Coronoia: Juristische Lichtblicke?

Rechtsanwalt Ralf Ludwig von Widerstand2020 verweist in seinem Video vom 30. Juni 2020 unter anderem auf das Urteil den Beschluss 3 R 111/20 des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 15.06.2020. Darin geht es im Wesentlichen um die „Mindestabstände“ in Grundschulen. Hierbei hatte sich ein Schulleiter gegen die „Lockerungen“ gewehrt, weil das „gesundheitliche Risiko“ (vor allem für die Lehrer) zu groß sei. Das OVG weist den Eilantrag zurück – und begründet dies unter anderem damit, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gebe, dass Kinder besonders gefährdet oder ansteckend seien.

Zwar betet das Gericht in seinen Ausführungen den unlogischen Blödsinn des RKI über eine angeblich allgemein „hohe Gefährdungslage“ einfach weiter unkritisch (und widersprüchlich) nach. In Randnummer 58 entdeckt jenes deutsche Oberverwaltungsgericht jedoch tatsächlich einen der wesentlichen, in den letzten Monaten verschütt gegangenen Grundpfeiler jeglicher Rechtsstaatlichkeit wieder: die Tatsache, dass Einschränkungen von Grundrechten im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips stets objektiv begründet werden müssen:

Eine konkrete Gefährdung von Schülern und Lehrkräften bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m dürfte dagegen bislang wissenschaftlich nicht eindeutig erwiesen sein (vgl. zur Gefahr für Lehrkräfte auch SächsOVG, Beschluss vom 11. Juni 2020 – 3 B 194/20 – Rn. 22). Der Antragsteller selbst trägt unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 2. Juni 2020 – 8 B 1399/2020 – juris) vor, dass gesicherte Erkenntnisse darüber, welche Rolle Kinder bei der Verbreitung des Virus einnähmen, noch nicht vorlägen, weil nur wenige Daten zur Verfügung stünden. Auch die vom Antragsteller in Bezug genommene Drosten-Studie ist nur durch eine geringe Datenlage gekennzeichnet. Das vom Robert-Koch-Institut zur Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen verfasste Dokument (Epidemiologisches Bulletin vom 7. Mai 2020) erlaubt ebenfalls nur den Schluss, dass bislang keine gesicherten Erkenntnisse über Bildungseinrichtungen im aktuellen Infektionsgeschehen vorliegen.

Darüber hinaus wird auch das Grundrecht auf Bildung der Kinder und Eltern mit dem Gesundheitsschutz abgewogen. Jenes auf „Gesundheit“ sei nicht grenzenlos.

Das Interessante an diesem Urteil Beschluss ist, dass das Gericht sich zu diesen Äußerungen wohl deshalb genötigt fühlte, weil der Antragsteller in diesem Fall jemand war, der sich gegen „Lockerungen“ gewehrt hat. Im Wesentlichen hat das Gericht also auch hier wieder politisch geurteilt und den Kurs der Regierung gestützt, wenn auch nun in der anderen Richtung.

Vielleicht könnte sich hier für die gegen die Corona-Diktatur kämpfenden Juristen doch eine „hinterlistige“ Strategie andeuten, nicht mehr nur die Corona-Maßnahmen selbst „negativ“ anzugreifen, sondern die Gerichte mittels Klagen gegen vermeintlich zu weit gehende „Lockerungen“ zu weiteren Eingeständnissen zu zwingen? ?

Ralf Ludwig kommentiert diese Entscheidung folgendermaßen:

Liebe Gerichte, liebe Verordnungsgeber: Hört auf mit dem Mist! Setzt sofort alles aus. Setzt die Maskenpflicht aus. Setzt den Mindestabstand aus. Weil offensichtlich haben sie’s ja erkannt!


Minderheitenvotum Berlin

Von Ludwig wird ebenfalls auf ein Minderheitenvotum zweier Richter des Berliner Verfassungsgerichtshofes zum Urteil Beschluss 50 A/20 vom 14.04.2020 hingewiesen, die das Verhältnismäßigkeitsprinzip ebenfalls noch nicht endgültig zu Grabe tragen wollen:

Sondervotum des Vizepräsidenten Dr. Seegmüller und der Verfassungsrichterin Prof. Dr. Schönrock

(…)

[Rn. 16] Die Regelung greift in den Kernbereich des Rechts des Beschwerdeführers auf persönliche Freiheit aus Art. 8 Abs. 1 VvB und in den Kernbereich seiner durch Art. 7 VvB gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit ein. Zum Kernbereich aller Freiheitsgrundrechte gehört das grundgesetzlich vorgegebene Verhältnis von Freiheit und staatlicher Einschränkung. Der Einzelne muss die Ausübung oder Nichtausübung seiner Freiheitsrechte nicht begründen. Die Motive seines Handelns sind staatlicher Bewertung entzogen. Jede staatliche Einschränkung bedarf einer verfassungsrechtlich tragfähigen Begründung. Kann der Staat diese nicht (mehr) leisten, ist die Beschränkung verfassungswidrig. Die damit beschrieben grundsätzliche Vermutung der Freiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein zentrales konstitutives Element einer freiheitlichen Demokratie. Der Beteiligte hat schon die Eignung und die Erforderlichkeit des Eingriffs nicht hinreichend dargelegt. Seinen Ausführungen nach ist weder ersichtlich, dass das Verlassen der eigenen Wohnung bei Wahrung des in § 14 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV vorgesehenen Abstandes stets oder auch nur regelhaft das Risiko einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nach sich zieht. Nimmt man dennoch ein solches Risiko an, hat der Beteiligte jedenfalls nicht dargelegt, dass die mit der Maßnahme verbundene Minderung des Infektionsrisikos hinreichend bedeutsam ist, um das Gewicht des Eingriffs zu rechtfertigen.

[Rn. 17] (…) Eingriffe in diesen Kernbereich der privaten Lebensgestaltung – die Intimsphäre – sind stets unzulässig (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1996 – 1 BvR 2111/94). Das gilt auch, soweit die Betätigung des Einzelnen in dem absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu Infektionsrisiken führt. Diese sind von Verfassungs wegen hinzunehmen. (…)

[Rn. 18] § 22 SARS-CoV-2-EindmaßnV verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des § 15 Abs. 2 VvB. Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass der Normadressat erkennen kann, welches Verhalten verboten und strafbar ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 – 2 BvR 2559/08 u.a. – BVerfGE 126, 170 Rn. 71 ff.). (…)


Saarländischer Verfassungsgerichtshof

Auch das der (medial allerdings kaum Beachtung gefunden habende) Urteil Beschluss Lv 7/20 eA vom 28.04.2020 zur Aufhebung der „Ausgangsbeschränkungen“ enthielt eigentlich alles, was es braucht, um spätestens jetzt – im Juli 2020 – sämtliche „Maßnahmen“ – insbesondere den unsäglichen Maulkorbzwang – endlich aufzuheben:

