Coronoia: Freislers Erben

Wie leider nicht anders erwartbar, haben die Richter des bayrischen Verwaltungsgerichtshofs den zuletzt dokumentierten Eilantrag gegen die Maulkorbpflicht für Schüler in Bayern abgewiesen. Aus der amtlichen Pressemeldung (pdf) zum Beschluss 20 NE 20.1981 (pdf):

Corona – Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat heute einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen in Bayern abgelehnt.

Der VGH weiter:

Der von seiner Mutter vertretene Antragsteller, ein in Bayern lebender zehnjähriger Gymnasiast, verfolgte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Ziel, den Vollzug der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020 (6. BayIfSMV) einstweilen auszusetzen, soweit er hierdurch zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Schulunterricht verpflichtet wird.

Der BayVGH begründete seine Entscheidung damit, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache voraussichtlich nicht erfolgreich sein werde. Die zu treffende Folgenabwägung führe darüber hinaus dazu, dass eine Außervollzugsetzung der angegriffenen Normen nicht dringend geboten erscheine. Die Maskenpflicht im Unterricht könne als notwendige Schutzmaßnahme voraussichtlich auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestützt werden. Diese Maßnahme diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus unter den Schülern und Lehrern zumindest zu reduzieren und hierdurch die Virusausbreitung in der Bevölkerung insgesamt bis zur Entwicklung von antiviralen Medikamenten oder von Impfstoffen einzudämmen. Die bis zum 18. September 2020 befristete Pflicht sei im Hinblick darauf, dass Ausnahmen im Einzelfall aus pädagogischen und medizinischen Gründen zugelassen seien, auch angemessen. Die mit der Verpflichtung einhergehenden Einschränkungen seien in Anbetracht des (auch) mit der Maskenpflicht sicherzustellenden regulären Schulbetriebs und der damit einhergehenden Gewährleistung des Präsenzunterrichts zur Sicherstellung der Bildungsgerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler nicht nur hinnehmbar, sondern dienten einem interessengerechten Ausgleich der betroffenen Rechte der Schüler.

Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.

(BayVGH, Beschluss vom 7. September 2020, Az. 20 NE 20.1981)

Das IfSG ist definitiv das neue Ermächtigungsgesetz – mit dem könnte man auch begründen, dass es rechtmäßig wäre, sich in der Öffentlichkeit den Daumen in den Arsch stecken zu müssen, weil dies die „Infektionsgefahr“ (ein Unwort, welches ich inzwischen vollends verabscheue) ebenfalls mindere.

Das Grundgesetz hingegen ist das Papier nicht mehr wert, auf dem es gedruckt wird. Wie zuletzt anhand des Urteils des saarländischen Verfassungsgerichtshofs ausgeführt, habe ich mit der deutschen Judikative inzwischen abgeschlossen. Diese Richter betrachten sich selbst als brave Schoßhündchen der Exekutive, um die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu besiegeln. Hierbei stehen nicht nur die Richter aus Bayern einmal mehr ganz in der Tradition ihres großen Vorbilds Roland Freislers. Meine Befürchtung, dass dieser faschistische Staatsstreich nicht mit friedlichen Mitteln zu lösen sein wird, wächst mit jeder neuen Hiobsbotschaft – und zwar exponentiell.

Achja, am 2. September hatten die Verwaltungsrichter immerhin mittels Beschluss 20 NE 20.1754 ein Grillverbot auf öffentlichen Plätzen außer Vollzug gesetzt. Man beachte die Prioritäten!

Siehe hierzu auch das Video von Martin Lejeune.


Update (21:58 Uhr)

Der Beschluss bezieht sich entgegen meiner 1. Vermutung nicht auf den Eilantrag von Frau Hamed; zu diesem ist bislang noch kein Beschluss gefasst worden. Es ist allerdings sehr unwahrscheinlich, dass der VGH hier inhaltlich nennenswert anders als in seinem heutigen Beschluss argumentieren wird.


Update (8. September)

Auf der Internetseite der Kanzlei Bernard Korn & Partner findet sich ein aktuelles Schreiben (pdf / 844 KB) der Kanzlei RAe Bögelein & Dr. Axmann. Daraus:

nehmen wir Bezug auf den richterlichen Hinweis vom 07.09.20 und replizieren gleichzeitig auf die Antragserwiderung der Landesanwaltschaft Bayern. Wir haben den Hinweis des Gerichtes zur Kenntnis genommen, bitten jedoch um Verständnis, dass schon aufgrund der Unkenntnis der inhaltlichen Ausführungen in dem Parallelverfahren eine Rücknahme des hiesigen Antrages (derzeit) nicht in Betracht kommt und wir deswegen um eine konkrete Entscheidung bitten müssen.

Wir ersuchen den Senat die einzelnen Verfahren nicht aufgrund ihres identischen Antragszieles auch identisch zu würdigen, sondern die inhaltlichen Ausführungen in den Schriftsätzen der zu treffenden Entscheidung konkret zugrunde zu legen.

Die Antragserwiderung der Landesanwaltschaft enthält an mehreren Stellen (nachweislich) fehlerhafte Annahmen, die in der Konsequenz zu einer fehlerhaften rechtlichen Würdigung der Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrages führen.

Näheres hierzu im oben verlinkten Dokument.


