Coronoia: Geplante Impfpflicht

Meines Erachtens war die Sache von langer Hand geplant: Man nutzt ein durchschnittliches, mit einer Grippe vergleichbares, aus Asien entstammendes Virus. Das man zuerst verharmlost. Wir erinnern uns: noch wenige Tage vor dem „Lockdown“ wurde noch intensiv beschwichtigt, dass es einen Solchen nicht geben werde. Und das hat man meiner Ansicht nach getan, um beim Volk die maximale Schockwirkung zu erreichen, die Naomi Klein in ihrem Bestseller „Die Schock-Strategie“ anhand zahlreicher Vorgänge in der Historie belegte. Und diese Schockwirkung hatte Erfolg! Schließlich wird weiterhin geglaubt, dass in Deutschland noch eine tödliche Krankheit grassieren würde. Obwohl das so intensiv wie nie zuvor testende RKI kaum noch positive Tests oder „Corona-Tote“ vermelden kann.

Auf die gleiche widersprüchliche Art und Weise wurde in den Wochen und Monaten zuvor ins Horn geblasen, dass Masken nix bringen. Nun – am Ende der Epidemie – haben wir eine Vermummungspflicht. Die von einem Großteil der deutschen Bevölkerung auch brav befolgt wird. Selbst große Einzelhandels-Konzerne muten ihren Mitarbeitern offenbar klaglos zu, diese Gesichtswindeln den ganzen Arbeitstag über zu tragen.

Ich zitiere zwischendurch einfach mal Jean-Claude Juncker:

Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

Diese vollkommen absurde „Maskenpflicht“ war dann auch der letzte, bedeutende Test, was der Michel alles widerspruchslos mit sich machen lässt, bevor die richtig dicke Katze aus dem Sack gelassen wurde: Die Bundesregierung strebt eine generelle Impfpflicht an. Besonders perfide daran ist, dass man dies durch einen verpflichtenden „Impf- und Immunitätsausweis“ erreichen will. Wer diesen nicht vorweisen kann, wird quasi vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, weil er weiterhin die „Maßnahmen“ (wie bspw. Maulkorb und Kontaktverbote) über sich ergehen lassen muss.

Dass die Sache vermutlich von langer Hand geplant wurde, zeigt auch der umfangreiche Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur zweiten Verschärfung des IfSG sowie mehrerer anderer Gesetze. Wenn wir uns zurückerinnern, wie lange an Scheuers StVO-Novelle herumgebastelt wurde, ist es doch erstaunlich, dass hier binnen relativ kurzer Zeit ein 102-seitiges Dokument (pdf, 604 KB) erstellt wurde, welches dazu dienen soll, in einem bislang noch nie dagewesenen Umfang unter anderem in die Grundrechte nach Artikel 1 (Menschenwürde), Artikel 2 (Allgemeine Handlungsfreiheit und Recht auf körperliche Unversehrtheit), Artikel 11 (Freizügigkeit) und Artikel 12 (Berufsfreiheit) des Grundgesetzes einzugreifen.

Diese Änderung versteckt sich auf Seite 21 zur Erweiterung des § 28 (1) IfSG und lautet folgendermaßen:

Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.

Der nach dem Willen des Spahn’schen Ministeriums neue Absatz 5 des § 22 soll folgendermaßen lauten:

Der Serostatus einer Person in Bezug auf die Immunität gegen eine bestimmte übertragbare Krankheit kann durch eine Ärztin oder einen Arzt dokumentiert werden (Immunitätsdokumentation). Die Immunitätsdokumentation muss in Bezug zur jeweiligen übertragbaren Krankheit folgende Angaben enthalten:

  1. Name der Krankheit, gegen die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft Immunität nachgewiesen ist,
  2. Datum der Feststellung der Immunität und nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zu erwartende Dauer der Immunität,
  3. Grundlage der Feststellung der Immunität, gegebenenfalls mit Angaben zur Testmethode,
  4. Name und Anschrift der Person, die die Immunität festgestellt hat sowie
  5. die Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die Ärztin oder den Arzt, die oder der die Immunität festgestellt hat.

Tut mir leid – aber hier wird in jeder Hinsicht eine rote Linie überschritten!

Denn man schickt sich hier an, einen wesentlichen Eckpfeiler des Rechtsstaates zu zerstören, indem man quasi die Unschuldsvermutung umkehrt. Und es ist schon absurd genug, dass wir hier um eine Form von „Schuld“ reden müssen – und zwar in der Weise möglicherweise „infektiös“ zu sein! Die umfangreiche Einschränkung von Grundrechten und der damit einhergehende, weitestgehende Ausschluss vom öffentlichen Leben bei nicht vorhandener „Impf- oder Immunitätsdokumentation“ ist aus rechtsstaatlicher Sicht derart krank, dass ich mir wünschen würde, dass der Verfassungsschutz sich mal genauer in Spahns Ministerium umschaut.