Eingriffe in das Grundrecht der Freiheit der Person – wie Ausgangsbeschränkungen – bedürfen einer begleitenden Rechtfertigungskontrolle. Je länger sie wirken, desto höher müssen die Anforderungen an ihre Begründung und an ihre Kohärenz mit anderen Regelungen des Zusammentreffens von Menschen sein. 2. Das Grundrecht auf Schutz der Familie schützt auch die Begegnung mit Angehörigen einer Familie, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. 3. Die Ausübung eines Grundrechts ist nicht rechtfertigungsbedürftig. Vielmehr bedarf seine Einschränkung der Rechtfertigung, die zwischen der Tiefe des Eingriffs einerseits und dem Ausmaß und der Wahrscheinlichkeit der drohenden Gefahr, zu deren Abwendung die Einschränkung erfolgt, nachvollziehbar abwägen muss. 4. Der Exekutive kommt bei ihrer Gefahrenprognose ein grundsätzlich weiter Einschätzungsspielraum zu. Mit zunehmender Dauer der Grundrechtsbeschränkung bedarf es indessen einer immer tragfähigeren tatsachengestützten Begründung von Risiken, die durch eine Aufhebung der konkreten Form der Ausgangsbeschränkung befürchtet werden. Reine Vermutungen genügen dazu ebensowenig wie die Feststellung, dass sich weiterhin Neuinfektionen ereignen. Dabei muss auch die Wahrnehmung der Einschätzungsprärogative durch die Regierungen anderer Bundesländer in Erwägung gezogen werden. (…) 7. Die irreversiblen Folgen einer uneingeschränkten Fortdauer des Eingriffs in das Grundrecht der Freiheit der Person haben bei Abwägung mit den möglichen Folgen ihrer teilweisen, auf den familiären Bereich beschränkten Aussetzung angesichts der relativen Entwicklung der Infektionszahlen im Verhältnis zur Einwohnerzahl von grenznahen Bundesländern mit und ohne Ausgangsbeschränkung und angesichts vorliegender Studien zu ihrer Wirkungsweise im Vergleich zu anderen bereits teilweise aufgehobenen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung sowie angesichts der Inkonsistenz der Regelungen höheres Gewicht.

Tja – da steht doch alles, schwarz auf weiß? Also: was soll der Scheiß? Warum soll es mir wegen seit Wochen(!) nicht einmal 0,01 % „Infizierter“ aber weiterhin, wohl für immer, auch in einem Landkreis, in dem der letzte positive Test am 8. Mai erfolgte, verboten bleiben, ohne Gesslerhut / Maulkorb einen Supermarkt zu betreten, um mich dort mit lebensnotwendigen Gütern zu versorgen? ? ?


Update zum OVG-Beschluss vom 6. Juli

Wie in einem Kommentar weiter unten angemerkt, hat das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen mit seinem unanfechtbarem Beschluss 13 B 940/20.NE den „Lockdown“ im Kreis Gütersloh im Zuge des Eilverfahrens eines Spielhallenbetreibers außer Vollzug gesetzt. Das Urteil ist in der Rechtsprechungs-Datenbank leider noch nicht inzwischen (10. Juli) auffindbar. In der Pressemitteilung heißt es unter anderem:

Der 13. Senat hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass die angegriffene Coronaregionalverordnung nach der Prüfung im Eilverfahren voraussichtlich rechtswidrig sei. Es sei nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, dass sich ihr Geltungsbereich auf das gesamte Gebiet des Kreises Gütersloh erstrecke. Zwar sei es zu Beginn des in Rheda-Wiedenbrück lokalisierten Ausbruchsgeschehens nicht zu beanstanden gewesen, dass der Verordnungsgeber für den gesamten Kreis kurzfristig strengere Schutzmaßnahmen als für andere Regionen Nordrhein-Westfalens ergriffen habe. Er habe so Zeit für Aufklärungsmaßnahmen gewinnen dürfen, um anschließend auf belastbarer Grundlage über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden können. Zum maßgeblichen Zeitpunkt der jetzigen gerichtlichen Entscheidung sei es aber möglich und erforderlich gewesen, eine differenziertere Regelung zu erlassen. Ausweislich der Ergebnisse der seit Entdeckung des Ausbruchs durchgeführten Massentestungen unter den Einwohnern des Kreises Gütersloh variiere die Verteilung der bestätigten Neuinfektionen innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erheblich. Insbesondere in den im Norden und Osten des Kreises gelegenen Städten seien nur wenige Neuinfizierungen festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund sei nicht (mehr) ersichtlich, dass sich die dortige Gefährdungslage signifikant von derjenigen in anderen außerhalb des Kreisgebietes gelegenen Städten und Gemeinden vergleichbarer Größenordnung unterscheide.

Ich investiere nun meine sämtlichen verbliebenen Hoffnungen in die Prinzipien jeglicher Rechtsstaatlichkeit, dass sich dieses Urteil als der finale juristische Dammbruch erweist, um nahezu sämtliche „Corona-Maßnahmen“ hinwegzuspülen! Denn wenn man die Argumentation des OVG auf das Bundesgebiet ausweitet, ist angesichts der Zahlen positiv auf SARS-Cov2 Getesteter, die sich seit Wochen unterhalb des Promillebereichs in Richtung Null bewegen, nirgends mehr eine signifikante „Gefährdungslage“ nachweisbar.

Siehe hierzu auch das Video (von heute morgen) von Bodo Schiffmann zur spontanen „Wunderheilung“ von rund 1000 Menschen im Kreis Güersloh.


Corona-Untersuchungsausschüsse

Nachträglich sei auch noch auf die beiden außerparlamentarischen Untersuchungsausschüsse verwiesen:


Corona-Schadenersatzklage

  • Money Talks | Dr. Reiner Fuellmich.
  • Wer übernimmt die Produkthaftung? – Interview mit Dr. Reiner Füllmich (Anwälte für Aufklärung) | Dave Brych.
  • Money Talks II – corona-schadenersatzklage.de | Dr. Reiner Fuellmich.
  • Money Talks III – corona-schadensersatzklage.de | Dr. Reiner Fuellmich.
  • Money Talks IV – corona-schadensersatzklage.de | Dr. Reiner Fuellmich.
  • #Exklusiv #Billionen #Klage gegen #Drosten: Rechtsanwalt Dr. Reiner #Fuellmich vom #Corona Ausschuss | Martin Lejeune.
  • Exklusiv-Interview: Gigantische Klage gegen Prof. Christian Drosten & Umfeld. | Mit Dr. Reiner Fuellmich | Langemann Medien.
  • Antworten auf kritische Fragen zur Sammelklage | Club der klaren Worte.
  • Basta Berlin Spezial– Milliardenklage gegen Drosten und Co! Dr. Fuellmich macht ernst | Sputnik Deutschland.
  • Money Talks V – Verbrechen gegen die Menschlichkeit | Dr. Reiner Fuellmich.
  • Rechtsanwalt Dr. Fuellmich „Fast alles, was Drosten Test zeigt, ist falsch“ 4.10.2020 Demo Karlsruhe #querdenken721 | Querdenken-713.
  • Money Talks Update 1 | Dr. Reiner Fuellmich | Daraus: Nach der WHO würden sich 10 % „inifzieren“. Bislang kein Virusnachweis seitens der WHO. Aufforderung der WHO, von Lockdowns abzusehen.
  • Massenklage gegen Drosten und WHO | Dr. Reiner Fuellmich | KenFM.
  • Exklusiv – UPDATE – Sammelklage Prof. Drosten & Umfeld. Fuellmich: „Sie sind Betrüger.“ | Club der klaren Worte.

