Ralf Ludwig zum Urteil des AG Dortmund

Ralf Ludwig hat heute Abend eine Telegram-Nachricht von Andreas Diedrich weitergeleitet. Demnach gab es am heutigen 2. November ein eventuell wegweisendes Urteil im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens wegen eines Verstoßes gegen im Frühjahr geltende Kontaktverbote vor dem Dortmunder Amtsgericht. Jenes trägt das Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20. Derzeit läuft bei dlive ein Interview zwischen Samuel Eckert und Ralf Ludwig. Sobald mir nähere Informationen vorliegen, werde ich diese nachtragen bzw. ein Transkript anfertigen. Nachtrag: Leider kam das Thema Dortmund im Interview dann doch nicht zur Sprache.

Ergänzung (22:50 Uhr)

Markus Haintz hat sich inzwischen auf Telegram folgendermaßen geäußert:

Das Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung, dennoch hat es eine große Signalwirkung, da erstmalig ein deutsches Gericht geurteilt hat, dass bei „Corona-Grundrechtseingriffen“ das Parlament zu entscheiden hat, nicht der Verordnungsgeber.

Ich habe mir eben das Urteil aus unmittelbarer Quelle bestätigen lassen, es wurde so verkündet und auch so begründet wie oben (Vom Betroffenen) ausgeführt.

Ich bitte alle Pressevertreter beim Amtsgericht Dortmund anzurufen und den Sachverhalt / die Urteilsgründe etc. zu erfragen. Der Pressesprecher des Amtsgerichts Dortmund saß bei Urteilsverkündung im Gerichtssaal.


Ergänzung (03.11. / 00:21 Uhr)

Kurze Anmerkung von Dirk Sattelmaier auf Telegram:

Ich führe aktuell noch 4 Verfahren vor dem AG Dortmund mit ähnlichem Sachverhalt. Alle Hauptverhandlungstermine finden im Dezember 2020 statt.


Ergänzung (17:48 Uhr)

Das Amtsgericht Dortmund hat mir auf meine Presseanfrage folgendermaßen geantwortet:

auf Ihre Anfrage zu dem Urteil in der Sache 733 Owi 64/20 kann ich aktuell das Folgende mitteilen:

Am gestrigen Tag ist in der o.g. Bußgeldsache ein freisprechendes Urteil ergangen. Den Betroffenen sind Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung zur Last gelegt worden. Im Kern hat das dort erkennende Gericht die Auffassung vertreten, dass eine Verurteilung auf die streitgegenständliche Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen vom 22.03.2020 nicht gestützt werden dürfe. Denn ein derart gravierender Grundrechtseingriff – wie die Anordnung des streitgegenständlichen Kontaktverbotes – bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament.

Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nähere Einzelheiten können derzeit noch nicht mitgeteilt werden, da die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt.

Es ist beabsichtigt, die Urteilsgründe – sobald als möglich – in geeigneter Form zu veröffentlichen.


Ergänzung (21:37 Uhr)

RP Online hat von dem Urteil inzwischen auch schon mitbekommen. Einige Auszüge, was dieses Medium unter sachlicher Berichterstattung und objektivem Journalismus versteht:

Seine Begründung ist ungewöhnlich. (…) In Foren von Coronaschutz-Gegnern (…)

Ja, es ist in der Tat „ungewöhnlich“, dass ein Richter die Einhaltung elementarer Rechtsprinzipien einfordert. Und „Coronaschutz-Gegner“ ist wohl neu; das kannte ich noch nicht. Im Artikel wird übrigens noch ein SPD-Politiker zitiert, der gerne ein „Corona-Gesetz“ hätte.


Ergänzung (04.11. / 20:31 Uhr)

Ralf Ludwig hat das Urteil auf seiner Telegram-Seite eingestellt. Wer dort angemeldet ist und es herunterladen kann – würde mich freuen, wenn man es mir per e-mail zusenden würde.


Ergänzung (06.11.)

Das Urteil ist inzwischen in der Rechtsprechungs-Datenbank NRW auffindbar.


Nachtrag (28.02.21)

NRW-Justiz: Oberlandesgericht Hamm: Weitere Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zum „Ansammlungsverbot“ nach der Coronaschutzverordnung | Club der kritischen Anwälte | Kommentar: Das „Dortmunder Urteil“ wurde einkassiert.


Siehe auch

Coronoia: Bundestags-Drucksache 19/23944

13 Gedanken zu „Ralf Ludwig zum Urteil des AG Dortmund“

  1. Meine Hochachtung für diesen Richter! Ich finde es sehr daß es noch Gerichte und Richter gibt die unser Gesetze achten und nicht unter den Teppich kehren weiß manch ein Politiker!
    Es ist eine Schande wie sich Teile der Politik verhalten!