Natürlich würden all diese Daten mit Sicherheit auch aufgrund des „Telematik-Systems“ – welches ich persönlich durch die Verweigerung einer Ausstellung einer eGk seit Jahren zu boykottieren versuche – letzten Endes zentral beim Staat landen. Hier bestünde mal die Notwendigkeit eines strengen Datenschutzes – und zwar in der Weise, dass derartige Daten nicht; insbesondere nicht elektronisch erhoben werden. Stattdessen erhielten wir ja vor rund 2 Jahren die völlig absurde DSGVO.

Leider schläft ein Großteil der deutschem Michels weiter vor sich hin. Und wird diesen Wahnsinn vermutlich aus Angst vor dem Corona-Tod sogar noch befürworten. Manch einer dreht ja schon regelrecht durch, wenn er im Supermarkt Personal ohne Maulkorb sieht. So lässt man sich dann auch sehr gerne einen ungetesteten, unnötigen „Impfstoff“ gegen eine Krankheit verabreichen, deren Verbreitung inzwischen zum Stillstand gekommen ist. Ehrlich: Ich tue mir schwer, solchen Menschen nicht die übelsten Nebenwirkungen zu wünschen.

Und so bleibt die mich seit Wochen quälende Frage: Wo zur Hölle bleibt das Bundesverfassungsgericht? Wie lange wollen die „roten Roben“ sich trotz des § 90 (2) S. 2 BVerfGG noch überwiegend wegen Formfehlern wie einem nicht ausgeschöpften Zug durch die Instanzen noch davor drücken, diesen Irrsinn endlich zu beenden?

Die neue Partei Widerstand2020 ist übrigens inzwischen mit über 100.000 Mitgliedern (hinter SPD, CDU und CSU) die viertstärkste Partei Deutschlands. Ich selbst werde hoffentlich auch recht bald Mitbegründer des Pirmasenser Ortsverbandes sein.


Ergänzung

Aus dem 1. Flugblatt der Weißen Rose:

Nichts ist eines Kulturvolkes unwürdiger, als sich ohne Widerstand von einer verantwortungslosen und dunklen Trieben ergebenen Herrscherclique „regieren“ zu lassen. Ist es nicht so, daß sich jeder ehrliche Deutsche heute seiner Regierung schämt, und wer von uns ahnt das Ausmaß der Schmach, die über uns und unsere Kinder kommen wird, wenn einst der Schleier von unseren Augen gefallen ist und die grauenvollsten und jegliches Maß unendlich überschreitenden Verbrechen ans Tageslicht treten? Wenn das deutsche Volk schon so in seinem tiefsten Wesen korrumpiert und zerfallen ist, daß es ohne eine Hand zu regen, im leichtsinnigen Vertrauen auf eine fragwürdige Gesetzmäßigkeit der Geschichte, das Höchste, das ein Mensch besitzt, und das ihn über jede andere Kreatur erhöht, nämlich den freien Willen, preisgibt, die Freiheit des Menschen preisgibt, selbst mit einzugreifen in das Rad der Geschichte und es seiner vernünftigen Entscheidung unterzuordnen, wenn die Deutschen so jeder Individualität bar, schon so sehr zur geistlosen und feigen Masse geworden sind, dann, ja dann verdienen sie den Untergang.

Weitere Flugblätter finden sich hier.


Siehe auch

  • Über Impfstoffe zur digitalen Identität? Eric Wagner bei Telepolis.
  • Auslaufmodell Ausnahmezustand von Thomas Moser bei Telepolis.

Coronoia: Die Impfpflicht kommt

Coronoia: Fuckdacheggah

2 Gedanken zu „Coronoia: Geplante Impfpflicht“

  1. Laut „meiner“ Lokalzeit zählt jeder Besucher der Webseite bei Widerstand2020 bereits als Mitglied. Hatte mich schon über die Zahl gewundert.

    1. Und woher weiß die Lokalzeit das? ? Klingt nach dem gewohnten ÖR-Qualitätsjounalismus. Du Fake-News-Verbreiter. ? Angeblich wird Dr. Schiffmann übrigens auch von Bill Gates finanziert und möchte alle Afrikaner nach Deutschland holen. ?

      Diese Behauptung mit den Seitenzugriffen ist laut Parteivorstand falsch und wurde auch unter Verweis auf die Zugriffszahlen der Anmeldungsseite (über 25.000 am Tag) m. E. schlüssig widerlegt. Die Server brechen wegen der zahlreichen Aufrufe auch immer wieder mal zusammen. Leider findet man aktuellere Sachen derzeit nur auf facebook – welches ich ja meide. Natürlich werden da auch ein paar „Scherz-Anmeldungen“ dabei sein, zu groß dürfte dieser Anteil aber auch nicht sein. Kannst ja selber recherchieren. 😉

      Achja: Ich habe dir mitgeteilt, dass du meinen Feed aus dem Nationalen Radverkehrszustand rausnehmen sollst. Ich wiederhole mich nicht noch einmal!

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