Im letzten Beitrag verlinkte ich eine Meldung von apolut, dass die politische Justiz dem Rapper SchwrzVyce ein Strafverfahren wegen „Beleidigung“ an die Backe geklebt hat, weil er in einem seiner Songs „unflätige“ Ausdrücke gegenüber bekannteren Persönlichkeiten verwenden soll. Mir persönlich ist auch völlig bewusst, dass meine regelmäßigen Tourette-Anfälle, während derer ich Arschlöcher und Psychopathen als Arschlöcher und Psychopathen bezeichne, durchaus ein Einfallstor darstellen könnten, auch mich irgendwann mal durch den juristischen Fleischwolf dieses Sychisstems zu drehen. Aber ich nehme es locker; ich bin ja nur ein völlig unbedeutender Blogger, dessen Gekrakel kaum jemand liest. Und den man (das lassen mich die Behörden auch ständig spüren) auch generell nicht ernst nehmen muss.
Ein Blogger, der in seinen unzähligen Coronoia-Empfehlungslisten anlässlich ähnlicher Meldungen mehrmals in Kurzform seine Ansicht über diesen Bullshit kundgetan hat; nämlich, dass dieser Straftatbestand komplett gestrichen gehöre. Es ist nicht nur Zeitverschwendung, eine eh schon überlastete Justiz mit derart absurdem Kindergartenkram noch zusätzlich zu überlasten. Meine Güte; die reden ständig von der „Würde des Gerichts“. Und dann sitzt du da als Amtsrichter und hörst dir an, dass der Peter zum Karl „Du Arschloch!“ gesagt haben soll!
Nein; es ist letzten Endes auch nur Zensur – und somit eine eklatante Beschneidung der Meinungs- und Gedankenfreiheit! Wenn ich nicht mehr frei Schnauze reden kann, sondern mir immer erst lange überlegen muss, ob der andere irgendeine Äußerung meinerseits als „Beleidigung“ verstehen könne – dann ist es bereits in unser (pathologisches) Empfinden von „Normalität“ übergegangen, an Gedankenverbrechen im Sinne George Orwells nichts verwerfliches zu finden. Dabei ist es nichts anderes, als die faulige und moderige Grundlage dessen, was derzeit in Sachen angeblicher Bekämpfung von „Hassrede“ kulminiert; eine der vielen pandora’schen Büchsen, die schon vor langer Zeit niemals hätten geöffnet werden dürfen.
Ich bin auch ohne tiefere Recherche zutiefst überzeugt davon, dass dieser Straftatbestand, den es bspw. in den USA auch gar nicht gibt (da darfst du, weil Meinungsfreiheit, auch einem Bullen den Mittelfinger zeigen), historisch betrachtet nur eine weitere Form des in Gesetzesnormen geronnenen Klassismus ist, mit dem die privilegiertere Schicht, die sich distinktiv natürlich vor allem auch durch Sprache und Duktus, aber auch durch Gestik und Mimik (wie z. B. dem internationalen Verkehrsteilnehmer-Gruß) von der unteren Schicht abgrenzt und abhebt, es geschafft hat, einen nicht unerheblichen Anteil der Sprache, Ausdrucksweise und Gestik des „einfachen“ Bürgers von der Straße zu kriminalisieren; sich also gegenüber dieser Klasse einen weiteren Vorteil zu verschaffen. Am Ende ist es nur das Aufhängen einer weiteren großen Anzahl von Gesslerhüten. „Du darfst dieses Wort nicht benutzen, sonst wirst du bestraft!“ Okay, dann bist du halt kein Arschloch, sondern eine unappetitliche und übelriechende Körperöffnung!
Ich persönlich entstamme ja ebenfalls eher einem „einfachen“ Hause. Ich wurde nach vier Jahren Grundschule von zwei ebenfalls klassistischen Wetterhexen auf eine Hauptschule abgeschoben, die in der Region dafür bekannt war, dass regelmäßig der Krankenwagen vorfährt, um den ein oder anderen übelst zugerichteten Schüler aufzulesen. Hier philosophierten nicht die wohlbehüteten Kinder von Ärzten und Architekten auf dem Schulhof über ihren letzten Urlaub auf den Malediven oder ihre Reitstunden und den Klavierunterricht. Da gab es einfach ein paar aufs Maul, wenn deine Nase dem Bully nicht passte oder er und seine Gang sich für dein Pausenbrot oder dein Taschengeld interessierten. Und für eine etwas intellektuellere Form des Dissens in Gestalt des Gangsta-Rap war das damals hier wohl zu provinziell; es achtete aber trotzdem jeder noch auf seine street credibility.
