Im Kommentar-Teil zur allgegenwärtigen Coronoia hatte ich auf die Normenkontrollklage der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner verwiesen. Leider hat sie inzwischen Besuch von der Polizei bekommen, weil sie dazu aufgerufen habe, Straftaten zu begehen. Die Internetseite ihrer Kanzlei ist inzwischen nicht mehr wieder erreichbar. Ich mache mir die Äußerungen von Frau Bahner ausdrücklich nicht zu Eigen, sondern überlasse es – wie üblich – jedem selbst, seine eigenen, ganz persönlichen Schlüsse zu ziehen.
Der Blaue Bote dokumentiert die an mehrere Unterstützer versandte e-mail vom 9. April. Die Der auf der Internetseite ihrer Kanzlei veröffentlichte Normenkontrollklage Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (pdf, 224 KB) von Frau Rechtsanwältin Bahner zur rechts- und grundgesetzwidrigkeit der zahlreichen Corona-Verordnungen ist nach meinem Empfinden stichhaltig begründet.
Ich persönlich sehe in diesen Äußerungen auch keinen Aufruf, Straftaten zu begehen. Alleine, dass deswegen Ermittlungen eingeleitet wurden, zeigt, wie eklatant und schamlos derzeit in die elementarsten Grundrechte eingegriffen wird und die Bevölkerung, aber auch andere Juristen eingeschüchtert werden sollen.
Im Gegenzug wurde bspw. mein Antrag, die zuständige Staatsanwaltschaft möge wegen möglicher Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) oder der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) von Amts wegen überprüfen, ob durch den Erlass einer Allgemeinverfügung zu einer Ausgangssperre im Kreis Südwestpfalz Straftatbestände verwirklicht worden sein könnten, lapidar mit der Begründung abgelehnt, § 28 IfSG habe hierfür eine Rechtsgrundlage geboten.
Ob irgendwer an irgendwelchen (je nach Landesrecht unterschiedlich geregelten) Demonstrationen oder Versammlungen teilnehmen, dazu aufrufen bzw. diese anmelden möchte, obliegt allein seiner ganz eigenen, persönlichen, von mir hier in keinster Weise beeinflusst werdenden Entscheidung. Jeder möge sich seine eigene Meinung hierzu selbst bilden und sein eigenverantwortliches Handeln danach ausrichten.
Remonstrationsrecht
Ich möchte noch ergänzend diejenigen, die bei der Polizei, in Staatsanwaltschaften, in Gerichten oder in Gesundheitsämtern arbeiten, an ihr Remonstrationsrecht erinnern. § 36 (2) BeamtStG lautet:
Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
Genau diese „Gewissensfrage“ war einer der vielen Gründe, warum ich mich während der drei Jahre als Beamter auf Widerruf generell nicht wohlfühlte. Und warum das bei mir mit einer Beamtenlaufbahn nicht funktioniert hatte. Wir alle wurden drei Jahre dazu gedrillt, blind Rechtsnormen anzuwenden. Im allgemeinen Studienbetrieb war es auch überhaupt nicht vorgesehen, das eigene Handeln nach Weisung „von oben“ im Hinblick auf das Grundgesetz (auf das man ja einen Eid geleistet hatte) zu reflektieren. Das Fach Staatsrecht war bei den meisten Studenten verhasst, denn man musste die Grundrechte betreffend selber argumentieren, anstatt eine Verwaltungsvorschrift oder einen Erlass zu zitieren. Das Fach Staatsrecht war auch nicht Teil der Abschlussprüfung. Es gab sogar einige Kommilitoninnen, die regelrecht stolz darauf waren, sich selber zu attestieren, nicht ausreichend „befähigt“ zu sein, Verstöße gegen das Grundgesetz festzustellen; das stünde nur den Richtern in Karlsruhe zu. Jaja, das Prinzip kennen wir in Deutschland ja auch aus den düstersten Zeiten – als sich hinterher alle darauf berufen haben, doch „nur Befehle befolgt“ zu haben…
Insbesondere jeder Polizeibeamte, der von seinem Vorgesetzten dazu angehalten wird, die teils absurden Corona-Verordnungen durchzusetzen, sollte sich stets selbst fragen, ob er es mit sich selbst und seinem Gewissen verantworten kann, dass seine Kinder möglicherweise auch zukünftig in einem Staat leben müssen, in dem das, was derzeit geschieht, nicht zeitweise, sondern dauerhaft an der Tagesordnung sein wird. Denn das, was derzeit geschieht, erinnert mich nicht an eine repräsentative Demokratie, sondern an einen willkürlichen Polizeistaat.
