Coronoia: Pampiges Polizeipräsidium

»Ach nee, dieser Schneble schon wieder. Der ist mir doch vor Monaten schon einmal gewaltig auf den Sack gegangen. Als er nach Details zu einem Verkehrsunfall gefragt hat – und einfach nicht akzeptieren wollte, dass die Pressearbeit der Polizeibehörden keine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist und daher nicht dem LTranspG unterliegt. Und jetzt fragt er anlässlich einer Pressemeldung über einen todesmutigen Corona-Einsatz unserer Kollegen nach der Rechtsgrundlage für deren Handeln. Pah! Als müssten wir uns gegenüber irgendwelchen dahergelaufenen Querulanten und Klugscheißern rechtfertigen.« Dachte sich wohl neulich der Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Westpfalz.

Ich kenne das ja. Im Verkehrsministerium hatte mich vor einiger Zeit eine sichtlich amüsierte Mitarbeiterin als I… bezeichnet, der „das mit den langen Antworten“ gut könne. Naja, egal – es gibt hier in der Region vermutlich keine Behörde, die mir noch nicht den Q-Stempel verpasst hat. Das Polizeipräsidium Westpfalz hat die Latte im Niveau-Limbo jedoch noch einmal ein ganzes Stück tiefer gehängt. Denn auf meine Anfrage, warum Beamte der PI Waldfischbach-Burgalben vor einiger Zeit mal wieder unbescholtene Bürger wegen Verstößen gegen die „Corona-Regeln“ belästigt hatten, erhielt ich eine Antwort, in der sich der Sachbearbeiter – obwohl es sich hier um einen Sachverhalt handelte, der mit meinen Anfragen zu den Verkehrsunfällen überhaupt nichts zu tun hatte – im Wesentlichen auf eben jenen „Disput“ in Sachen Verkehrsunfälle bezog.

Klarer kann man m. E. nicht dokumentieren, dass Behörden (wenn das Vorurteil einmal gefällt ist und man ab da an als „Querulant“ gilt) sich überhaupt keine Mühe mehr geben, sich noch sachlich mit der Anfrage desjenigen zu befassen. Interessanterweise bezieht sich das Schreiben jedoch mit Aktenzeichen und Datum auf meine Anfrage im Sommer, ob es derzeit überhaupt eine „Maskenpflicht“ im öffentlichen Raum gäbe. Ich zitiere im Folgenden aus dem kürzlich erhaltenen Schreiben.

Sehr geehrter Herr Schneble,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben per Mail vom 13.02.2021 in der Sie Bezug nehmen auf eine Presseveröffentlichung der Polizei des Polizeipräsidiums Westpfalz und bitten um Beantwortung von Fragen nach der Rechtsgrundlage von Maßnahmen der Polizei u.a. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergegeben.

Warum sollte hierfür überhaupt der Datenschutzbeauftragte zuständig sein? Die Pressemeldung enthielt doch – wie immer – die ausdrückliche Einladung, Rückfragen zu stellen? Jene Rückfragen wurden dann allerdings eben von der PI nicht beantwortet, weshalb ich mich an das Präsidium gewandt hatte.

Wie bereits in mehreren Antwortschreiben von mir an Sie, mit ähnlichen Anfragen, teile ich Ihnen gerne erneut mit, dass die Polizei in Verfahren bezüglich der Verfolgung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder im Rahmen der Gefahrenabwehr nicht auskunftspflichtig gegenüber Bürgeranfragen ist. Ich verweise hier auch gerne erneut darauf, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, bei welchem Sie sich über meine Rechtsauffassung bereits beschwerten, sich meiner Entscheidung in vollem Umfang anschloss.

Übersetzung: »Ätschibätschi« – mit mehrfachem Nachtreten. Immerhin ist man aber ehrlich; die rheinland-pfälzische Polizei hält sich gegenüber dem Bürger, der (unter Verweis auf die einschlägigen, die Zuständigkeit regelnden Rechtsnormen) einfach nur nach der Rechtsgrundlage fragt, nach welcher die Polizei sich ermächtigt fühlte, einen Mann und drei Jugendliche zu belästigen (und dazu auch noch eine Pressemeldung herauszugeben), nicht auskunftspflichtig. Obwohl sie ja eben sogar selbst darüber eine Pressemeldung verfasst hatte. Wie schön, dass wir hier in einer transparenten, repräsentativen Demokratie – und nicht etwa in einem Polizeistaat leben, nicht wahr?

