Coronoia: Edeka zur „Maskenpflicht“

Ich hatte mich bereits relativ kurz nach Verkündung der Maulkorbpflicht mit e-mails an Kaufland und Edeka gewandt, um in Erfahrung zu bringen, wie man dort das Thema handhaben werde. Von Kaufland erhält man – wie die Sache mit dem Parkdeck zeigte – generell auf kritische e-mails kaum Antworten. Edeka blieb auch stumm. Da ich jedoch zuletzt von Markus Haintz und den Anwälten für Aufklärung hörte, dass jene auch vermehrt über das AGG, aber auch strafrechtlich (bspw. wegen Nötigung und Körperverletzung) gegen Einzelhändler und Konzerne vorgehen wollen, die „unmaskierte“ Kunden aus dem Markt werfen oder jene gar nicht erst hineinlassen, sendete ich dann doch nochmal wenigstens eine an die Pressestelle von Edeka Südwest.

Die Antwort der Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit sowie Unternehmenskommunikation möchte ich im Folgenden dokumentieren und kurz kommentieren.

Da die Mehrzahl unserer Märkte von selbständigen Kaufleuten betrieben wird, können wir hier keine pauschale Aussage treffen. Unsere selbständigen Edeka-Kaufleute und wir versuchen immer, mit Blick auf die Situation vor Ort individuelle und pragmatische Lösungen zu finden. In den einzelnen Märkten werden unterschiedliche Vorkehrungen getroffen und kontinuierlich angepasst, um Kunden und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und gleichzeitig die Nahversorgung aufrechtzuerhalten.

Das stimmt. Im Edeka Wallhalben wurde bspw. schon im Frühjahr ein (brandschutztechnisch sicher unheimlich sinnvoller) Hindernisparcours mit „Einbahnstraßen“ errichtet; es war auch der erste Markt, der mich dazu nötigte, einen Einkaufswagen zu nutzen. Den Edeka Moses auf der Ruhbank besuchte ich nicht mehr, nachdem mich ein in einem ABC-Anzug steckendes Männlein dazu nötigte, mir die Hände mit Desinfektionsmittel abzusprühen. Der einzige halbwegs „normale“ Markt war der neue in der Landauer Straße in Pirmasens; in den kam man auch noch bis zur Einführung der Maulkorbpflicht ungehindert, also auch ohne Wägelchen rein.

Was die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung betrifft: da halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz.

Kunden, die trotz geltender Pflicht beim Einkauf keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, werden von unseren Mitarbeitern auf die geltenden Regelungen hingewiesen. Sie können gegebenenfalls leider nicht in unseren Märkten einkaufen. Die geltenden Regelungen umfassen aber auch Ausnahmen, z.B. wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder aufgrund einer Behinderung.

Ich könnte jetzt eine Rückfrage stellen, inwiefern es Supermarktmitarbeitern überhaupt zusteht, dies feststellen zu wollen? Oder deutlicher: Was zur Hölle geht euch das an? ? Meines Erachtens lehnt man sich hier ähnlich weit aus dem Fenster wie beim Thema Rucksack-Kontrollen.

Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben obliegt den Behörden. Allerdings hat der Inhaber oder Marktleiter ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass seine Fläche nicht zu einer Gefahrenfläche wird, weil Kunden sich nicht an die Maskenpflicht halten. Insofern hat er, beziehungsweise sein Personal, dafür Sorge zu tragen, dass sich seine Kunden daran halten und kann, da ihm das Hausrecht zusteht, im Einzelfall auch Hausverbote aussprechen.

Bei Edeka fühlt man sich also dazu berufen, Hilfspolizei zu spielen und auf Basis des „Hausrechts“ Menschen des Ladens zu verweisen! ? Fast schon tragikomisch ist der Begriff „Gefahrenfläche“, welche durch „maskenfreie“ Kunden entstehe! ?

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit Auskunft geben konnten und würden uns freuen, Sie auch weiterhin als Kunde in einem unserer Märkte begrüßen zu dürfen.

Nein, tut mir leid. Als Kunden werdet ihr mich mindestens so lange nicht sehen, wie ihr euch auf geltendes Unrecht beruft. Meine weiteren Fragen, unter anderem, ob man zum Wohle der Kunden und Mitarbeiter eine Klage gegen diese Regelung anstrebe, blieben unbeantwortet. Offenbar haben auch Edeka-Mitarbeiter mit Attest keine Chance, sich unternehmensintern dem Maulkorb zu verweigern? ?


