Tja. Nun ist es wirklich passiert; in nackter Panik und Angst vor Corona werden nun wirklich die elementarsten Grundrechte sturmreif geschossen. Dank des föderalen Flickenteppichs spielt sich nun auch die Landrätin des Kreises Südwestpfalz zur Quasi-Diktatorin auf – und erlässt per Allgemeinverfügung vom 20. März eine im Vergleich zu den mir bisher bekannten sogar eine ziemlich umfangreiche Ausgangssperre, mit der eine Vielzahl elementarer Grundrechte außer Kraft gesetzt werden sollen. Denn das Radfahren (oder sonstige sportliche Betätigung) in der freien Natur ist nach dem Wortlaut ebenfalls nicht mehr zulässig.
Ich zitiere:
Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird deshalb folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen sowie der Wald.
2. Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Betretungen,
a) die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;
b) die zum Zwecke von medizinischen, psychotherapeutischen oder vergleichbaren Heilbehandlungen erforderlich sind;
c) die der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;
d) die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind (vgl. die in Ziffer 2. der Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Südwestpfalz vom 20.03.2020 zur Konkretisierung und Ergänzung der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz ausgenommenen Bereiche);
e) die für berufliche Zwecke einschließlich der Unterbringung von Kindern in der Notbetreuung erforderlich sind;
f) für Trauungen im engen Familienkreis;
g) für Bestattungen im engen Familienkreis;
h) wenn öffentliche Orte gemäß Ziffer 1. alleine, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, ohne vermeidbaren Aufenthalt zügig durchschritten werden. Dies gilt auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren, die ins Freie verbracht werden müssen.
Das bedeutet gem. Ziffer 5 bis zum 3. April quasi nahezu ausnahmsloser Hausarrest, für alle, die im Kreis Südwestpfalz leben. Verzeihung, aber ich verliere jetzt wirklich die Contenance: Die haben da oben auf dem Sommerwald wohl jetzt völlig den Verstand verloren…!? ?
Interessant dabei ist, dass jene Allgemeinverfügung offenkundig nicht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen wurde. Dies ist aber laut § 3 der ebenfalls am 20. März erlassenen 2. CoBeLVO (pdf) zwingend notwendig.
Ich hab per e-mail einen Widerspruch an das Ministerium gesendet. Und geh jetzt zum Kotzen in den Keller! ? Immerhin – auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Pirmasens darf ich (vorerst noch) radeln; muss dann genau darauf achten, nicht die Grenze zu überqueren, da sonst lt. Ziffer 6 auch „unmittelbarer Zwang“ angewandt werden könnte…
Nachtrag 21. März (Vormittag)
Wer weiß, vielleicht reiche ich einfach mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen die Landrätin wegen Freiheitsberaubung ein.
Nachtrag 21. März (Abend)
Im Onlineangebot der Rheinpfalz findet sich ein leider wieder mal nur angeteaserter Artikel mit der folgenden Überschrift:
Südwestpfalz: Ja, man darf noch im Wald spazieren und eine Radtour machen
Der entscheidende Teil des Artikels zum Thema „Radtour“ fehlt jedoch. Die KV hat auch trotz meines Einwandes die Allgemeinverfügung bislang nicht zurückgezogen oder ergänzt. Und nur auf diese möchte ich mich bei einer Kontrolle rechtssicher berufen können. Insbesondere das „zügige Durchschreiten“ ist eine selten dämliche Formulierung. Kriegen Rentner, die mit dem Rollator durch den Wald spazieren, ein Bußgeld wegen nicht ausreichend zügigen Fortschreitens?
Laut eines Kommentars einer Rechtsanwältin und eines Richters im bereits unten im Kommentarteil verlinkten Verfassungsblog könnte sich wegen der Ausweitung derartiger Ausgangssperren auch in Baden-Würrtemberg vielleicht endlich mal so etwas wie juristischer Widerstand gegen diese zunehmend totalitären Maßnahmen formieren.
Ein persönlicher Rant zum Corona-Wahn
Auch wenn mir der ein oder andere Leser meine von der üblichen Hysterie abweichende Meinung übel nehmen wird: Alles hat seine Grenzen! Das gilt auch bei Epidemien! Hier wird meiner Ansicht nach eine Büchse der Pandora geöffnet, die wir nie wieder werden schließen können. Und all dies aufgrund einer schlicht nicht vorhandenen, nachvollziehbaren Datenbasis.
Ich lebe – wie in meinen Beiträgen hier mehrfach angedeutet – seit Jahren im Prinzip nur „von der Hand in den Mund“. Nicht nur für mich persönlich werden die Auswirkungen dessen, was sich derzeit auch sozial- und wirtschaftspolitisch entwickeln wird, sehr wahrscheinlich wesentlich katastrophaler auswirken, als es Corona selbst je könnte. Wer mich deshalb als „Egoisten“ betrachten möchte, mag das tun. Das ist mir persönlich herzlichst egal. Das Radfahren ist so ziemlich die einzige, mir seit meiner Jugend Kraft und Halt gebende Konstante in meinem Leben – wer mir selbst das wegnehmen will oder missgönnt, ist ein reaktionärer, totalitärer Ignorant!