Mask Force

  • Mask Force I – Maskenpflicht in der Schule und PCR-Tests.
  • Mask Force II – § 25 InfektionsschutzG, Einwilligung, Haftung.
  • Mask Force III – Ohne Richter nicht richtig!
  • Mask Force IV – Von Quarantäne, Pflichttests, Stinkefingern und Versicherungen.

Dr. Justus P. Hoffmann zu Quarantäne-Anordnungen

Dr. Justus P. Hoffmann zu Zwangstestungen


KlagepatenTV

  • NEU! Rechtsfragen in Corona Zeiten – KlagePaten klären auf – heute mit Ralf Ludwig & Tina Romdhani.
  • Klagepaten TV #2 – Ralf Ludwig spricht mit Dirk Sattelmaier – „Asis“ in der Straßenbahn.
  • Klagepaten TV #3 – Ralf Ludwig zum Thema: funktioniert der Rechtsstaat noch?
  • Klagepaten TV #4 – Polizeigewalt bei Demos – Ralf Ludwig mit Stephan Brackmann + Janko Williams.
  • Klagepaten TV #5 – Maskenzwang im Einzelhandel – Ralf Ludwig spricht mit Dr. Kirsten König.
  • Klagepaten TV #6 – Wie geht es den Künstlern? Mit Britta Berthold, Schauspielerin und Moderatorin
  • Klagepaten TV #7 – Thomas Berthold: „Ich bereue nichts!“ Der Weltmeister wehrt sich gegen Vorwürfe!
  • Klagepaten TV #8 – Ralf Ludwig, Markus Haintz – wieder Polizeigewalt in Berlin, ist unser Rechtsstaat noch zu retten?
  • Klagepaten TV #09 – Dr. Kirsten König mit Beatrice Vöhringer – wie schädlich sind Masken?
  • Klagepaten TV #10 – SONDERSENDUNG – Ralf Ludwig & Frank Hannig – Bussgelder im 2. Lockdown.

Siehe auch (regelm. aktualisiert)