Die Regelung in Rheinland-Pfalz

Im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Ländern (auf die sich insbesondere der sehr engagierte Rechtsanwalt Markus Haintz beruft) ist die derzeit (bis 31. August!) geltende, bereits schon wieder zwei Mal geänderte 10. Corona-Bekämpfungsverordnung im Hinblick auf die „Maskenpflicht“ besonders streng gehalten. Während man sich meines Wissens in Bayern und BaWü auch „sonstige Gründe“ ausdenken darf, warum man sich keine Windel vors Gesicht hängen will, gesteht Masken-Fetischistin-Hardlinerin Malu Dreyer (SPD) Menschen diesen juristischen Ausweg nicht zu. So heißt es in § 5 S. 1 Nr. 1 und S. 2 jener Verordnung:

Öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen, insbesondere Einzelhandelsbetriebe (…) sind unter Beachtung der Schutzmaßnahmen geöffnet. Sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien gelten das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 und die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7.

Auch im Freien! ? Aber gut, was steht denn nun im § 1 (3)?

Soweit in dieser Verordnung eine Maskenpflicht angeordnet wird, ist im öffentlichen Raum bei Begegnung mit anderen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht).

Hmmm. Subsumieren wir doch einfach mal ganz sauber:

  • „Soweit“ – bezieht sich (wohl) auf den Geltungsbereich wie z. B. eben den Supermarkt.
  • „in dieser Verordnung“ – also die 10. CoBeLVO.
  • „eine Maskenpflicht“ – was ist eigentlich eine „Maskenpflicht“? ?
  • „angeordnet“ – ich könnte jetzt Haare spalten, ob das nicht eher „verordnet“ heißen müsste? ? Anordnungen sind für mich eigentlich Verwaltungsakte.
  • „wird, ist im öffentlichen Raum“ – ja wie jetzt? Sind Supermärkte überhaupt „öffentlicher Raum“? ?
  • „bei Begegnung mit anderen Personen“ – ja, wie jetzt? Nur bei Begegnung? Wo genau fängt so eine Begegnung denn eigentlich an? ?
  •  „eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“ – ähm, was ist eine „Mund-Nasen-Bedeckung“? Und wo muss ich die tragen? In der Tasche, im Rucksack, auf dem Kopf, über den Genitalien? ?
  • (Maskenpflicht). – ach, da isse ja! ?

Also wir sehen: mal wieder hingeschlampter, systematisch dilettantisch formulierter juristischer Murks im Quadrat! Natürlich muss man – da im § 5 ausdrücklich nur der Absatz 3 zitiert wird auch fragen, ob man sich auf die immerhin im § 1 (4) formulierten Ausnahmen in Supermärkten überhaupt berufen kann?

Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht gelten nicht
1. für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
2. für Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen,
3. soweit und solange es zur Kommunikation mit Menschen mit einer Hör- oder Sehbehinderung, oder zu Identifikationszwecken erforderlich ist,
4. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden oder solange kein Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besuchern besteht.

Allein diesen in Verordnungsform geronnenen Wahnsinn hier in dieser Weise dokumentieren zu müssen, tut mir in der Seele weh. ? Es besteht in RLP im Gegensatz zu „liberaleren“ Ländern also sogar (spätestens ab Eintreffen der „Ordnungshüter“) ein Attest-Zwang.

Aber wir sind ja noch nicht fertig. Begeht man überhaupt eine Ordnungswidrigkeit, wenn man im Supermarkt keinen Maulkorb trägt? Ja, meint man zumindest im § 23 S. 1 Nr. 14 CoBeLVO (i. V. m. § 73 (1 a) Nr. 24 IfSG):

entgegen § 5 Satz 2 das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 und die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 nicht einhält,

Auch hier könnte man nun fragen: muss ich gegen alle drei Tatbestände kumuliert verstoßen – oder reicht auch ein Vergehen? ? ?

Und was würde mich dieser Spaß nun überhaupt kosten? Keine Ahnung – denn es gibt offenbar bis heute keinen rheinland-pfälzischen Corona-Bußgeldkatalog. Was ich als weiteren Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot betrachten würde. Auf der Seite mit den Rechtsgrundlagen habe ich jedenfalls keinen gefunden. Und auf meine Bitte, mir diesen zuzumailen, hat die Staatskanzlei bislang nicht geantwortet.