Auch im eigenen Haushalt und in der Familie sprach man mit keinem akademischen oder bildungsbürgerlichen, vornehmen und elitären Duktus, sondern so, wie man halt redet, wenn man der Arbeiterschicht entstammt und sich seine Privatfernseh-„Kultur“ überwiegend aus der Glotze direkt ins Hirn transferieren lässt. Vor allem bei Streitereien ging und geht es dann auch mal heftiger und emotionaler zur Sache; auch bei der Wortwahl. Aber egal; wir haben auch das alle irgendwie überlebt. Und zumindest ich konnte mir dann doch, wie auch immer, selbst ein paar Happen „Bildung“ einverleiben.
Ich bin daher auch auf der rhetorischen Ebene quasi ein Gefangener zwischen den Welten. Ich kann Menschen, die ich nicht leiden kann, auf die altmodische Weise „herabwürdigen“, indem ich sie einfach „Arschloch“ nenne bzw. ihnen im Straßenverkehr obendrein noch den Mittelfinger zeige. Wenn sie bspw. wie das Arschloch in Medelsheim vorgestern in seinem weißen SUV frontal auf mich zurasen und mich zur Vollbremsung und Ausweichen nötigen!
Oder aber, ich gebe mir Mühe – und vermöble sie rhetorisch in einer Weise, von der sie sich nicht oder nur sehr schwer wieder erholen können. Ich würdige sie in einer intellektuellen Weise herab, wie das der Bully vom Schulhof niemals hinbekommen hätte. Mittels meines mit reiner Sachlichkeit gestählten Floretts steche ich ihnen derart viele schmerzhafte Löcher ins Nervenkostüm, dass sie permanent die Zähne zusammenbeißen müssen, damit ihnen nicht ein lauter Schrei nach dem anderen entfleucht. Es kränkt sie mehr und bereitet ihnen um Welten üblere Schmerzen, als es ein kurzes füllmich’sches „Sie sind offenbar zu blöd, um einen Eimer Wasser umzukippen!“ jemals zu leisten imstande wäre.
Das beste Beispiel hierfür sind die hoffnungslos überforderten Pappenheimer bei den Behörden, denen ich mit meiner Unnachgiebigkeit in Sachen Radverkehr teils gewaltig auf die Nerven gehe. Hin und wieder sind sie sogar so blöd, ihren arroganten Unwillen, ihre Dummheit und fachliche Unfähigkeit, meine vorgebrachten Argumente ganz einfach durch bessere zu entkräften, zu dokumentieren. Wie bspw. eine Mitarbeiterin des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, die mir kurz vorm Ausbruch der Coronoia im Jahre 2020 in Sachen B 10 versehentlich eine für deren Kollegin bestimmte e-mail sendete, in welcher sie das Folgende zum Besten gab:
Guten Morgen X,
hörst Du mich lachen? Er kann das aber auch mit den langen Antworten. 🙂
So ein I…Mit freundlichen Grüßen
Nun stand für mich schon beim erstmaligen Lesen dieser Ungeheuerlichkeit fest, dass ich diese offenkundig aufgrund der Stichhaltigkeit meiner fachlichen und juristischen Argumentation nur noch in dieser (erbärmlichen) Weise reagieren könnenden Dame niemals wegen „Beleidigung“ anzeigen würde. Zumindest nicht wegen des „I…“.
Nein, ich fühlte mich in erster Linie nicht wegen des offensichtlichen „Idioten“ beleidigt, für den die Frau mich offenkundig hält, weil ich wohl tatsächlich erwarte, dass man sich anlässlich einer jahrzehntelangen Diskriminierung einer Gruppe von Verkehrsteilnehmern in diesem Ministerium für geltendes Recht interessieren und einen Dialog auf Augenhöhe mit dem Bürger führen würde. Nein, mich beleidigte eben vielmehr die Arroganz einer typischen Behördenvertreterin, die alleine aus ihrer Position heraus glaubt, mir überlegen zu sein. Die meint, dass sie es gar nicht erst nötig hätte, in irgendeiner Weise auf das, was dieser Untertan hier von sich gibt, eingehen zu müssen. Weil ihr gewiss ist, am längeren Hebel zu sitzen.