  • Blindflug der Gerichte | Oliver Märtens | Multipolar.
  • Video von Ralf Ludwig vom 8. Juli. Unter anderem zum Gütersloh-OVG-Urteil, zu einer neuen Vereinigung von Anwälten, Hilfe bei der Erstellung von Strafanzeigen gegen Verantwortliche und Ermittlungen gegen Ärzte wegen der Ausstellung von Attesten.
  • Video von Ralf Ludwig vom 15. Juli. Unter anderem zum Thema Maskenpflicht-Regelungen in den Bundesländern; die meisten Bußgeldverfahren seien nach Einspruch eingestellt worden. Atteste seien nicht unbedingt vorzuzeigen. Hamburger Verwaltungsgericht zum Thema Maskenpflicht wegen 66 Fällen. Schadenersatz- und Haftungsansprüche (u. a. Klage gegen den PCR-Test in den USA). Maskenpflicht auf Mallorca ohne gesundheitsrechtliche Begründung, sondern als Strafe für Regel-Nichteinhaltung. Anwälte für Aufklärung. Großdemo in Berlin. Strafanzeigen. Maskenpflicht in Schulen. Nichteinlass in Geschäfte. Ein Richter zur Maskenpflicht: auf „Shoppingtouren“ könne man ja mal verzichten. (Minute 26:39). Gesetzesinitiativen gegen Immunitätsnachweise.
  • Weitere Videos von Ralf Ludwig vom 20. Juli | 21. Juli | 22. Juli | 24. Juli | 28. Juli | 2. August.
  • Behördenwillkür: Behörde schließt Gaststätte – Markus Haintz bewirkt sofortige Wiedereröffnung. Querdenken 711.
  • Selbstanzeige wegen Verstoß gegen Maskenpflicht | Michael Ballweg im Gespräch mit RA Markus Haintz | Querdenken 711.
  • Die Maske. Wir sehen uns vor Gericht. Gordon Pankalla bei Anwält*innen für Aufklärung.
  • Musterbriefe Strafanzeigen: Kooperation QUERDENKEN 711 + ElternStehenAufBW + Klagepaten.eu steht.
  • ? Aufstand der Juristen! Anwälte für Aufklärung (Interview mit Gordon Pankalla und Dirk Sattelmaier) | Dave Brych.
  • schlussjetzt.org.
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 28. Juli mit dem Beschluss 20 NE 20.1609 (pdf) die Beherbergungsverbote für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig außer Vollzug gesetzt (pdf).
  • Wer es jetzt nicht begreift, der begreift es nie | Markus Haintz Rede in Crailsheim | GD-TV Schwäbisch Gmünd.
  • Corona-Update 16. Juli 2020 – Der mühsame Weg zum Recht von Rechtsanwältin Jessica Hamed.
  • Im Gespräch: „Der Untersuchungsausschuss“ (Reiner Fuellmich und Flavio von Witzleben) | Rubikon.
  • Der österreichische Verfassungsgerichtshof erklärt u. a. die Betretungsverbote für rechtswidrig.
  • Corona aus Sicht des Juristen – LIVE Video-Podcast vom 29.07.2020 mit Rechtsanwältin Dr. Kirsten König von den Klagepaten. Themen: Maskenpflicht und Diskriminierung. Welche Risiken hat ein Unternehmer, wenn er zum Tragen der Masken auffordert? Muss ich eine Maske tragen? Was können Künstler aktuell gegen die Maßnahmen machen?
  • Rechtsanwalt Beneder Interview – Maskenklage (in Österreich) | Denta Beaute.
  • Maskenpflicht, kein Einsichtsrecht in Atteste, keine Mitführpflicht von Attesten | Ivett Kaminski zu den Regelungen mit der Maske in NRW | Anwälte für Aufklärung. Sie verweist auf das Urteil 10 O 457/99 des LG Bonn vom 16.11.1999.
  • Weitere Videos von Ralf Ludwig: 4. August (Berlin, Berlin – Wir fahren nach Berlin | Repressionen durch Arbeitgeber und Maßnahmeträger nach der Demo in Berlin | Juristische Bewertung der Demonstration in Berlin | Klagepaten | Gerechtigkeit in deiner Hosentasche | Neuigkeiten von Widerstand2020) | 9. August (Verfassungsschutz zu den „Corona-Leugnern“) | 10. August (Schulen, Kindergärten und Versammlungen) | 11. August (mit Friedemann Däblitz zu Maskenpflicht in Schulen | Polizisten als Staatsfeinde | Wann ist die Pandemie vorbei? | Strafanzeigen) | 12. August (mit Dirk Sattelmaier zum Thema Bußgelder).
  • VG Hamburg, Beschluss 3 E 3336/20 vom 6. August 2020 (pdf / 336 KB) | Ein Antrag, auch in Schulen eine Verpflichtung für Schüler und für das Lehrpersonal das Tragen von „Mund-Nasen-Schutz“ auch während des Unterrichts zu verordnen, wurde abgewiesen. Anmerkung meinerseits: Das Gericht windet sich in seinem Beschluss in einer mit jeglicher Form von rationaler Logik nicht mehr begründbaren Art und Weise, warum es hier eine „Maskenpflicht“ bedürfe – dort aber nicht. Die Weigerung, eins und eins zusammenzuzählen (dass der ganze absurde Bullshit keinerlei Sinn ergibt), ist mit Händen greifbar. Die gesamte Justiz gehört nach diesem Wahnsinn umfassend reformiert!
  • Kein Mindestabstand in Berliner Schulen | Pressemitteilung des VG Berlin | Beschluss VG 14 L 234/20 vom 7. August 2020 (pdf / 172 KB).
  • Maskenpflicht Schule NRW | Gordon Pankalla und Dirk Sattelmaier kommentieren die neueste Verordnung.
  • Im Gespräch: „Die Schein-Demokratie“ (Markus Haintz und Jens Lehrich) | Rubikon.
  • Quo vadis, Rechtsstaat? | Oliver Märtens | Multipolar.
  • Strafanzeige wegen Einführung der Maskenpflicht für Schulkinder (wider den Versuch der Entmündigung und Traumatisierung einer ganzen Gesellschaft) | RA Wilfried Schmitz | Nachrichtenspiegel.
  • Demo Dortmund 9. August | Interview mit Dirk Sattelmaier | Anwälte für Aufklärung.
  • Fridays for Freedom Nr. 2 – Wilfried Schmitz | Anwälte für Aufklärung.
  • Fachanwältin Yvette Kaminski kritisiert die Berichterstattung der Mainstream Medien | TTV Produktion.
  • Markus Haintz mit Dirk Scheller, Querdenken Mahnwache Berlin – vor dem Kanzleramt | BITTEL TV.
  • Ralf Ludwig und Dr. Kirsten König vom 14. August | Maskenpflicht in Schulen | Sexverbot in Nordengland | Verfahren wegen Maskenverbot in Supermärkten.
  • Ralf Ludwig vom 15. August | Polizei unterstützt Demos | PCR-Tests für Urlaubsrückkehrer | Berlin 29. August 2020 | Klagepaten.eu | Mutig-Macher.org.
  • Bodo Schiffmann und Ralf Ludwig auf dem Hamburger Jungfernstieg am 15.08.2020 (Backup).
  • Was Sie fordern sollten, wenn Sie positiv getestet wurden | Ivett Kaminski zum (von mir hier thematisierten) Merkblatt von Swissmedic. | Anwälte für Aufklärung.
  • Ralf Ludwig vom 16. August | Müssen Einzelhändler Bußgeld bezahlen bei „Maskenverweigerern“? | Nochmal zur Einreise aus einem Risikogebiet | Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Bayern genervt von seinem Job | Verfassungsgericht Sachsen weist den Weg | VGH Baden-Württemberg: Kein Informationsanspruch zu „Corona-Toten“.
  • Eilantrag eines Richters in Thüringen und der bayerische Offenbarungseid in Sachen Rechtstaatlichkeit – Antrag auf Vernehmung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder | Rechtsanwältin Jessica Hamed.
  • Dazu auch: Strafrechtlerin ruft Söder in Zeugenstand, spricht von skandalösen Zuständen in Ministerien | Club der klaren Worte.
  • Ralf Ludwig vom 18. August | Urlaubsreise mit Kind (Umgangsrecht) | Schule ist wichtiger als das Leben.
  • Anwalt Markus Haintz zu staatlichen Corona-Maßnahmen: „Das ist faktisch Kindesmisshandlung!“ | RT Deutsch.
  • Ralf Ludwig vom 21. August | Stornierung von Reisen | Keine Maskenpflicht an Schulen in Schleswig-Holstein? | Heiraten in Niedersachsen.
  • Ralf Ludwig | Informative Rede bei Kundgebung #BewegungLeipzig | 22.8.2020 | ET Video & Content.
  • Anwälte für Aufklärung | Dirk Sattelmaier und Christiane Ringeisen | TTV Produktion.
  • Dirk Sattelmaier – Anwälte für Aufklärung – auf der Mahnwache für den Erhalt der Grundrechte | Deutschland sucht das Grundgesetz. Unter anderem zum Thema Druck der Ärztekammern auf Ärzte, keine Atteste auszustellen.
  • Maßnahmen korrekt ?! 25. August 2020 | mit Gordon Pankalla und Christiane Ringeisen | DOC Uli tv. | Teil 2 | RA Ringeisen und RA Pankalla.
  • Aufhebung des Demoverbots am 29. August | Pressestelle des VG Berlin. Bestätigt durch das OVG Berlin-Brandenburg.
  • Enquete-Kommission 17/2 des rheinland-pfälzischen Landtags. Hierzu ein Gutachten (pdf) von Professor Dr. Dietrich Murswiek zur verfassungsrechtlichen Problemen der Corona-Bekämpfung. Siehe auch den Beitrag hierzu.
