Im zweiten Abschnitt des Videos „Mask Force IV – Von Quarantäne, Pflichttests, Stinkefingern und Versicherungen“ geht Rechtsanwalt Dr. Justus P. Hoffmann auf auf das Thema Zwangstestungen ein und beleuchtet hierzu die juristischen Hintergründe.
Transkript
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Und das bringt mich zu dem nächsten Punkt, über den ich gerne reden würde. Weil wir das inzwischen auch schon beobachtet haben, dass PCR-Tests, diese Testungen, angeordnet werden; verbunden mit einer Zwangsgeldandrohung. Also Verwaltungszwang. Oder aber der Fall, den wir auch schon jetzt des öfteren bei uns angetroffen haben, dass die Weigerung, diesen Test zu befolgen, ein Bußgeldverfahren nach sich gezogen hat. Wie ist da die Rechtslage?
Aus unserer Sicht ist die Rechtslage dort ähnlich eindeutig wie bei der Quarantäne nach § 30. Diese Testungen können unter zwei verschiedenen Voraussetzungen durchgeführt werden. Entweder als Infektionspräventionsmaßnahme oder als Repressionsmaßnahme. Prävention ist: Ich weiß noch nicht, was los ist und möchte Leute, bei denen ich nicht genau weiß, ob die ansteckungsverdächtig sind oder nicht, aber so ein, zwei Anhaltspunkte dafür habe, dass das sein könnte. Bei denen möchte ich kucken, was an der Sache dran ist. Das ist eine klassische Gefahrenerforschungsmaßnahme, die im § 25 des IfSG extra geregelt wurde, welche Befugnisse der Staat, die Gesundheitsbehörden, die Infektionsschutzbehörde im Rahmen einer solchen Gefahrenerforschung hat. Weil wir müssen uns in diesem Zeitpunkt darüber einig sein, dass dort Exekutivmaßnahmen, also Maßnahmen, die möglicherweise Zwangswirkung haben, gegen Personen durchgesetzt werden, die im Prinzip noch nichts falsch gemacht haben und bei denen nicht mal feststeht, ob sie in irgendeiner Art und Weise gefährlich sind. Deswegen musste das auch extra geregelt werden.
Oder aber: Die Repressionsmaßnahme. Ich meine, es ist der § 29, der dann eben auf den § 25 verweist und die, wenn ein Ansteckungsverdacht bei einer Person festgestellt worden ist, unter den exakt gleichen Voraussetzungen, wie in der Prävention, Untersuchungen durchgeführt werden können. Was steht drin in diesem Gesetz drin im § 25? Da steht drin, wenn der Verdacht eines Ansteckungsverdachts, das ist ja das Einzige, was hier in Betracht kommt, bei jemandem, der symptomlos unterwegs ist und nur irgendwelchen Kontakt zu jemandem hatte, möglicherweise. Also der Verdacht eines Ansteckungsverdachtes besteht, dann darf die Infektionsschutzbehörde – Halt, nein, Stop – das Gesundheitsamt, nicht die Infektionsschutzbehörde, sondern das Gesundheitsamt. Auch da ist uns schon begegnet, dass der Landrat oder so etwas, Zwang angeordnet hat oder was auch immer. Das muss das Gesundheitsamt machen, nicht irgendeine andere Infektionsschutzbehörde.
Das Gesundheitsamt darf dann bestimmte Untersuchungen vornehmen, die man zu dulden hat. Und welche Untersuchungen sind das? Auch das ist erstmal ausdrücklich geregelt. Da steht drin, alle körperlichen Untersuchungen, insbesondere – und dann kommt eine Aufzählung dieser Untersuchungen, die man zu dulden hat. Insbesondere bedeutet, dass der Staat sich auch andere Untersuchungen einfallen lassen kann. Wie z. B. einen PCR-Test. Der PCR-Test ist dort aber – und darüber können wir uns einig sein – wörtlich nicht erwähnt. Das heißt, wir müssen kucken: Wie ordnet er sich in diese Systematik des § 25 des IfSG ein? Und dort steht, man hat insbesondere alle äußerlichen Untersuchungen zu dulden, Röntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen und Untersuchungen der Schleimhäute. Schleimhautabstriche. Und ist das, worauf sich die Gesundheitsämter teilweise, teilweise beziehen, weil da etwas von Schleimhäuten steht. Nun kann man aus dieser Systematik, wenn dort steht „insbesondere alle äußeren Untersuchungen“ eines schließen: Alle Untersuchungen, die ich zu dulden habe, sind diejenigen Untersuchungen, die in ihrer Intensität einer äußerlichen Untersuchung entsprechen. Und alles, was im Weiteren genannt wird, entspricht dem auch. Entspricht dort dem medizinischen und vor allem medizinethischen Standard.
