Corona-Ausschuss 44: Hans-Christian Prestien

Wie im kurzen Beitrag zur Holocaust-Überlebenden Vera Sharav angedeutet, fand ich auch die Ausführungen des ehemaligen Familienrichters Hans-Christian Prestien in der 44. Sitzung des Corona-Ausschusses vom 19. März ziemlich interessant und einer Niederschrift würdig. Der „Mehrdenker“ hatte mir dankenswerterweise angeboten, die Transkription dieser Passage zu übernehmen. Kleinere Transkriptions- und Rechtschreibfehler bitten wir zu entschuldigen.


Reiner Füllmich: Wir werden jetzt überleiten zu einem Mann, der auch bekannt ist; einem Familienrechtler, nämlich Herrn Hans-Christian Prestien. Ich weiß von Ihnen, dass Sie derjenige sind – der ist nicht irgendein Familienrechtler – Sie sind derjenige, der das gemeinsame Sorgerecht erkämpft hat, sozusagen durchgesetzt hat, für das deutsche Familienrecht.


[Nickt] Ja, guten Morgen, so ist das losgegangen. Ich bin gewissermaßen wie die Jungfrau zum Kind zum Familienrecht gekommen, unvorbereitet und wissend, dass ich im Grunde als Jurist keine Ahnung davon hab, was ich eigentlich machen soll, nämlich […] das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, ohne zu wissen, was Kinder überhaupt brauchen. Und über Eltern, die im Streit liegen […] vielleicht noch Wege zu erkunden, ob sie nicht doch ihre Ehe fortsetzen können. Also, alles das unbekanntes Terrain. Und dann habe ich also Hilfe gerufen und Professoren der Psychologie in Bielefeld gefunden, die dann die richtige Regio unterstützt haben. Wir haben also vier Jahre Richterfortbildung gehabt, genossen. Daraus sind Hausbesuche geworden und daraus ist geworden, dass ich meine Akten wegschmeißen konnte. [Reiner Füllmich schmunzelt].

Vor allem in dem Augenblick, in dem ich Kind und Eltern gemeinsam erlebt hab’, stimmte nichts mehr. Es entpuppte sich, dass die subjektiven Wahrheiten der Mutter wie des Vaters subjektive Wahrheiten waren, aber mit den Kindesinteressen wenig zu tun hatten, weil die Kinder mir zeigten, ich brauche beide, ich will beide haben, und wenn der Krach so weitergeht, dann geht’s mir schlecht. Und dann hab’ ich den Spieß umgedreht und hab gesagt, warum soll ich als Richter eigentlich schon entscheiden, solange noch nicht feststeht, dass die Eltern ’nen Knall haben oder dass [sie] eigentlich entmündigungsreif sind. Dann habe ich ihnen die Frage gestellt, wie sie’s denn gerne hätten. Entweder mit meiner Hilfe in die Konferenz gehen, wo sie Wege finden, wie sie wieder Eltern werden, oder von mir ein Gutachten zu kriegen, was nicht das Kind untersucht, sondern wo sie untersucht werden, wer wirklich entmündigungsreif ist. [Reiner Füllmich lacht.]

Und auf diese Frage habe ich ihnen dann Zeit gelassen, drei Monate, und dann würde ich gerne Bescheid wissen, was draus geworden ist. Und ich würde sofort einen neuen Termin machen, dann würden wir ja weitersehen. Und daraus ist in der Tat dann 1980 mein voller Beschluss geworden an das Bundesverfassungsgericht und mit der Aufforderung, bitte schön die Dinge zu ändern. Das ist dann passiert.

Was mir passiert ist – jetzt kommen wir auf das, was eben auch angesprochen worden ist – was mir selbst passiert ist, das war nicht immer nur angenehm. Ich war dann danach auch Jugendrichter, Vorsitzender des Jugendschöffengerichts und habe mich dann mit der Staatsanwaltschaft angelegt, habe Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Staatsanwaltschaft losgelassen bis hin zum Ministerium, weil die also ihren Job nicht gemacht hatten, sich nicht um die Familien gekümmert hatten, bevor sie ’ne Anklage loslassen. Das hat mir nicht nur Freunde eingetragen, sondern auch gerichtsintern zu einer Isolierung geführt. Dem hatte ich es zu verdanken, dass ich einmal die Schnauze voll hatte und bin aus dem Richterdienst ausgestiegen, bin Anwalt geworden für zehn Jahre.

Nach diesen zehn Jahren kam dann die Wende und dann habe ich gedacht, ich komme aus dem Osten, [das] könnte vielleicht helfen, die Fehler des Westens vermeiden zu helfen. Ich habe mit Frau Hildebrand Kontakte gehabt. [Das] Hat nicht geklappt, ich bin aber wieder Richter geworden und habe dann bis 2009 diese Familiensachen dann gemacht.