Bleibt zu hoffen, dass die Anwälte für Aufklärung auch in Rheinland-Pfalz ein wenig aufräumen werden. Damit die juristischen Lichtblicke möglichst rasch zahlreicher werden! Ich stelle mich bspw. auch gerne als Ordnungswidrigkeiten-Versuchskaninchen oder für anderweitige Formen juristischer Gegenwehr sehr gerne (pro bono) zur Verfügung.


Folgebeitrag (zur rechtlichen Lage)

Coronoia: „Maskenpflicht“ in RLP?


Siehe auch

  • Selbstanzeige wegen Verstoß gegen Maskenpflicht | Michael Ballweg im Gespräch mit RA Markus Haintz. Querdenken 711.
  • Befreiung von der Maskenpflicht – Michael Ballweg auf der #Demo in #Mannheim 18.07.2020. Querdenken 711.
  • ? Aufstand der Juristen! Anwälte für Aufklärung (Interview mit Gordon Pankalla und Dirk Sattelmaier) | Dave Brych.
  • Befreiung von der Maskenpflicht Teil 2 | Michael Ballweg Rede in Crailsheim | Querdenken | GD-TV.
  • Von Diffamierung und moralinsaurer Einstimmigkeit | Peds Ansichten.
  • Live – Stoppt den Maskenwahn – Interview mit Dr. Uwe Häcker / Markus Haintz / Daniela Prousa | Bittel TV.
  • Maskenpflicht in Bayern / Die Linde / Rede von Michael Ballweg in Würzburg 19.07.2020 | Querdenken 711.
  • Corona aus Sicht des Juristen – LIVE Video-Podcast vom 29.07.2020 mit Rechtsanwältin Dr. Kirsten König von den Klagepaten.
  • Maskenpflicht, kein Einsichtsrecht in Atteste, keine Mitführpflicht von Attesten | Ivett Kaminski zu den Regelungen mit der Maske in NRW | Anwälte für Aufklärung. Sie verweist auf das Urteil 10 O 457/99 des LG Bonn vom 16.11.1999. Daraus ein Auszug aus Rn. 18:
    Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, daß der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den: allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, daß er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.). Unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung des Eigentümers an die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein Hausrecht willkürlich auszuüben (Christensen, Taschenkontrolle im Supermarkt und Hausverbot, JuS 1996, 873 [874]).
  • Ralf Ludwig Facebook Live vom 2.8.2020.
  • Ralf Ludwig Facebook Live vom 4.8.2020.
  • Menschen ohne Maske trotz Attest (bei Edeka) offensichtlich nicht willkommen | Frieden ist der Weg.
  • Die Maske – ein Aufruf von Rechtsanwalt Haintz.
  • Zum Mund-Nasen-Schutz bei Kindern | Gordon Pankalla.

Für weitere, regelmäßig aktualisiert werdende Empfehlungen zu rechtlichen Themen ist ein Blick in den folgenden Beitrag ratsam:

Coronoia: Juristische Lichtblicke?


Gedankenspielerei zu Strafanzeigen

Coronoia: Üble Nachrede?


Antworten anderer Unternehmen

Coronoia: Aldi Süd zur „Maskenpflicht“

Coronoia: Rechtsgrundlage? Glotze!