Also, eine Röntgenuntersuchung; da wird zwar in mich reingekuckt, aber das tut mir an sich nicht weh. Ich sollte das nicht 10 mal am Tag machen, weil die Strahlung schädlich ist. Aber da sagt man, das ist, wenn ich das ein Mal machen muss: Naja, das tut mir ja nicht weh.
Blutentnahme, okay – da wird in meinen Arm gestochen oder so. Aber das zählt medizinethisch nicht als innere Untersuchung, sondern das ist eine äußerliche Untersuchung. Oder jedenfalls, eine die dem entspricht. Naja, weil man ja eher Blut rausholt, man holt ja eher ein bisschen was raus da. Und das ist nur ein kleiner Pieks und macht nicht wirklich eine Körperöffnung.
Und dann steht da aber: Untersuchung der Schleimhäute. Ist jetzt ein PCR-Test in den Nasenkanal oder hinten in den Rachen reingehen eine Untersuchung der Schleimhäute? Aus meiner Sicht: Nein. Und ich denke, dass das Gesetz das auch sehr deutlich genauso sieht. Weil gleich im nächsten Satz steht es geschrieben, dass darüber hinausgehende, invasive Eingriffe, nicht geduldet werden müssen. Die sind nur mit der Einwilligung des Betroffenen, respektive bei zum Beispiel unter Betreuung Stehenden oder bei Kindern bis zu einem gewissen Alter zumindest, nur mit Einwilligung der Betreuer, der gesetzlichen Vertreter, der Eltern zulässig.
Was ist eine invasive Untersuchung? Das ist medizinischer Terminus technicus. Der bedeutet, jeder Eingriff, der die Integrität des Körpers verletzt. Was verletzt die Integrität des Körpers? Auch das ist definiert: Überall dort, wo für die Untersuchung über eine Körperöffnung in den Körper eingedrungen wird. Sei es eine vorhandene Körperöffnung; sei es eine, die dafür geschaffen wird. Beispiel: Die Minimalinvasive, wie der Name schon sagt, Laparoskopie, Schnitt – Kamera rein. Das ist eine invasive Untersuchung. Eine Darmspiegelung ist eine invasive Untersuchung, weil dort etwas in den Körper über eine bestehende Körperöffnung eingeführt wird.
Und genauso ist es eine invasive Untersuchung, wenn ich in den Nasenkanal eindringe. Das ist eine Körperöffnung; ich gehe an der Hautbarriere vorbei, ich gehe an all den Schutzmechanismen, die der Körper hat, vorbei und dringe direkt in das Innere des Körpers ein. Und genau das gleiche ist der Fall, wenn ich mit diesem Abstrich-Wattebausch, was auch immer das ist, hinten in den Rachen reingehe. Weil wenn von Schleimhäuten die Rede ist: Wenn man das vergleicht mit äußerlichen Untersuchungen. Es kann keinen Unterschied machen, ob ich hier außen an der Wange bin oder in die Wange reingehe. Oder da, wo ich mit dem Finger in die Nase reinkomme: Das ist die Schleimhautuntersuchung. Etwas aus dem Auge nehmen: Schleimhautuntersuchung. Ohr? Von mir aus auch noch äußerliche Untersuchung.
Alles, was in den Körper direkt reingeht, in die Körperöffnungen eindringt, ist sowohl medizinethisch, als auch nach meinem, unserem Dafürhalten sehr deutlich der Systematik des § 25 IfSG eine invasive Untersuchung. Ein invasiver Eingriff, der nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden darf. Und: Ich denke, dass das alle betroffenen Gesundheitsämter wissen.