Versammlungsfreiheit
Die Versammlungsfreiheit gem. Artikel 8 GG ist letzten Endes ein Grundrecht, dass auch in Zeiten von Corona nicht vollständig aufgehoben werden darf; Artikel 19 (2) GG stellt dies meiner Ansicht nach auch eindeutig klar:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
In keinem Falle! Daran ändert meiner Ansicht nach auch ein § 28 (1) IfSG nichts, denn dieser bezieht sich nur auf
Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider (…).
Ich wünsche Frau Bahner viel Erfolg bei Ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht!
Update 13. April 2020
So langsam wird es wirklich krank, was nicht nur in Deutschland geschieht:
Corona-Krise: Anwältin Beate Bahner in Psychiatrie gesteckt
Das via Wikimedia Commons gefundene, dem Beitragsbild zugrunde liegende Foto eines 3D-Prints eines Coronavirus SARS-CoV-2 stammt vom Flickr-Nutzer NIAID und steht unter der Lizenz CC-by-2.0 generic. Von mir wurde die Größe reduziert, das Seitenverhältnis angepasst und ein (gemeinfreies) Zeichen 254 StVO eingefügt.
1. Jedenfalls finde ich ihre Verfassungsklage bewundernswert mutig.
2. Aufruf zur Demo: Warum sie aber auch das tat, obwohl
sie wusste, dass die Regierung darauf reagieren musste (Zugzwang)
– kann ich nicht nachvollziehen
Es sollte aber keines Mutes bedürfen, das BVerfG anzurufen.
Die Regierung hätte nicht (in dieser Art und Weise) reagieren müssen; das tut sie ja in der anderen Richtung auch nicht – obwohl sie dazu verpflichtet ist. Es ist in der Tat so, dass bei einer gerichtlichen Feststellung einer Grundgesetzwidrigkeit das gesamte Kartenhaus zusammenstürzen würde. Und ich gehe leider davon aus, dass die roten Roben dazu zu feige sein werden; sie werden also den Eilantrag „staatstragend“ zurückweisen. Und erst in ein paar Wochen oder Monaten entscheiden, dass ein Großteil der Maßnahmen rechts- und grundgesetzwidrig waren. Und selbst hierbei bin ich mir nicht sicher, dass dem so sein wird. Erst dann bestünde die Möglichkeit, diejenigen, die zu Unrecht verfolgt und bestraft wurden zu rehabilitieren bzw. zu entschädigen und gegen die vorzugehen, die diese Verordnungen und Allgemeinverfügungen erlassen bzw. durchgesetzt haben. Ich denke da übrigens auch vor allem im Hinblick auf die Staatsanwaltschaften an den § 258a StGB.
Das Zurückweisen des Antrags und die damit mögliche Verhaftung der Frau könnte andere Kräfte zu einer offenen Konfrontation aufrufen .
Was im Sinne der Frau AKK sein würde . Dann hätte sie ein legitimes Mittel das Militär im Inneren einzusetzen .
Da ihre Generäle und natürlich auch unsere Soldaten aber an das Grundgesetz gebunden sind steht es ihnen frei so einen Befehl zu verweigern .
PS.
Niemand ist dazu verpflichtet eine Straftat zu begehen .Und kann es nicht als Ausrede benutzen .
Jeder ist dazu verpflichtet eine Straftat zu verhindern oder ihr mit all seinen Mitteln entgegenzutreten .
Zu 2.
Wer im Zugzwang ist , macht Fehler .
Ich bin auch froh und dankbar, dass es mutige Menschen mit rechtlichem Verstand gibt, die extrem einschneidenden Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen.
Als gebürtiger Leipziger bin ich sehr sensibel gegenüber der Einschränkung von Grundrechten. Als nach ’89 das Ausmaß des untergehenden Unrechtstaates zutage trat, fragten die Westmenschen verächtlich, wie wir uns so ein Unrecht haben gefallen lassen. Diese Frage stellte sich mir auch. Die Antwort ist: weil wir uns haben korrumpieren lassen. Alles rechtsstaatliche – davon gab es einiges auch in der DDR-Verfassung – war völlig erodiert.
Diese Situation droht und hier auch. Dazu möchte ich ebenfalls nicht schweigen!
