Coronoia: Unrechtsstaat

Nicht nur Ralf Ludwig, seines Zeichens Rechtsanwalt und Gründungsvorstand von Widerstand2020, verzweifelt zunehmend an der vollkommenen Arroganz und Ignoranz deutscher Gerichte in Sachen Corona-Verordnungen. Ich verweise hierzu auf das entsprechende Video vom 28. Mai. Rechts in der Seitenleiste unter den Aktuellen Empfehlungen (die sich übrigens laut Zugriffsstatistik kaum einer anschaut; die Leute wollen halt nichts wissen… ?) findet sich auch schon seit heute Morgen der Link zu einer von ihm verfassten Pressemeldung (pdf, 204 KB). Ich hatte schon vor Wochen geschrieben, dass ich die Voraussetzungen des Artikel 20 (4) Grundgesetz für gegeben erachte. Denn weder die Exekutive, noch die Legislative, noch die Judikative stellen sich gegen diesen beispiellosen rechtsstaatlichen Amoklauf der durchgeknallten politischen Führung dieses Landes!

Auch ein alter Hut sind meine ständigen Verweise auf den Begriff „Unrechtsstaat“, mit dem man die Zustände in der damaligen DDR bezeichnet. Dieser sinnfreie Kunstbegriff diente in den vergangenen 30 Jahren hauptsächlich als Gesslerhut; gerade ostdeutsche Politiker aus dem linken Spektrum wurden von der „Mitte“ stets dazu genötigt, die DDR als einen solchen „Unrechtsstaat“ zu bezeichnen. Freilich diente dieser Tanz ums goldene Kalb auch dazu, von den Schwächen und Unzulänglichkeiten des west- bzw. bundesdeutschen Justiz- und Rechtssystems neoliberaler Prägung abzulenken.

Kein öffentliches Interesse?

Nicht nur Radfahrer machen hier ständig die Erfahrung, dass die Sache mit „Recht haben“ und „Recht bekommen“ nicht so ganz einfach ist. In vielen Fällen scheitert man entweder an arbeitsunwilligen Polizisten, die überhaupt keine Lust haben, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeigen gegen Autofahrer aufzunehmen. Spart man sich diesen Umweg und geht direkt zur Staatsanwaltschaft, wird in aller Regel nahezu jedes Verfahren eingestellt; oftmals wegen des angeblich fehlenden „öffentlichen Interesses“ oder gegen (lächerliche) Auflagen. Dies ist natürlich zu einem gewaltigen Teil einer verstärkten „Verfahrensökonomie“ geschuldet. Es entsteht ein exakt so gewollter „Anreiz“ für den einzelnen (von der Last der Aktenstapel erdrückt werdenden) Staatsanwalt, die Fallzahlen zu drücken; bevorzugt, indem man die Leute generell erst einmal abzuwimmeln versucht.

Meine Zeit im Finanzamt

Dieser Wahnsinn hat natürlich Methode, denn schließlich wurden auch im Bereich der deutschen Justiz im Zuge des Siegeszugs des Neoliberalismus über Jahrzehnte Abertausende von Stellen in den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften „abgebaut“. Genau wie damals während meiner drei Anwärter-Jahre im örtlichen Finanzamt führt dieses Prinzip (allen technischen Fortschritten zum Trotz) logischerweise in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung zu einer immer höheren Konzentration der „Fallzahlen“, die immer weniger Sachbearbeiter, Staatsanwälte, Rechtspfleger oder Richter abzuarbeiten haben. Das gilt insbesondere auch für ständig überforderte Straßenverkehrsbehörden, die auch aufgrund neoliberaler Gebietsreformen (also Fusionierungen von Gemeinden, Kreisen und Städten) zunehmend den Überblick verlieren. Die permanente Personalfluktuation durch ständige Versetzungen in andere Rechtsbereiche oder Behörden tut ihr Übriges. Die Zahl der Finanzämter wurde in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren natürlich auch immer kleiner.

Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung hatte damals übrigens eine der Bertelsmann-Stiftung nahestehende Unternehmensberatung (Kienbaum) „fit“ gemacht für die „Effizienzsteigerung“ vor allem auf dem Rücken der Beschäftigten. Die Sachgebietsleiter (fast alles Juristen) übten kaum noch eine fachliche Aufsicht über die Sachbearbeiter aus, sondern wurden mehr und mehr zu betriebswirtschaftlichen „Controllern“ umgeschult, die auch auf Basis der „Fallzahlen“ und „Mehrergebnisse“ den einen gegen den anderen Veranlagungsbezirk ausspielten. Einige meiner Kollegen habe ich über die drei Jahre kein einziges Mal zu Gesicht gekriegt, weil sie dauerhaft krankgeschrieben waren. Andere hatten einen Flachmann in der Schublade, um sich den Frust auch während der Arbeitszeit runterzuspülen.

