurde allerdings nach einiger Zeit eingestellt.
Ich bin ja selbst nur ein gescheiterter Finanzbeamtenanwärter, der sich in den letzten Jahren überwiegend im Verwaltungs-, Straßenverkehrs- und Straßenrecht autodidaktisch fortgebildet hat. Also alles andere als jemand, dem der durchschnittliche Laie eine besondere juristische Kompetenz attestieren oder viel Wert darauf legen würde, was ich da so von mir gebe. Trotzdem maße ich mir an, auch in Sachen Corona „gute“ von „schlechter“ Rechtsprechung unterscheiden zu können. Die beiden Beschlüsse, die bspw. heute wieder durch die Medien gingen, sind jene des VGH Baden-Württemberg zu „2G“ an den Hochschulen als auch der Beschluss des saarländischen OVG zu „2G“ im Einzelhandel.
Dem baden-würrtembergischen VGH geht es formal allein um die (sowieso nur willkürlich) gezogenen Schwellenwerte bei der „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“, er hält auch weiterhin die Grundlagen im IfSG für in keinster Weise problematisch. Man bleibt somit als Student weiter abhängig von der vom Gericht nicht hinterfragt werdenden „Inzidenz“.
Das OVG Saarlouis bemängelt die angegriffene Regelung in der saarländischen Verordnung im Ergebnis auch „nur“ aufgrund deren Unvereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot; was relativ leicht korrigiert werden kann. Abschließend stellt das OVG in der Pressemeldung auch eindeutig klar, dass es absolut nicht gewillt ist, am grundlegenden Narrativ auch nur das Geringste zu hinterfragen.
Schließlich betont der zuständige Senat, dass ungeachtet der vorläufigen Außervollzugsetzung der Zutrittsbeschränkungen nach der 2 G-Regelung im Einzelhandel generell die vom Verordnungsgeber beziehungsweise in einschlägigen Hygienekonzepten übergreifend vorgegebenen allgemeinen Maßnahmen und Vorkehrungen der Kontaktvermeidung zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus immer eingehalten werden müssen.
Mir ist klar, dass sich alle danach sehnen, die Judikative möge doch irgendwann aus ihrem Verwesungsprozess wiedererwachen. Und ja, im ersten Moment hat es natürlich etwas Positives, dass die Exekutive hier zumindest für einen Moment gebremst wird. Gebremst heißt aber nicht gestoppt. Und da liegt das Problem, denn die Verwaltungsgerichte machen weiterhin nur das, was sie seit fast zwei Jahren tun: Sie stellen sich dümmer, als sie eh schon sind – und kritisieren in aller Regel nur „formaljuristische“ Mängel, die von der Exekutive (oder Legislative) relativ schnell wieder behoben werden können; was diese in der Vergangenheit ja auch bereits unzählige Male getan haben. Nie hatte irgendein positiver Beschluss tatsächlich eine längerfristige Auswirkung gehabt, weil man ja einfach nur eine neue Verordnung zu erlassen braucht, in der im Kern das gleiche drinsteht, wie in der letzten. Wenn eine neue „Variante“ auftaucht, geht eh wieder alles von Vorne los. Und was man sich jedes Mal auch vergegenwärtigen muss: Alles, was nicht direkt angegriffen oder außer Kraft gesetzt wurde, wird indirekt gestärkt (bspw. nun „3G“ statt „2G“).
Wenn also ein höheres Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit einer „2G“-Regelung feststellt, dann kommt es mittel- und langfristig gesehen sehr darauf an, wie es seine Entscheidung begründet. Und genau hier besteht eben weiterhin absolut kein Grund für Optimismus, denn die Gerichte berufen sich auch weiterhin nicht etwa auf die verletzte Menschenwürde gem. Artikel 1 GG, die eingeschränkte Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) oder die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG). Damit haben sie im Kern weiterhin absolut kein Problem („Das RKI sagt …“) – und werden, wenn die formalen Grundlagen (bspw. in Form willkürlich festgelegter „Inzidenzzahlen“) wieder vorliegen, jede Klage, die sich gegen den Ausschluss „Ungeimpfter“ richtet, abweisen. Zur Not beschließt dann halt bspw. ein Landtag selber eine „epidemische Lage„; oder der Bundestag wieder eine für ganz Coronazischland. Ein Kernelement eines Rechtsstaats, die Rechtssicherheit, wurde bekanntlich vor zwei Jahren ebenfalls abgeschafft.
Was mich bei den Reaktionen auf diese Beschlüsse halt richtig entsetzt, sind bspw. Verweise auf das berüchtigte letzte Abendmahl bei Mutti, als die Bundesregierung gemeinsam mit den gänzlich ungeeigneten Bundesverfassungsrichtern gemeinsam das Grundgesetz verspeisten. Hätte man diese Richter doch nur auch eingeladen, schreiben einige, nicht nur bei Twitter. Dabei sind die Verwaltungsrichter auch nicht besser als Harbarth & Co., die tun das alles sogar ganz ohne Leckerlies.
Ebenfalls schlimm sind die Anspielungen auf die eingangs erwähnten Hausdurchsuchungen beim Weimarer Amtsrichter. Das ist meiner Meinung nach ein regelrechter Schlag nicht nur in die Magengrube Dettmars; allen Ernstes die vollkommen willfährigen und das Narrativ weiterhin stützenden Verwaltungsrichter mit den unfassbaren Vorgängen um diesen aufrechten und mutigen Juristen gleichzusetzen!
Es sind nämlich in den allermeisten Fällen die gleichen Verwaltungsrichter, die seit fast zwei Jahren ALLES durchwinken, was die Exekutive verbricht. Sei es vor allem das Quälen von Kindern mit Maulkörben und „Tests“, Kontaktverbote, Ausgangssperren, Besuchsverbote in Heimen und Krankenhäusern, Quarantäneanordnungen (auch gegen Kinder), Geschäftsschließungen, Ausschluss von Schulen oder Unis, allgemeine „Testpflichten“; Richter, die mittels hanebüchen begründeter Demoverbote gar eine regelrechte, unverhohlene Gesinnungsjustiz etabliert haben. Man hält es dort inzwischen ja sogar für ein legitimes Mittel, Menschen gerade mittels der „2G-Regeln“ zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment zu nötigen!
Also, bitte: Hört verflucht nochmal damit auf, die Erben Freislers abzufeiern, wenn sie der Regierung wieder nur ein paar Hinweise geben, wie diese ihre verfassungsfeindlichen und grob rechtswidrigen „Regelungen“ so hinbekommt, damit diese auf das Grundgesetz scheißenden Richterlein (der irre, alte Fettsack mit dem Schnauzbart hat ja nicht nur Unrecht!) nichts mehr zu beanstanden haben. Diese widerlichen Juristen gehören alle selber vor ein (möglichst internationales) Strafgericht! Nicht nur für die von ihnen gefällten Todesurteile.
Siehe auch
- 2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg vorläufig außer Vollzug | Beck.
- Kurskorrektur in Baden-Württemberg | D. Sattelmaier.
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- Gibt es einen Zusammenhang zwischen hoher Impfquote, hohen Inzidenzen und Milliardengewinne? | Eyes Wide Shut.
- Weg von dieser Argumentation! | Thomas Sonnabend.
- Bedenken gegen die Impfpflicht | Plattform Respekt.
- Raus aus der Pandemie-Hypnose | Harald Walach.
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