Ganz aktuell habe ich schon wieder etwas vergleichbares erlebt; mit der Leiterin der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Ich habe lange überlegt, ob ich diese Frau hier öffentlich als für die ihr übertragenen Aufgaben (wie unsere Laien-Richter in Karlsruhe) gänzlich ungeeignet bezeichnen solle. Aber das würde ich ja niemals tun, denn dann könnte sie mich ja evtl. anzeigen und verklagen; ob nun wegen Beleidigung oder übler Nachrede sei mal dahingestellt. Außerdem würde ich mich ja auf deren „Niveau“ herabbegeben. Wobei im Einzelfall ein Ad hominem bzw. Ad personam natürlich auch eine sachliche Berechtigung haben kann. Egal.
Am Montag saß ich im Pirmasenser Amtsgericht für circa eine Stunde im Büro eines Sachbearbeiters im Zivilrecht. Das Neustädter Verwaltungsgericht hatte im Zuge meiner Klage die Verwaltungsakte, mit der die hiesige Verwaltung ihr stures Festhalten an der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung zu begründen versucht, nach Pirmasens geschickt, damit ich für die Akteneinsicht nicht 70 km nach Neustadt fahren muss. Mir wurde hierbei nicht nur meine Vermutung bestätigt, dass die Verwaltung gar keine verkehrsbehördliche Anordnung vorlegen kann (wohl erneut im Schredder gelandet), sondern mir wurde (im Rahmen interner Korrespondenz) auch Schwarz auf Weiß bestätigt, dass:
Er nervt!
Ja, bitte. Gerne! Wenn mir schon für mein Tun und Engagement sonst keinerlei Honorierung von Seiten der Gesellschaft widerfährt – das sind sie: die kleinen Momente des „Ruhmes“ und der „Belohnung“. Wenn in einer auch noch dokumentierten Form belegt wird, dass man von mir und meinen Eingaben „genervt“ ist. Man kapituliert, fachlich einfach nicht mehr weiter weiß – und sich deshalb hilfesuchend an seinen Vorgesetzten wendet.
Es ging übrigens um das seltsame Schreiben per e-mail, welches man mir anlässlich meines Antrages vor ziemlich genau einem Jahr zukommen ließ. Ich dachte erst, man wollte mir im Hinblick auf meine ursprünglich geplante Untätigkeitsklage juristisch ein Bein stellen; das Thema spielte auch noch einmal vor dem Rechtsausschuss eine Rolle. Jedenfalls weiß ich nun, dass das gar keine Absicht war; die dieses Schreiben verfassende Person wusste (auch hier) offenkundig gar nicht, was sie da eigentlich tat. Nämlich einen ablehnenden Verwaltungsakt erlassen; was wiederum erklärt, warum diesem „informativen Schreiben“ auch gar keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt wurde.
Just einen Tag, nach welchem ich durch das Studium der dünnen Akte zur Kenntnis nahm, dass man von mir genervt ist, erhalte ich vom Radverkehrsbeauftragten endlich eine „Antwort“ auf eine (im Herbst gestellte) Anfrage zur endlosen Causa K 6 übermittelt. Und diese konnte ich tatsächlich nur noch als (weitere) Beleidigung auffassen. Erneut ging man in keiner auch nur annähernd als sachlich zu bezeichnenden Weise auf meine Fragen ein, sondern reihte eine haltlose, unbelegte und juristisch dilettantische Behauptung nach der anderen aneinander; war gar nicht einmal in der Lage, die korrekten juristischen Termini zu verwenden und scheiterte schon an der Unterscheidung zwischen den Begriffen „Fahrbahn“ und „Straße“.
Wie in Sachen Corona oder auch der Schutzhaft in Zweibrücken reicht der Verwaltung die einfache Behauptung, irgendetwas völlig Alltägliches sei „zu gefährlich„, weshalb man wahllos Verbote (hier der Fahrbahnnutzung oder auch des maulkorbfreien Spazierens) verhängen dürfe. Und man müsse (wie auch in der Schillerstraße) dieses Ermessen auch nicht begründen oder dokumentieren! Basta! Aus! Ende!
Ich bin das Gesetz!
— Judge Dredd.
Diese „Stellungnahme“ war eine exponentielle Steigerung dessen, was man mir damals anlässlich der blauen Mittelfinger als „Begründung“ vorlegte. Ich fühlte mich einmal mehr in meiner Intelligenz, meinem Sachverstand als auch meinem Selbstverständnis und Stolz als politisch engagierter Bürger einer vorgeblichen „Demokratie„, in welcher auch die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden sei, zutiefst beleidigt. Straffrei beleidigt.
Siehe auch
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