Update (27. September)

Marco Schmitz im Rubikon zu zwei skandalösen Beschlüssen der VGe Neustadt und Würzburg, in denen die Ärzte offen zum Bruch der ärztlichen Schweigepflicht aufgefordert werden. Diese Richter sind eine Schande – und gehören selbst vor ein Gericht; nicht nur wegen Rechtsbeugung!


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6 Gedanken zu „Coronoia: Freislers Erben“

  1. [M]it dem [IfSG] könnte man auch begründen, dass es rechtmäßig wäre, sich in der Öffentlichkeit den Daumen in den Arsch stecken zu müssen, weil dies die „Infektionsgefahr“ […] ebenfalls mindere.

    Danke. Endlich mal gelacht heute.
    Aber genau das dachte ich ein paar Sekunden, bevor ich eben diesen Absatz gelesen habe, auch. Die Gerichte vollführen einen gekonnten Zirkelschluß — merken die das gar nicht?!

    Und was das erlaubte Grillen angeht: hey, der Sommer ist vorbei. Da kann man auch mal gnädig sein, weil: bringt den Leuten jetzt ja nicht mehr viel…

    Und das schlimmste: man kann nicht mal mehr gediegen durch die Kneipen ziehen, um sich formvollendet zu besaufen und den ganzen Schei* zu vergessen, weil man entweder Maske tragen muß oder seine Daten dalassen oder beides. Und die Leute, mit denen man das früher gut konnte, die reden auch nicht mehr mit einem. Warum, muß ich wohl nicht näher erläutern.

    1. merken die das gar nicht?!

      Die merken schon sehr lange nichts mehr.

      Es könnte natürlich auch sein, dass man das Grillverbot nur deshalb aufgehoben hat, damit Teilnehmer an neuzeitlichen Hexenverbrennungen (also Maskenverweigerer-Roasts) nichts illegales tun, wenn sie so eine todbringende, asoziale, unsolidarische, nur ihren Spaß im Sinn habende und das Leben anderer Menschen gefährdende Virenschleuder bei lebendigem Leibe enddekontaminieren.

  2. Es gibt noch einige ähnliche Anträge wie diesen. Das VGH hat aber gleich empfohlen, diese Anträge zurückzuziehen. Hatte ich irgendwo gelesen.
    Also ja, da gibts keine Chance.
    Ich wollte eigentlich gegen die Maskenpflicht in den Pausen im Freien vorgehen. Das gilt ab der 1. Schulklasse und ist ebenso ein totaler Witz.
    Würde man danach gehen, dürfte jeglicher Sport, auch im Freien, nur mit Maske stattfinden, alle Arbeiter, auch die draußen arbeiten, müssten Maske tragen, usw. Aber mit Schülern kann man es machen. Die können sich nicht wehren.
    Aber wenn nicht mal an der Maskenpflicht währrend des Unterrichts gekratzt werden kann, hat das schon gleich 100x keine Chance.

    1. Danke für den Hinweis; die Anwälte möchten trotzdem eine Entscheidung (siehe das Update). Es ist einfach nur noch beschämend, was sich dieser „Rechtsstaat“ in den letzten Monaten leistet.

  3. Die armen Kinder werden auch so schon ausreichend gestört sein, nach diesen Monaten. Kürzlich erlebte ich auf einem maskenbefreiten Wochenmarkt folgendes:
    Es kauften zusammen ein: Vater, Sohn (ca. 4-5 Jahre) und Großeltern. Letztere trugen Maske, beim Vater weiß ich es nicht mehr. Der Sohn nicht.
    Man stand vor einem Schlachterwagen, und plötzlich zog die Großmutter (vielleicht 55-65) ein Fläschchen Desinfektionsmittel aus der Tasche. Winkte den Enkel zu sich, sprühte seine Hände ein, und er mußte das einreiben. Machte er sehr gekonnt, wie Händewaschen, war sicherlich nicht das erste Mal.
    Dann erst bekam er das Umsonst-Würstchen, das der Schlachter dem Vater für ihm gegeben hatte.
    Davon biß er dann (komplett verunsichert aussehend) vorsichtig ab. Er hatte noch keine dreimal abgebissen, da mußte er wieder zur Oma. Die zog jetzt so ein Erfrischungstuch heraus, öffnete die Packung und wischt dem Enkel nacheinander über beide Hände. Die Wurst mußte dabei immer in die jeweils andere Kinderhand. Danach durfte er weiteressen.
    Der Brüller war aber: nach Abwischen der ersten Hand fiel ihr das Tuch auf den Asphalt. Sie nahm es wieder hoch und beendete die Aktion bei der zweiten Enkelhand.
    Wenn es nicht so traurig und erschreckend gewesen wäre, hätte man lachen mögen. So war mir eher nach weinen zumute.
    Und ich bezeichne das als psychische Kindesmißhandlung.

    1. Ja, es ist krank, wie vor allem die Massenmedien die Gehirne dieser Menschen vergewaltigt haben. Es gibt aber auch Gegenbeispiele; vorgestern bin ich im Saarland an einem Kindergarten vorbeigefahren; die Kinder (circa 10 bis 15 an der Zahl) waren draußen am spielen. Laut, lachend, ungezwungen. Keine Abstände, keine „Masken“, auch nicht bei den Erziehern. „Alte“ Normalität.

      In Büchelberg (Rheinland-Pfalz) starb übrigens gestern eine 13-jährige im Schulbus.

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