Was bedeutet das? Das bedeutet zu allererst: Wenn mir dieser PCR-Test angedroht wird, oder angeordnet wird, mich dem fügen soll, muss ich das nicht machen. Und ich denke auch da kann man einige Evidenz dafür heranziehen, dass den Leuten, die diese Tests anordnen, das sehr wohl bewusst ist. Weil uns wären zumindest aus unserer Praxis keinerlei Fälle bekannt oder kein einziger Fall bekannt, in dem einer zwangsweise Opfer eines solchen PCR-Tests geworden ist. Sprich Polizisten oder sonstwer kommt, hält einen fest und steckt einem was in die Nase. Oder in den Rachen.
Das Zweite, was das bedeutet ist, das selbstverständlich auch Kinder, zumindest bis zu einem gewissen Alter, nicht ohne Einwilligung der Eltern so einem Test unterzogen werden dürfen. Welches Alter das ist? Wahrscheinlich so im Bereich 14, 15, 16. Je nachdem, wie einsichtsfähig die Personen, die Kinder sind. Aber ich denke, so ab dem Bereich 14, 15 kann ein Kind das auch alleine entscheiden, jedenfalls, ob so eine Untersuchung durchgeführt werden soll oder nicht. Das ist dann aus der Perspektive wahrscheinlich zu respektieren. Aber im Zweifel wird man sagen, ist es immer noch besser oder vielleicht sogar auch notwendig, die Eltern zu informieren. Oder eben sie zumindest zu befragen, was die davon halten. Da ist man dann auf der sicheren Seite.
Das ist die wesentliche Schlussfolgerung die man daraus ziehen muss. Weil alles andere würde ja bedeuten, dass dieser Test tatsächlich mit Gewalt gegen mich durchgesetzt werden darf. Und zum einen widerspricht das so ein bisschen diesem Freiwilligkeitskriterium, das im Infektionsschutzrecht immer so ein bisschen mitschwingt.
Und der andere wichtige Punkt ist, es muss durch das Gesundheitsamt oder durch Leute gemacht werden, die vom Gesundheitsamt beauftragt worden sind. Und da sind an uns jetzt schon mehrere Situationen, insbesondere an Flughäfen, herangetragen worden, wo das überhaupt nicht mehr ersichtlich ist, wer eigentlich dafür jetzt zuständig ist. Da sind dann irgendwelche privaten Unternehmen, die da rumsitzen und sagen: „Ja, wir machen hier jetzt die Tests.“ Und die Polizei steht daneben und sagt: „Sie müssen.“ Niemand von diesen Menschen ist das Gesundheitsamt. Und wenn die nicht nachweisen können, über eine geschlossene Delegationskette. Welcher Arzt beim Gesundheitsamt sie 1. dazu beauftragt hat, das zu machen, 2. dazu geschult hat, das zu machen und 3. überwacht, was sie dort machen. Dann sind diese Menschen schon überhaupt nicht dazu befugt, diese Tests überhaupt abzunehmen.
Auch das steht im Gesetz drin: Das muss jemand sein, der vom Gesundheitsamt beauftragt worden ist. Und dementsprechend, diese geschlossene Delegationskette vorliegen muss. Das heißt, wenn sich diese Leute gegenüber Ihnen nicht legitimieren können. Und sie können von denen verlangen: Welcher Arzt, welches Gesundheitsamt; im Prinzip alles, was sie normalerweise fragen würden, wenn jemand zu Ihnen kommt und sagt: „Ich möchte sie körperlich untersuchen“ würden Sie als allererstes fragen: Wer hat das erlaubt? Wer ist dafür zuständig? Und wenn Ihnen diese Fragen nicht beantwortet werden können, insbesondere: Wer ist die Person, die Sie untersucht, welche Ausbildung hat die, welche Qualifikation hat die? Es ist an uns herangetragen worden, dass insbesondere an den Flughäfen, das den Leuten nicht gesagt wird. Dann müssen Sie überhaupt nichts machen.