  2. Denn ein derart gravierender Grundrechtseingriff – wie die Anordnung des streitgegenständlichen Kontaktverbotes – bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament.

    Ja!
    Endlich hat es mal ein Richter ausgesprochen.
    Und jetzt mehr davon.

    1. Hat ja nur 8 Monate gedauert. Ich bin frohen Mutes, dass in absehbarer Zeit der entscheidende Dominostein umkippen wird. Es werden jedenfalls in allen Bereichen immer mehr davon. Siehe bspw. auch diese von Markus Haintz weitergeleitete Meldung aus Montabaur:

      (…) Ihr glaubt es nicht! Ihr glaubt es nicht! ich bin so aufgeregt. Ich glaub ich krieg gleich nen Herzkasper. Schaut mal, was ich gerade von der Schule unseres Sohnes mitgeteilt bekommen habe:

      „…möchte ich Sie darüber informieren, dass 10 Lehrkräfte unserer Schule nach § 36 Beamtenstatusgesetz, nach dem die Beamten die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen umgesetzten Maßnahmen tragen, Widerspruch gegen die sogenannte Maskenpflicht an der Schule eingelegt haben.“ (…)

      1. Es handelt sich natürlich um §63 BBG, Verantwortung für die Rechtmäßigkeit.
        (Dein Fehler, Dennis, oder der von Markus?)

        Und machen die Lehrkräfte das jetzt nur, weil sie auf einmal Schiß kriegen? Na egal, dann muß man ihnen eben allen Schiß machen, zumindest den beamteten. Fast egal, warum. Hauptsache, da passiert endlich was.

        1. Das mit dem § 36 stimmt schon; Lehrer sind ja Landes- und keine Bundesbeamte. An diese Vorschrift hatte ich übrigens gerade erst einen meiner wenigen positiven Amts-Kontakte (in radverkehrspolitischer Hinsicht) erinnert.

          Warum die das machen, ist mir wurscht. 😉 Aber wenn es so viele auf einmal sind, könnte es sich auch um eine größere Widerstands-Gruppe handeln. Die allermeisten Lehrer haben sich ja von ihren Dienstherren einlullen lassen oder meinen ernsthaft, man könne sie später nicht für das, was sie den Kindern antun, drankriegen.

          1. Ah okay, dann war das mit den Paragraphen ein Irrtum meinerseits.

            Also, ich kenne einen Lehrer persönlich (aus anderen Zusammenhängen), und der ist voll panisch, was »Corona« angeht und glaubt diesbezüglich jeden Dreck, den man ihm erzählt. Vom Dienstherren ist das dort m.E. nicht gekommen. Außerdem kennt er meine Sichtweise und teilt sie nicht. (Ich glaube, er hält mich seit März für eine halbe Irre…)
            Größere Widerstandsgruppen im Kreis von Lehrern? Wäre fein, aber auch das erste Mal, daß man in Coronazeiten von so etwas hört.

          2. Kann auch eine Herdengeschichte sein. Wenn die Leute das Gefühl kriegen oder sich bewusst werden, dass sie nicht alleine mit ihrer Meinung sind oder fühlen, dass die Stimmung kippt, richten viele ihr Fähnchen dann eben einfach anders aus. Egal. Es werden auf jeden Fall immer mehr. Trotz oder gerade wegen der „2. Welle“. Die meisten haben sich ja all die Monate an den Blödsinn gehalten. Und die wissen auch, dass es nicht nur die „Corona-Leugner“ sein können, die da jetzt derzeit (angeblich) positiv getestet werden.

          3. Aber gerade bei Lehrern kommt mir ein Umschwenken aus altruistischen Gründen doch eher… merkwürdig vor.
            Bislang sind denen die Kinder mit ihren Ängsten, Sorgen, Nöten und psychischen wie sonstigen gesundheitlichen Problemen mehr oder weniger egal gewesen. Egal, womit man zu rechnen hat: wem Kinder anvertraut sind, der hätte sich nicht monatelang so hörig verhalten dürfen.
            Da bin ich hart.

            N.B. Wenige Ausnahmen gab es ja, aber die haben eben auch schon länger den Mund aufgemacht.

  3. Frau Merkel will ein neues Gesetz durchpeitschen, womit Teile des Grundgesetzes ausgehebelt werden soll. ZB.Gewaltsame Untersuchungeen, Weitergabe der Daten und und und. Der Entwurf kann heruntergeladen werden. Sehr genau durchlesen, da kann man seine Schlüsse daraus ziehen.
    Webseite: Bundesrat
    Drucksache 645/20
    Ist ganz offiziell.

  4. Grüß euch
    Wo finde ich den Entwurf ?
    Danke für den link.
    Hans
    Die Menschheit wird Merkel überleben,
    Merkel aber nicht die Menschheit.
    Und das ist gut so.

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