Erneut darf ich Sie darauf hinweisen, dass Polizeibehörden nicht befugt sind, Rechtsauskünfte zu erteilen oder gerichtsverbindliche Rechtsinterpretationen darzulegen. Ich bitte um Verständnis und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Noch ein Strohmann; auch danach habe ich gar nicht gefragt. Meine Übersetzung: »Zwingen Sie uns doch bitte nicht dazu, zuzugeben, dass die rheinland-pfälzische Polizei außerhalb ihrer rechtlichen Zuständigkeit agiert. Weil das evtl. für die Beamten auch strafrechtliche Folgen haben könnte.«

Bezüglich Ihres Hinweises auf Falsch- oder Gehwegparken erlaube ich mir folgende Anmerkung, es gibt in Rheinland-Pfalz ein Gesetz, welches die sachliche und örtliche Zuständigkeit in solchen Angelegenheiten dezidiert regelt. Dort können Sie sich ausführlich über diese Problematik informieren.

Das ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung. Diese abschließenden Zeilen belegen, dass der Kern meiner Anfrage entweder nicht verstanden – oder aber, dieser bewusst ignoriert wurde. Ich hätte dem guten Mann gerne noch den Link zu meinem am 21. Dezember veröffentlichten Artikel eben zu jener Thematik geschickt – aber dazu hatte ich dann doch keine Lust mehr. Man hatte mich ja bereits letzten August erst selbst auf diese Fährte gelotst, indem man klar und deutlich die sachliche Zuständigkeit der Polizei abgestritten hatte:

Die Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und die Ahndung von Verstößen liegen im Verantwortungsbereich der Kommunen.

Eben, das steht ja auch im Wesentlichen so im § 9 der IfSGDV. Zuständig sind die Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die rheinland-pfälzische Polizei hat jedenfalls auch hier einmal mehr ihre Maske fallen gelassen. Und sie wird natürlich weiterhin unbescholtene Bürger belästigen, anstatt sich um wirkliche Verbrechen – oder zur Not halt auch mal Falschparker – zu kümmern. Und das ist natürlich alles – nur keine Willkür, Kompetenzüberschreitung oder gar Nötigung.


Siehe auch

Coronoia: Rückfragen


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5 Gedanken zu „Coronoia: Pampiges Polizeipräsidium“

  1. Da sitzen halt die selben VP wie sie sonst auch anzutreffen sind. Die Gesellschaft in Schland – sofern man diese Duckmäuser und me-too Deppen noch als solche bezeichnen kann – ist nicht mehr zu ertragen. Auch in den großen Unternehmen sind nur Vollidioten in Führungspositionen, ausser heisser Luft kommt da nix. Die fahren das an die Wand, was die letzten beiden Generationen mit ehrlicher Arbeit und Fleiß erschaffen haben. Der Irrsinn raubt mir echt den Verstand!

  2. Vielen Dank, lieber Dennis,
    für Deine unermüdliche basisdemokratische Arbeit und dafür, daß Du uns daran – und an den berauschenden Ergebnissen – wie immer teilhaben läßt.

    Oh Mann, ey. Wann wird der Wahnsinn ein Ende haben? Wird er jemals ein Ende haben?

    1. Wenn wir nicht endlich die Ministerien und Landtage belagern? Wird es nicht mehr aufhören. Die Apartheid wird kommen. Auch die „Impfungen“ oder die nun angekündigten „Impfausweise“ haben hier keine Trendwende bewirkt. Die große Mehrheit in Deutschland besteht aus hirntoten Zombies, die ihren Kindern auch aus Gründen des „Infektionsschutzes“ Plastiktüten über den Kopf ziehen würden.

  3. Dein Video mit der Verfolgungsjagd eines Jugendlichen in Hamburg zeigt uns, das amerikanische Verhältnisse auch hier Einzug halten werden..
    Die werden auch auf uns schießen!
    Wartet’s mal ab, denn zu spät ist es schon lange!

    1. Ja, ich gehe auch fest davon aus, dass es nicht mehr lange dauern wird. In RLP hatten sie ja bspw. bereits im letzten Frühjahr einen Mann getasert, der sich weigerte, im Supermarkt einen Maulkorb zu tragen.

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