Wenn die Polizei dann sagt, dann hätten wir gerne ihre Personalien, dann geben Sie eben Ihre Personalien ab. Und wenn dann eben ein Ordnungswidrigkeiten-, Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet wird, dann können Sie sich sehr einfach dagegen wehren. Weil, auch da müssen Sie wieder Folgendes berücksichtigen: Die Polizei steht daneben und, aus unserer Erfahrung, das was unsere Mandanten erzählt haben, sieht das so aus: Die quatschen dann solange auf Sie ein, bis Sie da freiwillig mitmachen. Wenn die wirklich der Meinung wären, dass sie das zwangsweise durchsetzten könnten: Dann würden sie es machen! Da ist doch genug Polizei da. Dann würden die hingehen und Sie festhalten. Dürfen sie nicht. Dürfen sie aus unserer Sicht schon nicht, weil dafür kein richterlicher Beschluss dafür vorliegt. Das steht zwar nicht im Gesetz, aber das wird man wohl fordern müssen, wenn dort mit Gewalt gegen jemand eine diagnostische Untersuchung durchgeführt werden soll. Das ist ja nicht einmal, dass der Staat da irgendwie seinen Strafanspruch durchsetzen will. Sondern er möchte da jetzt einfach nur wissen, was da los ist. Ja, das kann er gerne wissen wollen – aber ich muss da nicht mitmachen.
Und wenn man sich das vor Augen führt, dass eben der Staat selber an der Stelle davor zurückschreckt, Gewalt einzusetzen. Dann ist es ein sehr guter Indikator dafür, dass wir da wahrscheinlich auf der sicheren, auf der richtigen Seite sind.
Fazit für mich ist: Sowohl Quarantäne, als auch PCR-Testungen nach den §§ 30 respektive 25 IfSG basieren darauf, dass die Leute freiwillig mitmachen. Und wer das freiwillig machen möchte, der soll das machen. Keiner von uns sagt was dagegen; wer sich freiwillig in Quarantäne begeben möchte, wer freiwillig einen solchen PCR-Test durchführen lassen möchte, der soll jedes Recht dazu haben, wenn er sich danach besser und sicherer fühlt – unbedingt: Kein Problem. Aber an alle anderen Leute kann man nur sagen, wenn sie da nicht freiwillig mitmachen wollen, hat aus unserer Sicht der Staat keine Möglichkeit, das ohne Weiteres und unmittelbar gegen Sie durchzusetzen.
Herzlichen Dank für Ihre wertvollen Bemühungen. Ich lebe in Österreich und bitte Sie daher, wenn möglich, um Mitteilung, welche österreichischen insbesondere tiroler Kanzleien eins analoge Arbeit wie Sie machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Herbert Zanger
Ich bin zwar nicht Dr. Hoffmann, aber mir fällt – was Österreich betrifft – spontan der Name Beneder ein. Der arbeitet mit Jaroslav Belsky (Corona-Datencheck, Denta Beaute) und auch Peer Eifler zusammen.
Hallo, danke für ihre ausführliche Information über den PCR-Test.
Heute haben wir ein Schreiben vo der Schule gekriegt, das es eine Anordnung vom Gesundheitsamt betrifft, die kinder am 03.12.2020 ein PCR-Test durchzführen.
in der Klasse gibt es einen positiven Fall und jetzt soll die ganze klasse getestet werden. obwohl es vor kurzem hieß nur die Kontaktperson wird getestet. Wir haben uns entschieden, da es ein invasiver Eingriff ist, nicht unser kind zu testen.
Können Sie aus Ihrer Erfahrung sagen ob es so welche Fälle bei Ihnen gab? und wie der Verlauf war. Wenn es zu Konsequenzen kommen würde, würden wir Ihren Rechtbeistand brauchen, weil es momentan auch wenige Anwälte gibt, die die Problematik kennen und vertreten wollen.
Hallo Mrsic,
ich antworte einfach mal – falls Dennis das nicht (Zeitnah) sieht
Dennis hat hier in seinem Block „lediglich“ ein Transkript zu einem Video gebracht
( auch meinen Dank dafür und viele weitere Transkripte)
Für Kontakt zu einem Anwalt und Rechtsberatung könnte https://www.afa.zone (Anwälte für Aufklärung) helfen ( dort gibt es Anwaltslisten nach Ort und Name ) oder die dort verlinkten Mutigmacher und Klagepaten
Ich hoffe das hilft weiter ?!
Wobei erstmal Eltern stehen auf eventuell besser ist, da genau in dem Thema ?
https://elternstehenauf.de
Danke. Eventuell auch mal hier vorbeischauen.