  • Ralf Ludwig vom 2. September | Ist Protest in Deutschland noch erlaubt? | Maskenpflicht in Schulen? | Regress als Unternehmer? | Was ist los bei Klagepaten? | PCR-Pflichttests?
  • Tina Romdhani von Klagepaten: NRW Maske im Unterricht keine Pflicht, Musterschreiben anbei! | Teil 1 / Teil 2 | Klagepaten.
  • Juristische Analyse: „Abmahnungen + Kündigungen sind rechtswidrig!“, Elmar Becker, ehem. Fachanwalt | Klagepaten.
  • „Das #BVerfG verschließt die Augen vor der Realität“ Verfassungsrechtler Prof Dr Bücking #Querdenken | Martin Lejeune.
  • 6. Die Verpflichtung zur Gewährleistung einer Kontaktnachverfolgung durch Erhebung personenbezogener Daten durch Private ist als Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz ohne Vorliegen einer Anlass, Art, Umfang und Verwendung der zu erhebenden persönlichen Informationen bestimmt und normenklar regelnden parlamentarischen gesetzlichen Grundlage verfassungswidrig. | VerfGH Saarland | Lv 15/20. Siehe auch.
  • Das Kultusministerium Baden-Württemberg bestätigt: Keine Masken-Pflicht an Schulen in BW! | Klagepaten.
  • Gericht kippt allgemeine Maskenpflicht in Straßburg | Badische Zeitung.
  • Straftat #Demo Historisches #Corona Urteil Strafgericht Berlin Rosa-Luxemburg-Platz Dirk Sattelmaier | Martin Lejeune.
  • Schule lehnt Masken-Attest ab? Der neue Musterschreiben-Generator von Klagepaten.eu hilft! | Klagepaten.
  • Die Anwälte für Aufklärung zum Thema Schule. Unter anderem mit einer remonstrierenden Lehrerin.
  • Ralf Ludwig: Corona aus Sicht eines Juristen, am 09.09.2020 | Klagepaten.
  • Elmar Becker spricht über Rechtsschutz gegen rechtswidrige Corona Maßnahmen, 09.09.2020 | Klagepaten.
  • #Querdenken #Demo #Verbot #München Rechtsanwalt Markus Haintz kritisiert #Demonstrationsverbot 12.9. | Martin Lejeune.
  • VERWALTUNGSGERICHT LIVE – Beschlüsse liegen vor! SIEG AUF DER GANZEN LINIE!!!! | Samuel Eckert.
  • #Querdenken #Demo #München auf Theresienwiese ohne Teilnehmerbeschränkungen genehmigt Markus #Haintz | Martin Lejeune.
  • #Polizeiwillkür gegen #Querdenken #Demo #München #Demokratiekrise #m1209 Ralf Ludwig #Totalitarismus | Martin Lejeune.
  • Livestream am 11. September 11:00 Uhr – Sitzung 14: Der Rechtsstaat und die Berliner Demonstrationen | Stiftung Corona-Ausschuss.
  • #Polizeigewalt gegen #Rechtsanwältin bei #Querdenken #Demo #München 12.09.2020 | Anni und Martin.
  • LIVE – Interview mit Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich – Prof. Dr. Martin Schwab | BITTEL TV.
  • Dortmund unterliegt vor OVG Münster mit Quarantäneregelung | WDR.
  • Schule darf Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht dringend empfehlen | beck-aktuell.
  • Ralf Ludwig Facebook Live vom 16 9 2020 | Themen: Alle Maßnahmen ohne Grund? Wo sind die Dokumente? | Demos erlaubt – dann funktioniert doch unser Rechtsstaat? | Frieden ist der Weg.
  • Livestream Sitzung 16 – Die Corona-Sprechstunde: Hilfe zur Selbsthilfe bei Masken, Tests, Quarantäne  Mit Prof. Martin Schwab und Dirk Sattelmaier | Stiftung Corona-Ausschuss.
  • Transkript des PCR-Interviews hier kostenfrei downloaden. | Club der klaren Worte.
  • Atteste Masken Kinder | Dr. Christian Knoche, Christiane Ringeisen, Gordon Pankalla und Frau Dr. Stürmer | u. a. zum Zwangstest an einer Schule in Aurich | Rede von Frau Ringeisen vor dem hessischen Kultusministerium | Anwälte für Aufklärung.
  • Immunitätsausweis vom Ethikrat verboten | Gordon Pankalla.
  • Corona-Ausschuss: Sind die Maßnahmen angemessen? Rechtsanwältin Viviane Fischer im Interview | ExoMagazinTV.
  • Richter rügt Corona-Urteile: „Gerichte haben Grundrechts-Eingriffe aus Angst abgesegnet“ | Focus.
  • Rechtsgutachten demaskiert Coronagesetzgebung – Andreas Beutel im Gespräch mit Robert Stein | Zum Kingreen-Gutachten | NuoViso.TV.
  • 07 Grundrechte Ethikrat Pandemie | Anwälte für Aufklärung.
  • Livestream Sitzung 18 – Gefährdung durch die Maßnahmen, Risiken durch die Behandlung | u. a. mit Professor Schwab | Stiftung Corona-Ausschuss.
  • Fatale Maskenpflicht für Schulkinder: Strafanzeige gegen Bayerische Landesregierung wegen fahrlässiger Tötung, Misshandlung Schutzbefohlener u.a. | RA Wilfried Schmitz | Der Nachrichtenspiegel.
  • Rechtsgutachten: Massnahmen werden selbst nach Ende der «epidemischen Lage» nicht automatisch aufgehoben | Corona Transition.
  • Résumé Bodensee 1 – Judith berichtet | Anwälte für Aufklärung.
  • Résumé Bodensee 2 – Juristen berichten | Anwälte für Aufklärung.
  • Corona-Ausschuss: Zwischenbericht – SARS-CoV-2 und die Lockdown-Folgen | RT Deutsch.
  • Oberster Gerichtshof von Madrid hebt Lockdown wegen Einschränkung der Grundrechte auf | Nachrichten.es.
  • „Grundrechte beeinträchtigt“: Gericht kippt teilweisen Lockdown in Madrid | RT Deutsch.
  • Beschluss 1 L 586/20.MZ vom 23.09. auf der Internetseite der Kanzlei CKB via Markus Haintz zur Aufhebung einer Quarantäne-Anordnung. Kommentar: Meinen Versuch, diesen im Ergebnis immerhin positiven Beschluss komplett durchzulesen, musste ich anhand der unzähligen Verweise auf den Blödsinn des RKI irgendwann abbrechen. Das hält ein gesunder Menschenverstand einfach nicht aus.
  • Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg | Welt.
  • Auch Niedersachsen kippt Beherbergungsverbot | Tagesschau.
  • Gericht: Keine Corona-Isolation in Pflegeheim | BILD | Kommentar: Ist man in den Gerichten jetzt endlich mal aufgewacht?
  • Jurist warnt vor Corona-Regelungsregime | Präsident des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs Brocker | n-tv.
  • Ralf Ludwig Live: Trendwende – Schwenken die Gerichte um? | Klagepaten.
  • Breaking: Sperrstunde In Berlin gekippt! Friedemann Däblitz | Klagepaten.
  • Bundesverfassungsgericht: Einreiseverbot in Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungswidrig | BVerfG | Corona Transition.
  • OVG kippt Corona-Verordnung für Urlauber aus Risikogebieten (in Mecklenburg-Vorpommern) | NDR.
  • Mas­kenpf­licht in Hei­del­berger Alt­stadt gekippt | LTO.
  • COVID-19: Mehrere – vor allem frühere – Maßnahmen gesetzwidrig, da Entscheidungsgrundlagen unzureichend dokumentiert | Der VfGH hat festgestellt, dass eine Reihe von COVID-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten haben. Gesetzwidrig waren konkret das Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen, Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.). VfGH Österreich. Siehe auch.
  • Vorläufige Außervollzugsetzung der Sperrzeit und des Alkohol-Außer-Haus-Verkaufsverbots für Gastronomiebetriebe in Nds (Az. 13 MN 393/20) | OVG Niedersachsen.
  • Eilantrag gegen Maskenauflage für „Querdenken“-Demonstration erfolgreich (Az. 3 K 4416/290)| VG Karlsruhe.
  • Update: Bußgelder zur Maskenpflicht im Einzelhandel | Klagepaten.
  • Verwaltungsgericht Leipzig: Eilantrag von Busunternehmer erfolgreich! | Der Polizeidirektion Leipzig wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, Reisebusse des Antragstellers an der Anreise zur Querdenkendemo nach Leipzig zu hindern! | Markus Haintz.
  • VGH entscheidet: 13-Jähriger muss nicht mehr in Quarantäne | Mainpost.
  • AG Dortmund | Urteil 733 OWi – 127 Js 75/20 – 64/20 | Daraus:
    Das in § 12 CoronaSchVO normierte Kontaktverbot kann unter Berücksichtigung dieser Bewertung nicht auf § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG gestützt werden. Eine Ermächtigung zu einem flächendeckenden, jede Bürgerin und jeden Bürger unabhängig von der konkreten Gefährdungssituation betreffenden Kontaktverbot mit dem Ziel, das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen zu bringen, kann § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG nicht entnommen werden, ohne dass die Vorschrift selbst als verfassungswidrig angesehen werden müsste. Siehe auch.