Mein Fazit der drei Jahre lautete im Wesentlichen: Steuernzahlen ist in Deutschland Lotto. Die Chance, dass sich irgendwer die Steuererklärung eines Gewerbetreibenden überhaupt genauer ansieht, ist verschwindend gering; die meisten Arbeitnehmer-Steuererklärungen werden inzwischen sowieso völlig automatisiert durch den Rechner gejagt. Die Außenprüfungen (ich wollte übrigens Betriebsprüfer werden) waren schon damals massiv unterbesetzt; ein Lohnsteueraußenprüfer erzählte mir auch interessante Geschichten, wie „höhere Kreise“ versuchten, über politische Einflussnahme bei der Amtsleitung seine Arbeit zu behindern.

Am Ende eines jeden Jahres wurde jedenfalls in den Veranlagungsbezirken der gewaltige Berg an nicht geprüften Steuererklärungen von den frischen Absolventen der FH bzw. Landesfinanzschule durch die Rechner gejagt. Hauptsache, die (ziemlich veraltete und anwenderunfreundliche) Software fabrizierte keine Fehlermeldung oder Aufforderung zur Plausibilitätsprüfung. Was weg ist, ist weg! Man erinnere sich angesichts dieser einer Bananenrepublik würdigen Verhältnisse an die großkotzigen Empfehlungen eines Wolfgang Schäuble, der damals im Zuge der erst durch die vollkommen asozialen Bankenrettungen ausgelöste „Schuldenkrise“ in Südeuropa von den Griechen den „Aufbau einer funktionierenden Steuerverwaltung“ einforderte. ?

Natürlich sei in diesem Zusammenhang auch auf den damaligen Steuerfahnder-Skandal in Hessen verwiesen, von dem meine Mitstudierenden gar nichts wussten. Im Amt habe ich auch nie irgendwen darüber reden hören. Ich ahne übrigens, warum der hessische Finanzminister sich zu Beginn des Corona-Wahnsinns vor einen ICE geworfen hat: Der wurde wohl in den „Masterplan“ eingeweiht – und hat das nicht verkraftet. Im April gab es im hessischen Finanzministerium dann sogar einen weiteren Suizid.

Der ebenfalls im Bereich der Steuerverwaltung angesiedelte Fall Gustl Mollath sollte in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen werden.

Die Gerichte und Corona

Dementsprechend wundert es mich letzten Endes nicht wirklich, was der deutsche „Rechtsstaat“ derzeit in der „Corona-Krise“ fabriziert. Abgesehen vom saarländischen Verfassungsgerichtshof sind mir weiterhin keine Urteile bekannt, die den Corona-Wahnsinn in irgendeiner grundlegenden Form hinterfragt oder die Regierungen an rechtsstaatliche Grundsätze wie z. B. das Verhältnismäßigkeitsprinzip erinnert hätten. Ralf Ludwig verzweifelt im Hinblick auf seine sich in erster Linie gegen Demonstrationsverbote und -beschränkungen sowie gegen die „Maskenpflicht“ richtenden Klagen schier daran, dass in den Urteilen auch weiterhin lapidar auf das RKI und dessen Einschätzungen verwiesen werde.

Genau hier versagen die Gerichte völlig, denn sie verweigern den von massiven Grundrechtseinschränkungen betroffenen Bürgern, genau diese Angaben des RKI kritisch zu überprüfen. Ralf Ludwig hierzu in der Pressemeldung:

In diesem Zusammenhang kritisiert Ludwig, dass die Gerichte die Bewertung des Robert-Koch-Instituts gerade nicht kontrollieren würden. Das Robert-Koch-Institut halte sich nicht an seine eigenen Parameter zur Risikobewertung und verbreite weiterhin die Ansicht, dass trotz erheblich gesunkener und weiterhin sinkender Fallzahlen, einer geringen Belastung der medizinischen Kapazitäten und weitgehend milder Krankheitsverläufe, eine hohe Gefahr für die Allgemeinbevölkerung bestehe.

(…)

„Warum weder die Verwaltungsgerichte, noch die Verfassungsgerichte diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen, ist mir nicht erklärlich“, so Ludwig. Von wirksamer gerichtlicher Kontrolle könne unter diesen Umständen keine Rede mehr sein.

