Coronoia: Verweilverbot

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) wird angeordnet:

1. Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb des in der Anlage durch fett schwarze Umrandung gekennzeichneten Gebiets ist das Verweilen untersagt. Die Anordnung gilt an Freitagen von 15.00 Uhr bis 01:00 Uhr des Folgetages sowie an Samstagen und Sonntagen jeweils von 10:00 Uhr bis 01:00 Uhr des Folgetages. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verfügung. Ausgenommen sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und sonstigen geöffneten Einrichtungen.

(…)

Verweilverbot in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets (Az. 07-30 Corona 04) | Landeshauptstadt Düsseldorf.


Und Schlag auf Schlag!
Werd ich zum Augenblicke sagen:
Verweile doch! du bist so schön!
Dann magst du mich in Fesseln schlagen,
dann will ich gern zugrunde gehn!
Dann mag die Totenglocke schallen,
Dann bist du deines Dienstes frei,
Die Uhr mag stehn, der Zeiger fallen,
Es sei die Zeit für mich vorbei!

Faust, Der Tragödie Erster Teil, Johann Wolfgang von Goethe.


Siehe auch

Coronoia: Verweilverbot 2.0

Coronoia: Mit höllischen Latwergen


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8 Gedanken zu „Coronoia: Verweilverbot“

  1. Ganz großes Kino….wieder mal…
    Apropos Gedichte
    Ich hab da noch was:

    Stop all the clocks, cut off the telephone,
    Prevent the dog from barking with a juicy bone,
    Silence the pianos and with muffled drum
    Bring out the coffin, let the mourners come.

    Let aeroplanes circle moaning overhead
    Scribbling on the sky the message He is Dead.
    Put crepe bows round the white necks of the public doves,
    Let the traffic policemen wear black cotton gloves.

    He was my North, my South, my East and West,
    My working week and my Sunday rest,
    My noon, my midnight, my talk, my song;
    I thought that love would last forever: I was wrong.

    The stars are not wanted now; put out every one,
    Pack up the moon and dismantle the sun,
    Pour away the ocean and sweep up the wood;
    For nothing now can ever come to any good.

    W.H. Auden,
    Funeral Blues

  2. Ich hätte gerne ein Verweilverbot für gemeingefährliche Ideen…

    Laut Deinen Kommentaren, Dennis, ist Er-der-in-die-Klapse-gehört mal wieder auf Hochtouren. Dummerweise werden seine Vorschläge immer kurz darauf von der offiziellen Politik aufgegriffen. Weswegen ich mich langsam frage, ob das alles seinem verkorksten Hirn entspringt oder Merkel ein Sonderkonto für ihn eingerichtet hat.

    Epikur hat das übrigens sehr schön zusammengefaßt:

    Das Nicht-Einhalten ist weiterhin eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Hier gibt es keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr.

    1. Nö, da braucht es ein Verweilgebot. Und zwar in der Klapsmühle, im Hochsicherheitsgefängnis oder, zumindest temporär, unter der Guillotine.

      Zur Verhältnismäßigkeit: Deshalb hat das Polizeipräsidium ja auch so pampig reagiert – und mir auch auf meine Nachfrage hin nicht mehr geantwortet. Die wissen, was sie da tun. Die ganzen IfSG-Sachen sind fast ausschließlich Owis. Wie eben Falschparken – und da legt man ja Wert auf die Feststellung, nicht zuständig zu sein. Gemessen daran müsste man jedem Falschparker die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entziehen und sein Auto beschlagnahmen.

      Es steht ja bspw. sogar im Versammlungsgesetz drin, dass Versammlungen nur wegen erwartbarer Straftaten präventiv aufgelöst (oder verboten) werden dürfen. Das interessiert die, wie auch die Gerichte, Siehe die Links zu Ralf Ludwig, aber alles nicht. Es ist die nackte Willkür.

  3. Dann werden die halt künftig Nichteinhaltungen des Abstands und Verstöße gegen die Maskenpflicht künftig zu Straftaten umgewandelt, wenn man denen so kommt…

    1. Dann hätten sie aber umso größere Probleme mit der Argumentation in Sachen Verhältnismäßigkeit bzw. der Menschenwürde. Okay, natürlich unter der Prämisse, dass die durchweg korrupte Justiz das nicht trotzdem abnicken würde.

  4. Just dasselbe Faust-Zitat ging mir durch den Kopf als ich das erste Mal vom „Verweilverbot“ hörte. Die zitierten Worte fallen genau zu dem Zeitpunkt als Faust den Pakt mit dem Teufel eingeht.

    Allerdings wird der Teufel am Ende des zweiten Teils der Tragödie um Faustens Seele betrogen und geht leer aus. 🙂

    Ich hätte nichts dagegen, wenn dies auch den heutigen Beelzebuben widerführe.

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