Aktuelle Empfehlungen

  • ACU – AUSSERPARLAMENTARISCHER CORONA UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS – Pressekonferenz Livestream.
  • ? So werden wir manipuliert! ? 5 IDEEN aus “Psychologie der Massen” – Gustave Le Bon (Dave Brych).
  • Daniel Stricker im Gespräch mit Rainer Schregel.
  • Maskenpflicht und Dennunanztentum gegen Freiheitskämpfer im 19. Jhd. Video von Durchschauen.
  • Verschwörungen zwischen Theorie und Praxis | Von Klaus Hartmann bei KenFM.
  • Wahrheit vs. Gruppenzwang – Daniele Ganser bei NuoViso.TV.
  • AUF DEM ROTEN STUHL | Corona Spezial – Nina Proll “Ich wehre mich gegen den virologischen Imperativ”.
  • Tja, liebe Tschechen – war schön mit euch. Aber ihr werdet alle sterben! ?
  • Home Office #37 bei NuoViso.TV.
  • Das Ende der Politik | Von Hermann Ploppa bei KenFM.
  • Ein Kohn für alle Fälle — Preisträger der Republik – Demokratischer Widerstand.
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21 Gedanken zu „Coronoia: Juristische Lichtblicke?“

  1. Wie war das noch? Zwei Juristen, vier Meinungen. Schon die Länge der Ausführungen dürfte jeden Normalbürger kognitiv überfordern. Allein der letzte Punkt „7.“ ist ein einziger Satz, bei man am Ende den Anfang schon wieder vergessen hat. Man muss schon selbst Rechtsverdreher oder entsprechend juristisch geschädigt bewandert sein um da noch den Durchblick zu behalten. Fazit: für eine Revolution sind derartige Urteilsbegründungen denkbar ungeeignet. Und damit ändert sich nichts an der streng nach Staatsräson urteilenden Pippi-Langstrumpf-„Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt“-Justiz nichts. Die deutsche Justiz, vom AG bis zum BVerfG, hat schon die laufende, anderslautende Rechtsprechung des EGMR ignoriert und jedes ihrer Unrechtsurteile immer „begründet“. Sehr beliebt ist immer eine „mangelnde Übertragbarkeit“ weil sich das anderslautende höchstinstanzliche Urteil bzw. Entscheidung nicht auf den exakt gleichen Sachverhalt beziehe bzw. andere Umstände im vorliegenden Fall einer Anwendung eben jenes höchstinstanzlichen Urteils entgegen stünde bla bla bla. Und natürlich werden Eilanträge, Rechtsschutzanträge, die Anordnung einstweiliger Verfügungen etc. gleichermaßen abgebügelt egal wie hahnebüchen die Begründung auch ist (wie im Fall des Rubikon-Hrsg. gegen die Corona-Verordnung in RLP), dass das Verfahren auf die lange Bank und letztlich am langen Arm der Justiz so lange hängt, bis das eigentliche Ziel verhungert und verdurstet ist und selbst wenn mal anders geurteilt wird, dem Unrecht faktisch Geltung verschafft wurde. Normative Kraft des Faktischen nennt man sowas, glaub ich. „Willkommen in der institutionellen Diktatur“ sag ich da immer.

    1. Das ist alles nicht falsch, was du schreibst. Aber totaler Fatalismus bringt uns denke ich auch nicht weiter. 😉 Da gilt halt auch das, was Frau Meinhoff mal gesagt hat:

      Wir können sie nicht dazu zwingen, die Wahrheit zu sagen. Aber wir können sie zwingen, immer unverschämter zu lügen.

      Übrigens: Urteilstexte sind – wenn man sich mal darauf eingelassen und die (gar nicht so komplexen) Grundprinzipien verinnerlicht hat – gar nicht so „speziell“ oder „anspruchsvoll“. Die Ehrfurcht, die viele Menschen vor Gesetzes- oder auch Urteilstexten und damit auch vor Juristen haben, ist völlig unbegründet. Die kochen auch nur mit Wasser – und leben von diesem Mythos. Das ist letzten Endes einfach nur verschwurbelte Herrschaftssprache. Ich bin ja selber kein Jurist, sondern nur ein (jämmerlich) gescheiterter Finanzbeamtenanwärter. 🙂

      1. Als fatalistisch würde ich meine Darstellung der Situation nicht betrachten, eher realistisch, sprich aus der Erfahrung der näheren und weiteren Vergangenheit und den logischen Schlüssen daraus ist mit entsprechendem Verhalten der Staatsmnafia auch in der Zukunft zu rechnen und entsprechend sein Handeln auszurichten. Oder um es anders auszudrücken: in einer Welt voller @®$©ħłö©ħ€® ist es opportunistisch selbst eines zu werden, fatalistisch so zu tun als wäre das normal/alternativlos und realistisch ein PITA zu werden.
        Was die Verständlichkeit von Urteilstexten angeht, ist es auch Absicht diese so verschwurbelt und für den juristisch ungebildeten Normalsterblichen so unverständlich wie möglich zu formulieren. Klar, es gehört eigentlich nicht viel Gehirnschmalz dazu das zu durchschauen, aber wie stellte schon Rousseau fest

        Der Mensch bequemt sich ungern zum Denken.
        Aber wenn er einmal damit begonnen hat, hört er nicht mehr damit auf

        Ich bin von meiner Ausbildung her ja noch viel weniger Jurist, fand es jetzt aber kein Problem meine Verfassungsbeschwerde und die Beschwerde beim EGMR ohne die Hilfe eines Rechtsverdrehers formfehlerfrei abzufassen und letztlich sogar Erfolg damit zu haben. Da haben sogar BGH-Richter Bauklötze gestaunt, wie mir die Buschtrommeln zutrugen. Jura hat ja auch nichts mit akademischer Wissenschaft zu tun, sondern muss eher auf Handwerker(pfusch)niveau angesiedelt werden. Und das kann ich auch.