Coronoia: Kaufland zur „Maskenpflicht“


Aktuelle Empfehlungen

  • American Doctors addresses COVID-19 Minsinformation with Scotus Press Conference.
  • Andreas aus Köln • QUERDENKEN 221 Köln • 26 Juli 2020 | TTV Photo & Video Produktion.
  • Wag the Dog – Wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt | Wikipedia.
  • Sunlight is still the best of disinfectants | Dr. Reiner Füllmich.
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 28. Juli mit dem Beschluss 20 NE 20.1609 (pdf) die Beherbergungsverbote für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig außer Vollzug gesetzt (pdf).
  • Corona 111 – Willkommen im RKI – Comedyclub – Video vom 28.07.2020 | Bodo Schiffmann.
  • Er ist wieder daaaaaa! | Samuel Eckert.
  • Corona-Pandemie: Ärzte und Kliniken meldeten für 410.000 Beschäftigte Kurzarbeit an | Epoch Times.
  • Maske und Quarantäne war gestern – neue Stufe erreicht! Tina Romdhani, Rede in Ravensburg 26.07.2020 | Querdenken 711.
  • Das Gehorsamkeits-Experiment – Ein Interview mit dem Psychoanalytiker Prof. Dr. Klaus-Jürgen Bruder | ExoMagazinTV.
  • Corona-Ausschuss: “Ich verstehe nicht, wie Gesundheitsämter solche Maßnahmen veranlassen können” | RT Deutsch.
  • This woman literally looks into these children’s eyes and says, “I hope you all die.” | sally. ? ? ?
  • Ein weiteres Beispiel für die Zensur auf Youtube von Gunnar Kaiser.
  • Was mich an Deutschland tierisch aufregt (dich auch?) | Martin Wehrle.
  • Wer es jetzt nicht begreift, der begreift es nie | Markus Haintz Rede in Crailsheim | GD-TV Schwäbisch Gmünd.
  • ärztin zum thema maske! | Jaroslav Belsky (Denta Beaute).
  • Die größte Verfassungskundgebung der Geschichte | Von Anselm Lenz und Batseba N’Diaye | KenFM.
  • Händewaschen mit Uschi @The Deframing Channel | NuoViso.TV.
  • SWEET! Streunender Hund adoptiert süßes Kätzchen OMG ??? MUST SEE 2020 | Gunnar Kaiser.
  • Vielgeprüftes Österreich!!! | Samuel Eckert.

5 Gedanken zu „Coronoia: Edeka zur „Maskenpflicht““

  1. Herzlichen Dank für die Links und deine Artikel.
    Speziell in Baden scheint die Lage für Menschen, welchen Masketragen nicht möglich oder zumutbar ist, im rechtlich sicheren Raum zu sein.
    Bis jetzt wurde ich im ÖPNV noch nie kontrolliert deswegen, aber die erlebte Atemnot beim Zahnarztbesuch im Mai unter dem geschenkten* MNS will ich nicht noch ein Mal erleben.

    *) Nachdem mir eröffnet wurde, daß nur mit MNS, welchen ich für einen Euro erwerben kann, Einlass gewährt wird, wollte ich gehen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederkommen. Daraufhin wurde mir der MNS geschenkt und im 5. OG im Wartezimmer mit MNS angekommen, drimmelte es mir gehörig und nahm den gesundheitsgefährdenden Lappen ab.

    1. Fragt sich nur, wie lange. Die Masken-Faschos wollen ja quasi nun auch überall Maulkorbpflichten in Schulen einführen. In Sachen Zahnarzt hab ich im Mai den üblichen Kontrolltermin vorerst ausgesetzt; wenn da bis Ende des Jahres nix mehr geht, kann ich mein „Bonusheft“ in die Tonne treten. Leider hat die Praxis (die mich sogar als eGK-Widerständler aufnahm) kein Interesse gezeigt, sich den Ärzten für Aufklärung oder MWGFD anzuschließen. 🙁 Schisser halt.

      Habe bis heute kein einziges Mal mein Gesicht verhüllt! Und habe das auch weiterhin nicht vor. Ich hoffe, dass ich Kontakt zu den Anwälten für Aufklärung (insb. Pankalla) knüpfen kann. Dann würde ich es wirklich mal mit einem maskenfreien Supermarktbesuch probieren und mich selbst anzeigen. Einfach, um rauszufinden, ob die Polizei so eine Anzeige (ob der interpretierbaren Rechtslage) überhaupt annehmen würde.

  2. Vielen herzlichen Dank für die Seite , die Artikel und Links / Quellen,
    Das tut als Dauerdiskriminierter richtig gut zu Lesen das es noch anderen so geht.
    Bin vor Kurzem bei “ Bauhaus“ rausgegangen ich hätte mein Attest vorzeigen müssen und ich suche einen Anwalt der eine Klage erstellt gegen Edeka, wo ich Monate zu vor ohne Maske nett behandelt wurde und dann plötzlich mir die Ware vom Band genommen wurde weil ich es verneinte mein Attest zu zeigen.
    Leider Laufe ich als Bürger nicht mit dem Gesetzbuch unter dem Arm rum um zu wissen das das Antidistriminierungsgestzt ein Ablaufdatum hat. Mögen Sie Alle auch die Partner des WEF dafür bestraft werden. Ich melde Alles was sich vermelden lässt, denke das Buch von Heiko Schöning “ Game over“ über Windkraft.org wirkraft.org gibt mehr Aufschlüsse .
    Kippen wir das Ganze erst durchs Ausland, leider.


    Anm. DS: Ich hab das mit der Windkraft mal korrigiert. 😉

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