Ich habe diese Fakten ja in meinen letzten Beiträgen ständig wiederholt; schon alleine die Tatsache, dass im gesamten Bundesgebiet derzeit nicht einmal mehr 10.000 „aktive“ Covid-19-Fälle gemeldet sind, lässt den Gerichten eigentlich überhaupt keine andere Wahl, als sämtliche Verordnungen umgehend aufzuheben! Was hat diese stoische Ignoranz bitteschön noch mit einem in Artikel 19 (4) GG festgeschriebenen Rechtsstaat zu tun?

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

In dieser gerade aufgrund der Massivität der Grundrechtseingriffe äußerst auffälligen Untätigkeit der Gerichte sehe ich aufgrund der Massivität des Nichtstuns und Wegschauens Vorsatz, der offenkundig auf politischen Ursachen gründet. Die Gerichte wurden offenkundig von der Exekutive in irgendeiner Form „eingebunden“, damit die massivsten und willkürlichsten Grundrechtseinschränkungen der bundesdeutschen Geschichte auf keinen Fall von der Judikative aufgehoben werden. Und natürlich sind auch Verfassungs- oder Verwaltungsrichter frei, Mitglieder einer Partei zu sein oder Parteien bzw. politischen Strömungen nahe zu stehen.

Meiner Ansicht nach ist demzufolge der Artikel 20 (4) GG erfüllt:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Andere Abhilfe ist offenkundig nicht möglich! Also: Raus auf die Straßen – und zur Not auch rein in die Parlamente! Diejenigen, die diese freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen, müssen von ihren Ämtern entbunden werden; natürlich auf eine friedliche Art und Weise.

Die Pressemeldung von Ralf Ludwig endet mit dem folgendem Absatz, der auch Bezug auf ein zuvor zitiertes Urteil des Bundesverfassungsgerichts nimmt:

Sollten die Gerichte hier nicht tätig werden, und bleibt unter anderem die Versammlungsfreiheit weiterhin in ihrem Kern beschränkt, ohne Aussicht auf Abhilfe, riskieren die Gerichte den Eintritt des Widerstandsrechts im Sinne einer Wiederherstellung der verfassungsgemäßen Ordnung durch die Bürger.

Es ist in jeder Hinsicht bezeichnend, dass Rechtsanwälte im Jahre 2020 wirklich den Gerichten mit einem Anwendungsfall des Artikel 20 (4) GG „drohen“ müssen. Interessanterweise hat der Berliner Senat zwischenzeitlich sämtliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen an Demonstrationen ab dem 30. Mai aufgehoben. Aufgrund Mindestabstandsregeln und anderer „Hygienemaßnahmen“ dürfte die Polizei dennoch genug Möglichkeiten haben, in der gewohnten Art und Weise willkürlich tätig zu werden und derartige Versammlungen aufzulösen. ?

Bezüglich der Verfahren der Rechtsanwältin Jessica Hamed als auch Prof. David Jungbluth vor dem Mainzer Verwaltungsgericht gibt es weiterhin ebenfalls nichts Neues. Inzwischen hat die Landesregierung nun auch schon die „8. Corona-Bekämpfungsverordnung“ erlassen. Mit abenteuerlichen „Hygiene-Konzepten“. Meines Erachtens geschieht auch dies vorsätzlich, um weiterhin einen effektiven Rechtsschutz ins Leere laufen zu lassen.

Hungerstreik

Mir gehen übrigens nach diesem Wochenende die Nahrungsmittel aus, weil mich auch der mobile Supermarkt nicht mehr ohne Maulkorb bedienen möchte. Man habe nicht verstanden, was ich mit Maulkorb gemeint hätte. ? Ich werde aber weiterhin den Teufel tun und den von Ministerpräsidentin Dreyer aufgestellten Gesslerhut grüßen. Und wenn ich wegen Unterernährung im Krankenhaus lande! ? Es ist höchst kriminell, Menschen den ungehinderten Zugang zu Lebensmitteln zu verwehren!

Steckt euch gefälligst eure Scheiß-„Masken“ dorthin, wo die Sonne nie hinscheint! ?


Ergänzungen

  • Siehe / Höre zu diesem Thema auch die Tagesdosis von Christiane Borowy vom 30. Mai auf KenFM.de.
  • Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier fordert eine juristische Aufarbeitung des Regierungshandelns. Siehe Epoch Times.

Folgebeitrag

Coronoia: Einkaufen in Frankreich


Siehe auch

Coronoia: Juristische Lichtblicke?

Coronoia: Politische Justiz

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