        1. Es ist in der Tat, vor allem in diesen Zeiten, ein schmaler Grat zwischen Fatalismus und Realismus. Gerade als jemand, der schon immer dem Vorwurf, er sei ein Pessimist, entgegnen musste, er sei lediglich nur ein Optimist mit Erfahrung, verstehe ich, was du meinst. 😉 Es ist gerade in Zeiten voller, schier endlos erscheinender Hiobsbotschaften besonders schwer, nicht jegliche Hoffnung zu verlieren. Da muss man sich – gerade dann, wenn man (wie ich als klitzekleiner, unbedeutender Blogger) nach außen wirkt – davor hüten, eben einen Fatalismus, den ich vor allem aus meinem familiären Umfeld gewohnt bin („man kann ja eh nichts ändern!“), noch zu stärken. Das ist mit Sicherheit auch Teil des „Plans“ (Zersetzung des Widerstands), der da seit mehreren Monaten durchgezogen wird. Man sollte daher auch aus dem Bereich der Rechtsprechung auf positive Aspekte hinweisen. Immerhin gibt es welche! Und vielleicht trauen sich ja noch mehr Richter (wie die beiden in Berlin), diesen Weg in Richtung Corona-Faschismus nicht weiter mitgehen zu wollen.

          Ich kann mir nämlich trotz all dieses Wahnsinns einfach nicht vorstellen, dass all diesen (auf dem IfSG basierenden) Regelungen und Maßnahmen allerspätestens in den Hauptverfahren bescheinigt werden wird, verfassungsgemäß zu sein. Alleine schon der Wortlaut des § 28 (1) IfSG schließt „Maßnahmen“ gegen Gesunde vollständig aus. Und keine Regierung und kein Gesundheitsamt kann pauschal die gesamte Bevölkerung als „Krankheitsverdächtig“ einstufen.

          Jura ist meiner Ansicht nach im Wesentlichen: Auswendiglernen. Hat also nur sehr wenig mit Intelligenz zu tun. 😉

          1. Tja, „Vor Gericht und auf hoher See …“ … und wie stellte schon Ludwig Thoma zutreffend über den Juristen Alois Eschenberger in „Der Vertrag“ sinngemäß fest:

            Er hatte einen Brucheinser¹ im Durchschnitt
            und war auch sonst von mäßiger Intelligenz

            ¹ eine 1,x

          2. Mal was ganz Aktuelles:

            Eilantrag gegen fortbestehenden „Lockdown“ im Kreis Gütersloh erfolgreich

            Das Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag die für das Gebiet des Kreises Gütersloh geltende nordrhein-westfälische Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Regionen mit besonderem Infektionsgeschehen (Coronaregionalverordnung) vorläufig außer Vollzug gesetzt. (…)

            Natürlich nicht wegen eingeschränkter Handlungsfreiheit oder Menschenwürde, sondern primär aus wirtschaftlichen Gründen (Klage eines Spielhallenbetreibers).

          3. War ja klar. Wenn es eine Chance auf die Abschaffung des Maulkorbzwanges gibt dann, sind es „wirtschaftliche“ Gründe, sprich die Profite von Unternehmen. Langsam kommen sie auf den Trichter, dass Einkaufen mit Maulkorb keinen Spaß macht. Und der Verordnungswahn kennt inzwischen keine Grenzen mehr: Wiederaufnahme von Vereinssport im Rahmen der Corona-Pandemie. In den Bereichen wo es nicht um Konsum und Umsatz geht wie eben Vereinssport, Arztpraxen etc. wird uns der Maulkorb und Datenerfassungswahnsinn noch länger erhalten bleiben.

          4. Die zaghaften Maulkorbzwang-Aufhebungsabsichten einiger nordostdeutscher Länder wurden ja (wie schon beim 1. Versuch von Ramelow) erneut brutal niedergemacht; die Landes-Gesundheitsminister seien sich alle einig. Dieser Wahn ist rational wirklich nicht mehr erklärbar. Wir sollten die leeren Krankenhäuser in Psychiatrien umwandeln – und diese schwer an Mysophobie und Machtwahn Leidenden von professionellen Psychiatern behandeln lassen.

            Ist mir inzwischen auch egal, aus welchen Gründen dieser Mist dann irgendwann von den Gerichten beendet wird. Das heute war auf jeden Fall eine ordentliche Ohrfeige für die Corona-Diktatoren (und -innen). Das Gericht hätte nämlich auch einfach noch ein paar Tage warten können; das haben sie aber nicht getan, sondern einen bedeutsamen Beschluss gefasst. Und das ist – so sehe ich das zumindest – auf jeden Fall ein Zeichen, dass sich der Wind bei den Gerichten (in diesem Fall sogar ein OVG) so ganz langsam drehen könnte.

            Ansonsten verstehe ich es auch nicht, warum all jene Sparten, die durch diese einfach nur noch geisteskranken Auflagen enorm gegängelt werden, weiterhin schweigen? Warum gerade die Fußballfans sich scheinbar auch schon damit abgefunden haben, sich evtl. nie mehr ein Fußballspiel im Stadion anschauen zu können? Warum nehmen sie es hin, dass ihre Vereine demnächst quasi alle insolvent sein werden?

  2. Hallo Dennis,
    heute habe ich folgenden Artikel im Rubikon gelesen: „Das Ende der Demokratie
    Die Schaffung einer „neuen Weltordnung“ ist ein reales, politisches Ziel — digitale Technologien sollen dabei die Bevölkerung überwachen, kontrollieren, ruhigstellen und entmündigen.
    von Aaron Rosenbaum.“ Ich halte mich mit Kommentaren in letzter Zeit sehr zurück. Ich möchte nicht immer wieder persönlich angegangen werden, ich sei zu fatalistisch, würde die momentane Transformation in eine Diktatur (meine Meinung), als zu schwarz sehen. Ich werde weiterhin „ruhiger“ sein und mich weniger äußern. Ich sehe leider keine Lichtblicke. Solange kein Ende dieser drakonischen, faschistoiden Maßnahmen in Sicht sind, sehe ich rabenschwarz. Solltest du den erwähnten Artikel im Rubikon lesen, wirst du mich vielleicht verstehen. Klar, ich habe kein Rezept, ich weiß einfach nicht mehr weiter. Aber ich lasse mich in keinem Blog mehr persönlich angehen, weil ich zur Zeit keine positiven Lichtblicke für die nahe Zukunft sehe. Ich schätze und achte deine Arbeit sehr und bin ja auch froh zu sehen, welche Lichtblicke du siehst und erwähnst. Also alles Gute für dich!