Die, die nun als erstes mit ihrer gesamten aufgebauten Existenz „dran glauben“ werden, sind die Kleinunternehmer, die Solo-Selbständigen, die Geringverdiener und sonstige prekär Beschäftigte. Auch das spielt bei der derzeitigen Abwägung, ob diese Maßnahmen in irgendeiner Weise verhältnismäßig sind, keine Rolle mehr. Am Ende wird der Staat wieder die Großen retten – und der neoliberale Tumor weiter wuchern. Das hat Naomi Klein in ihren hervorragenden Buch „Die Schock-Strategie“ schon vor vielen Jahren sehr genau beschrieben.
Dass gerade in Italien derzeit so viele Menschen sterben, könnte bspw. auch an den brutalen Austeritätsmaßnahmen liegen, die die ach so menschenfreundliche EU im Zuge der sogenannten „Finanzkrise“ durchgedrückt hat. Jene bedeuteten natürlich auch Privatisierung der Gesundheitsversorgung und Streichung all dessen, was man derzeit bitter vermisst. Das sieht prinzipiell auch in Deutschland nicht besser aus. Der wesentliche Grund dafür, warum nun selbst die grundlegendsten Menschenrechte außer Kraft gesetzt werden ist bekanntlich, dass das Gesundheitssystem sonst zusammenbrechen könnte. Wer (vor allem als Kassenpatient) mal (auch in der Familie) das Vergnügen hatte, mit dem deutschen Gesundheitswesen nähere Bekanntschaft zu machen weiß, dass dieser Standard eigentlich bestenfalls dem eines Dritte-Welt-Landes entspricht. Deshalb sterben jetzt unnötig Menschen. Und nicht wegen einer 4- oder 5-köpfigen Familie, die im Park die Frühlingssonne genießt.
Worüber sich die zunehmend völlig den Verstand verlierende, tobende Twitter-Meute von Blockwarten auch nicht mehr groß den Kopf zerbricht. In diesen Zeiten gilt jeder Mitmensch nur noch als gefährliche, potenziell todbringende Virenschleuder.
Ich will nicht wissen, wie gut dieser Mobb nach zwei Wochen Hausarrest gelaunt sein wird; vor allem, wenn sich zeigt, dass diese ganzen extremen Maßnahmen wenig bis gar nichts gebracht haben.
Naja. Egal. Ich bin ja nur ein kleiner Radblogger, der wenn es wegen der ganzen Auswirkungen dieses Wahnsinns normal läuft, bald unter einer Brücke schlafen darf. Wobei das ja dann „glücklicherweise“ verboten sein wird. In Frankreich belegt man derzeit ja Obdachlose mit Bußgeldern und kaserniert sie ein. Auch so eine Bevölkerungsgruppe, an die derzeit keiner denkt; wie auch nicht an verarmte, derzeit kaum noch Dosen und Flaschen findenden Rentner, vereinsamte Singles, Depressive, an Menschen mit „sozialen Phobien“ oder an diejenigen, deren Operationen auf unbestimmte Zeit abgesagt wurden…
Und dies alles nur aus reiner Menschenliebe und Sorge um die möglichen Opfer! Blödsinn. Die Leute haben Angst, dass es sie selber erwischen könnte. Und sonst gar nichts. Aber andere, die die Dreistigkeit besitzen, überhaupt noch vor die Tür zu gehen, als „Egoisten“ bezeichnen…!
Update 25. März 2020
Laut einer angeteasterten Meldung der Rheinpfalz musste die KV Südwestpfalz die Ausgangssperre wohl auf Weisung des Ministeriums zurücknehmen. Diesen kleinen, wohl auf meinem Widerspruch basierenden Erfolg hefte ich mir ans Revers!
Das via Wikimedia Commons gefundene, dem Beitragsbild zugrunde liegende Foto eines 3D-Prints eines Coronavirus SARS-CoV-2 stammt vom Flickr-Nutzer NIAID und steht unter der Lizenz CC-by-2.0 generic. Von mir wurde die Größe reduziert, das Seitenverhältnis angepasst und ein (gemeinfreies) Zeichen 254 StVO eingefügt.
Was sonst so wichtiges passiert:
https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-03/themen-abseits-von-corona-nordkorea-heuschreckenplage-weltgeschehen
Schon jetzt zeichnet sich ab, was es am Ende bedeuten wird, wenn Amazon ein immer größeres Gewicht bekommt:
https://www.zeit.de/2020/14/buchbranche-buchhaendler-verlage-krise-coronavirus/komplettansicht
Schon vor ein paar Tagen berichtete, dass die Market Place-Händler gekniffen sind, die Produkte anbieten, die Amazon gerade unwichtig findet, und auf die Logistik von Amazon vertrauen.
Aber bei Amazon stört das keinen. Bei der Fußgängerzone fänden es viele komisch, wenn Karstadt oder der Shopping-Center bestimmt, was in der Fußgängerzone verkauf werden darf.