Allerdings möchte ich einwenden, dass durch Maßnahmen des IfSG durchaus Grundrechtsbeschränkungen ausdrücklich erlaubt sind. Außerdem stellt Art. 1 GG kein eigenständiges subjektives Abwehrrecht dar, ist also allein kein einklagbares Grundrecht. In diesen Punkten scheinen mir die Darstellungen von Frau Bahner nicht überzeugend.
Demgegemüber könnte eine Auseinandersetzung mit Grundrechten aus der Landesverfassung interessante Resultate für die Sache liefern.
(Keine Fake-Mailadresse!)
Hi,
ich zähle aktuell 7 Grundrechte und den Datenschutz, welche aktuell ausgehebelt sind.
Die Maßnahmen machen aus meiner Sicht recht wenig Sinn, da sich Mitbürger, die sich schützen müssen nicht ausreichend schützen können und gleichzeitig Nichtrisikogruppen kindlich bevormundet werden.
Wie immer tragen den Schaden aller nie die Verursacher.
Trotzdem sollten aus Solidarität zueinander die Mitbürger die aktuellen Maßnahmen als Handlungsempfehlung interpretieren.
Die Gesundheit ist laut Grundgesetz ein hohes Gut, jedoch die Menschenwürde ist ein höheres Gut!!!!!!!
Eine Verordnung zur Mundschutzpflicht, wie aktuell in Bayern diskutiert, würde die Menschenwürde definitiv tangieren, ist praktisch nicht durchführbar und medizinisch höchst fragwürdig!
Eins steht Fest: Nach Krisenbewältigung, und hierfür gebe ich der Regierung nur bis Ende Juli Zeit, muss der alte Rechtszustand wieder hergestellt sein! Auch muss dann ein Seuchenschutzgesetz entwickelt werden, welches die EU und die Welt vor ähnlichen Gefahren schützt, vor allem auch im rechtlichen Sinne!
Wären die EU-Aussengrenzen rechtzeitig von der Politik geschlossen worden, und alle Einreisenden wären zunächst einmal in Karantäne gekommen, so hätte wir das aktuelle Problem garnicht gehabt!
Persönlich enttäuscht bin ich allerdings nur von der derart eindimensionalen Berichterstattung der öffentlich rechtlichen Fern- und Radiosender in dieser Gesamtangelegenheit! Hier kann man ja nurnoch von minderwertiger Unterhaltung sprechen als von hochqualitativer und unabhängiger Berichterstattung.
Frau Bahner, Ihr Vorhaben ist mutig und richtig und falsch zugleich! Ihren Aufruf zur Demonstration würde ich deshalb gerne auf NACH der Krise verlegen bzw. wenn alle Mitbürger auf für alle ungefährliche Weise wieder sich versammeln können!
Bis dahin demonstriere ich lediglich in meinem Kopf und bleibe in den eigenen 4 Wänden!
Manchmal hilft es die Antennen neu einzustellen und nicht nur Dudelfunk zu hören, statt pauschal zu schimpfen:
Interview: „Gefahr, dass wir uns an autoritären Maßnahmenstaat gewöhnen“
https://www.deutschlandfunk.de/coronakrise-und-grundrechte-gefahr-dass-wir-uns-an.691.de.html?dram:article_id=473298
Interview: „Volkmann: Recht auf Leben ist nicht das höchste Gut“
https://www.deutschlandfunk.de/staatsrechtler-zu-ausgangsbeschraenkungen-volkmann-recht.691.de.html?dram:article_id=474458
Kommentar: „Das widerstandslose Aufgeben der Freiheit ist gefährlich“
https://www.deutschlandfunkkultur.de/coronavirus-das-widerstandslose-aufgeben-der-freiheit-ist.996.de.html?dram:article_id=472946
Kommentar: „Jetzt muss es um den Exit gehen“
https://www.deutschlandfunk.de/die-beschraenkungen-der-coronakrise-jetzt-muss-es-um-den.720.de.html?dram:article_id=474178
Kommentar: „Berichten die Medien zu unkritisch?“
https://www.deutschlandfunkkultur.de/journalismus-in-der-coronakrise-berichten-die-medien-zu.1264.de.html?dram:article_id=473101
Nachrichten: „Wie gut ist der deutsche Journalismus?“
https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-medien-und-die-corona-pandemie-wie-gut-ist-der.1939.de.html?drn:news_id=1118279
Nachrichten: „Scharfe Kritik an ARD und ZDF wegen Berichterstattung zum Coronavirus“
https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-scharfe-kritik-an-ard-und-zdf-wegen.2849.de.html?drn:news_id=1118658
Du arbeitest nicht zufällig beim Deutschlandfunk? 😛 😉
In dem Beitrag heißt es fälschlicherweise dass RAin Bahner eine Normenkontrollklage eingereicht hat. RAin Bahner hat jedoch einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung /Anordnung gestellt aber keine Normenkontrollklage eingereicht.