        1. Dennis,
          deinen Kommentar zu Ninos Schilderungen finde ich empathielos. Mit dieser Frage machst du dir es leicht, es verletzt das Gegenüber und eint nicht, sondern spaltet; das Letzte was wir gerade brauchen können. Vielleicht siehst du die Gefahr für die Bevölkerung nicht oder schätzt diese geringer ein, z.B. weil du ein Plan B hast, sofern es schlimm kommt. Oder dies ist dein persönlicher Weg / deine Art mit schicksalhafter Zukunft umzugehen; auf Kosten anderer wie hier solltest du dies überdenken bzw. lieber unterdrücken.
          Ich hoffe, die Lage einigermaßen richtig empfunden/dargestellt zu haben, da ich euch beide (noch) nicht persönlich kenne und auch virtuell nicht lange genug.

          Gruss,
          Weltebu

          1. Das mag auf dich so wirken; die Sache hat aber auch eine Vorgeschichte. Ich habe mehrfach (auch per e-mail) versucht, die immer wieder durchklingende „Panik“ Ninos zu lindern und ihn zu beruhigen. Er wollte es nicht annehmen, hat auch mehrfach um Löschung seiner Kommentare gebeten und wollte (nach meinem Empfinden) auch die positiven Aspekte gar nicht mehr wahrnehmen. Im Grunde habe ich hier die gleiche Art panischer Angst gespürt, die Viele vor Corona haben. Und das darf „uns“ einfach nicht passieren – also, dass wir vor lauter Schwarzmalerei aufhören, rational zu denken und uns unserem vermeintlichen Schicksal ergeben. Will man den Leuten wirklich jede Hoffnung rauben? Dass er sich dann auf diese Weise verabschiedet hat, tut mir leid. Es ist aber auch nicht meine Aufgabe, Leute auch gegen ihren Willen zu „retten“. Ich verfasse meine Beiträge in diesem Blog jedenfalls nicht, um den Leuten zu suggerieren, wir seien bereits alle verloren.

    1. Gleichfalls. Tut mir leid, dass du dich persönlich „angegangen“ fühlst. Ich muss dir allerdings halt auch widersprechen. Und würde dir ggf. auch mal empfehlen, nicht gezielt nach ausschließlich negativen Meldungen zu suchen? Die Tinte, mit der die Zukunft geschrieben wird, ist nicht trocken. Ich hab gerade Naomi Kleins Schock-Strategie zum 3. Mal durchgearbeitet. Auch in Südamerika hatten die neoliberalen Menschenschlächter irgendwann fertig. Mag sein, dass das ein ewiger Kampf ist – aber das Schlimmste, was wir m. E. derzeit machen können, ist in fatalistische Agonie zu verfallen.

      Ich musste mir mein Leben lang den Vorwurf gefallen lassen, ich sei „zu negativ“. Das ist und war Blödsinn. Ich hatte im Gegensatz zu den anderen immer das Ziel einer besseren Welt im Kopf. Und das lasse ich mir auch derzeit nicht nehmen. „Man kann ja eh nichts ändern“ hab ich mein ganzes Leben gehört. Und das kann und will ich mir (nimm das nicht persönlich) auch hier im Blog nicht anhören.

      Es gibt weltweit Hunderttausende, wenn nicht Millionen von Menschen, die sich inzwischen auch mehr und mehr organisiert dafür einsetzen, dass das, was du befürchtest, nicht eintritt. Frag dich selbst, ob die Art und Weise, wie du in deinen Kommentaren auftrittst, denen hilft? Was ist dein Ziel? Willst du Menschen Mut machen? Oder willst du sie dazu auffordern, aufzugeben?

    2. Hallo Nino,

      rubikon-Artikel waren schon vor Corona harter Tobak, dagegen gehen nachdenkseiten-Artikel runter wie Öl (im Schnitt halt). So berechtigt die Texte bei rubikon sind, man sollte sie sich wenn möglich nicht zu sehr zu Herzen nehmen, denn das raubt einem die Kraft, die man noch zum Erwehren der menschenfeindlichen Transformationen die nächsten Zeit braucht.

      Weltebu

  3. Hallo Dennis, der Deppressive verabschiedet sich definitiv von deinem Blog. In der Sache argumentieren oder persönlich diffarmieren, ist ein Unterschied. Trotzdem alles Liebe für dich. Vielleicht sehen wir uns in Berlin, du kannst ja dann einen Bogen um die Depressiven und anders Denkenden machen.

    1. Ach Nino, ich habe den Eindruck, du willst einfach alles (auch meine Worte) nur negativ sehen? In einem anderen Blog hat man dich ja auch schon gefragt, was du mit deinen teils apokalyptischen Texten bezwecken willst? Ich habe dir meine Meinung zu deiner Meinung gesagt; wenn du das als „persönliche Diffamierung“ auffasst – bitte.

  4. Die Verachtung, welche du apokalyptischen Texten entgegenbringst habe ich bemerkt. Auch die Verachtung bzw. NICHTACHTUNG von Menschen und anderen Gefühlen. Ja Dennis, nur du hast recht und siehst alles richtig. Du alleine hast die Wahrheit gepachtet und kannst Menschen, welche eigentlich mit dir einig sind und deine Arbeit schätzen, persönlich fertig machen. Dass du noch einen anderen Blog zitieren musst um deine Meinung gegen Andersdenkende und Andersfühlende kund zutun. Alles klar, keine Bange jetzt ist wirklich Schluss. ENDE.

  5. Also ick.will der ja nit reinhängen, aber ich habe eher das Gefühl, der Dennis versucht Mut zu machen und aufzumuntern. Mit z. T. Deftigem Humor – aber und nun aufgepasst: Humor! Den sollten wir alle mal fein behalten. Ich hab an der heimischen Front auch mit deftigem Defätismus zu kämpfen, da muss ich auch alle Register ziehen, von kleinsten Schritten der Erklärung bis mal ordentlicher Anlage, dass da wohl nur noch kollektiver Suizid in Frage kommt…
    Erinnert Euch an den zermürbenden Kampf alter Antifaschisten und Partisanen. Die haben bis zu letzt gekämpft und sich nicht die Ohren vollgejammert (Sorry)!
    Ach ein hinkender Vergleich, mag manch sensibler Kämpfer da einwenden?! Meine Antwort: Noch, aber wie lange…?
    Üben wir uns in Geduld, stärken unsere mentalen Kräfte, auch durch Ironie und spalten wir uns nicht durch ständiges Klarstellen müssen, bewahren wir unsere Kampfbereitschaft! Wir werden sie brauchen, fürchte ich…

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