Hat er explizit gesagt. Behandelt nur Selbstzahler und so. Für mich ist also Vorsicht geboten, wenn der das Gesundheitssystem kommentiert. Auch Kritiker muss man prüfen, ob das stichhaltig ist, was die so von sich geben.
Und er findet Klinikschließungen per se schlimm. Das sehe ich nicht so, solange das nicht allein wegen Profitfragen sondern aus medizinischen Gründen erfolgt. Schließlich verweilen die Leute heute aufgrund des medizinischen Fortschritts kürzer in Kliniken und die Spezialisierung schreitet auch in der Medizin voran. Ich werde lieber etwas weiter gekarrt und dann in einer Klinik von einem Fachmann behandelt, der meine spezifische Problematik nicht nur vom Hörensagen kennt.
So, wird jetzt sehr offtopic …
Es gibt für Ärzte durchaus nachvollziehbare Gründe, nur Privatpatienten zu nehmen.
Grundsätzlich ist das nicht falsch. Das wird aber insb. im linken Spektrum gerne maßlos übertrieben. Mich interessiert in dieser Frage nicht, was für sonstige politische Ansichten er hat, sondern nur die von ihm in Bezug zum aktuellen Corona-Hype dargelegten Fakten. Und die erscheinen mir belastbar zu sein.
Yep. 😉
Die ersten dreiste Trittbrettfahrer sind in Aktion
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wie-adidas-die-corona-hilfen-missbraucht-a-77b5eb22-3a00-4968-b9f8-928905ca4d48
Das mit der Zählweise kam in dem von mir geschauten Video nicht vor.
Ich wollte nur sagen, dass in dem Video Grundannahmen vertreten wurde, die ich so nicht teile. Somit kann ich den drauf aufbauenden Argumentationen nicht einfach folgen.
Das es zu wenig Beamtungsgeräte haben, wird sicherlich nicht besser, wenn – wie von ihm gefordert – der Staat sich aus der Gesundheitsversorgung raushält. Das ist doch vielmehr Folge davon, dass das zunehmend dem Markt überlassen wird.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/coronavirus-weil-beatmungsgeraete-fehlen-suchen-firmen-nach-neuen-loesungen-a-82e94c81-5d63-4a4e-9b2a-7cdd44f466a6
Du hast dir also irgendein anderes (älteres?) Video angesehen? Es ging um das hier verlinkte Video. Und sonst nichts. Daher: Thema verfehlt, setzen, Sechs! 😛
Die nächste Klage:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/anwalt-klagt-gegen-corona-kontaktbeschraenkung-berlin-dringend-erforderlich-termin-berufsfreiheit-faires-verfahren-waffengleichheit/
Kann es sein, dass diese eingeschränkte Ausgangssperre relativ still wieder aufgehoben wurde? Hat das sonst jemand überhaupt oder früher als ich mitbekommen? (Man sollte vielleicht doch mal die Lokalpresse lesen?)
Ich habe es selbst erst am Freitag eher im Kleingedruckten im Amtsblatt bemerkt, dass die ab 21.3. geltende Verfügung bereits ab 24.3. (Dienstag) wieder aufgehoben worden war, weil die rheinland-pfälzische Verordnung vom 23.3. diese explizit aufhebt. (Das witzige war nur, dass eine Seite später im Amtsblatt genau diese aufgehoben Regelungen wesentlich auffälliger verbreitet wurden. Ein Fehler?)
Hier z.B. amtlich:
https://www.lksuedwestpfalz.de/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachung/verfuegung-ueber-die-ruecknahme-der-allgemeinverfuegungen-zu-kontaktreduzierenden-massnahmen/
Der Ton gegen die Einzelgänge der Landkreise ist übrigens deutlich:
„§11
Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltungen als Kreisordnungsbehörden, die nach dem 13. März 2020 zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen worden sind, werden durch diese Verordnung ersetzt und sind zurückzunehmen. Nach Inkrafttreten dieser Verordnung sind Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltungen als Kreisordnungsbehörden, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zu erlassen.“
Siehe das Update vom 25. März. 😉 Ich denke, dass das Ministerium den drei Landräten/innen ordentlich den Kopf gewaschen hat. Sie verstießen ja vorsätzlich gegen den § 3 der am selben Tag wirksam werdenden Verordnung.
Der Pirmasenser OB hatte sich übrigens auch quergestellt; da ging es aber um keine Ausgangssperre, sondern um ein absolutes Besuchsverbot in Seniorenheimen.
Da tippe ich völlig banal auf die knappen Redaktionsschlüsse der Amtsblätter, die die einen vorbereiteten Texte schon hatten und dann noch die anderen dazu genommen haben, ohne da abzustimmen, ob der eine nicht den anderen aushebelt.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-nrw-kontaktverbot-normenkontrolle-ovg-infektionsschutzgesetz-gesetzesvorbehalt/
https://web.de/magazine/news/coronavirus/corona-pandemie-bundesregierung-2012-34570656
https://www.rubikon.news/artikel/das-pandemie-drehbuch
Bitte nicht nur einfach irgendwelche Links posten, sondern auch kurz beschreiben, worum es geht. 😉 Weitere Kommentare und Hinweise dann bitte im aktuelleren Corona-Beitrag.