Danke für den Hinweis; ist korrigiert. Am 3. April wurde eine Normenkontrollklage angekündigt; die Entwicklungen der letzten Tage erforderten dann einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Hallo Frau Bahner,
auch ich möchte Ihnen viel Erfolg mit Ihrer (unserer aller) Klagen wünschen.
Den wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.
Und auch Goethe hatte schon gesagt
„Eines Tages klopfte die Angst an die Tür. Der Mut stand auf und öffnete, aber da war niemand draußen.“
Frei nach diesem Motto sollten wir alle aufstehen und die Tür öffnen.
Wirklich übel, der Antrag wurde abgewiesen:
http://www.beatebahner.de/index.html
Warum werden uns in jedem Bundesland sog. „Bußgeldkataloge für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung“ hingehalten wenn es sich gar nicht um Ordnungswidrigkeiten handelt?
Egal, ob Bayern oder BaWü: Man liest in diesen Verordnungen nichts von Strafrecht, sondern nur von Ordnungswidrigkeiten.
Habe ich das falsch verstanden?
Frau Bahner ist die erste der Scholl-Geschwister im 21. Jahrhundert!
HERZLICHEN DANK AUCH AN FRAU MERKEL, die sich auf ihre alten Tage den Traum von einem SED- pardon: CDU-Regime doch noch erfüllen konnte!!!!
Danke für den Hinweis. Es war leider zu erwarten, wenn man sich die vorherigen Entscheidungen zu bislang eingereichten Eilanträgen zu Gemüte geführt hat. Dass Frau Bahner aus Protest ihre Anwaltszulassung zurückgegeben hat, ist nachvollziehbar. Sie genießt meinen höchsten Respekt. Und der große Rest der bundesdeutschen Anwaltschaft und anderer Juristen sollte sich in Grund und Boden schämen, dass diese Frau die einzige war – und ist.
Wir sind mittendrin in einer Dystopie der Marke „1984“.
KenFM.
Ein Glück, daß es noch mutige Leute gibt, die den sachlich völlig überzogenen Regierungsmaßnahmen widersprechen. Meine Argumentation als Arzt für Innere Medizin richtet sich gar nicht so sehr gegen die Einschränkung der Grundrechte, sondern gegen die Unverhältnismäßigkeit der Mittel. Eine mit geringer Sterblichkeit (1-2%) verlaufende Pandemie wird als Grund herangezogen, der BRD erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Und die absehbare Verarmung und die Verzweiflung im Rahmen der Corona-Hysterie (begonnen von der Presse, aufgenommen von unseren Regierenden) werden zu mehr Toten führen als die nächsten Monate das Corona-Virus.
Daher müssen wir alle nachdrücklich ein Ende der Einschränkungen fordern, die sofortige Öffnung aller Geschäfte, Restaurants und Hotels und auch eine baldige Ermöglichung von Sport ohne Zuschauer, Inlandsurlauben und Versammlungen bis 100 Personen!!!
Ich würde mir erhoffen, daß Herr Schneble mir einen Vorschlag machen kann, wie wir einen medienwirksamen Massenprotest über das Internet (Youtube???) organisieren können. Merkel und Co. müssen einsehen, daß eine Fortführung der bisherigen Politik zur Folge haben wird, daß bei den nächsten Wahlen CDU und SPD auf das Niveau von Splitterparteien herunterfallen werden.
Ich bin nur ein kleiner Radverkehrsblogger; diese Geschichte hier ist für mich eindeutig ein paar Nummern zu groß. 😉 Es gibt ja bei Youtube bereits einige Kanäle, die dadurch „geadelt“ werden, dass man deren Videos ständig löscht; bspw. von Dr. Bodo Schiffmann. In Berlin fand ja heute erneut ein „Spaziergang“ statt. Auch empfohlen sei bspw. die Initiative von René Schlott.