[…] Worauf ich hinaus möchte, ist, dass diese Hintergrunderfahrung mir heute außerordentlich hilfreich ist. Ich kann einerseits die Kollegen Richter/Richterinnen gut verstehen in ihrer, wenn ihr so wollt, Isolation, diese Dinge zu machen, die ja ausgesetzt sind, auch zum Mainstream. Und jetzt passiert, was die Erwachsenen betrifft, noch etwas anderes Psychologisches, aus meiner Sicht sehr Bedeutsames. Die Verwaltung sagt den Richtern, genauso wie allen anderen Angestellten: „Ihr dürft das Gericht nur mit Maske betreten.“ In dem Augenblick, wo der Richter das macht, betritt das Gericht also auch mit Maske, hat er sich befangen gemacht [F. nickt] und kann nach außen nicht mehr darüber richten, dass diese Maskengeschichte völlig rechtswidrig ist. Das bedeutet, er muss sich dann selbst die Frage gefallen lassen, warum hast du das Ding denn aufgesetzt, warum hast du dich nicht gewehrt? Warum hast Du nicht der Verwaltung gesagt, die Verwaltung ist zuständig, mir hier den Raum zu schaffen, damit ich hier unbefangen meinen Dienst machen kann? Das hast Du nicht gemacht, also, wo bist Du, Verwaltung? Dann komme ich nicht mehr ins Gericht, solange mir das Gericht nicht zur Verfügung gestellt wird.

[…] Jetzt ist diese Entwicklung so abgelaufen, dass ich seit Frühjahr letzten Jahres
Abgeordnete angeschrieben hab’, Fraktionen angeschrieben hab’, die Regierung angeschrieben hab’ und habe auf bestimmte rechtliche Zusammenhänge hingewiesen. Leider ohne vernünftige Antwort. Aber, es ist nicht aller Tage Abend.

Die Situation hat sich jetzt soweit zugespitzt, dass ich jetzt einen Punkt sehe, der die Dinge durchaus in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen kann und damit ein Hebel angesetzt wird, der uns Juristen bisher das Leben schwer gemacht und uns daran gehindert hat, [sozusagen] die Hintergründe und die zugrunde liegenden Ermächtigungsgrundlagen wirklich auf den Prüfstand zu stellen. Weil, diese Ermächtigungsgrundlagen sind aus meiner Sicht nicht in Einklang zu bringen nicht nur mit dem Grundgesetz, sondern auch mit internationalen Vereinbarungen, an die Deutschland gebunden ist. Wir haben einen internationalen Pakt über die bürgerlichen Rechte, wir haben ein Anti-Folter-Abkommen und wir haben das UN-Abkommen über die Rechte von Kindern. Alles das ist für Deutschland verbindliches Recht und steht gewissermaßen noch über den einfachen Gesetzen, als Auslegungshilfe für das Grundgesetz. Und wenn ich diese Muster nehme, dann kommen mir nicht nur erhebliche Zweifel, ob diese Rechtslage überhaupt noch in Anführungszeichen auch nur annähernd den Vorgaben dieser internationalen Verpflichtungen entspricht.

Darüber hinaus komme ich auf die Dinge, die angeblich auf dem Fuß dieser Verordnungen oder formellen Vorschriften von den einzelnen Menschen als Lehrer, als Betreuer und als sonstige Angestellte in irgendeiner Funktion staatlicher Gewalt stehen, die Anordnungen also, die gegenüber Kindern wirksam werden. Und da bin ich jetzt auf einem ganz anderen Feld.

Erstens: Kinder unterscheiden sich in ihrer Bedürftigkeit ganz erheblich von uns Erwachsenen. Weil, das, was wir ohne weiteres vielleicht noch aushalten können, ist für Kinder schon eine brandheiße Geschichte und nicht nur eine Gefährdung ihrer Gesundheit entgegen Artikel 2 Absatz 2 und ihrer seelischen freien Entwicklung, sondern das ist für Kinder eine konkrete traumatisierende Erfahrung, die lebenslange Wirkung und sogar eine generationsübergreifende Wirkung haben kann. Was den psychischen Teil angeht.

Und was den physischen Teil angeht, so ist klar: Seit es die Zellforschung gibt, seitdem Professor Hüther die Hirnforschung macht und seitdem die Ärztin Frau Griesz-Brisson, Neurologin, sagt, ist eindeutig, dass die Entwicklung des Gehirns des Kindes sehr stark von der Frage beeinflusst wird, Sauerstoff ja oder nein, und dass das gehirntechnische Folgen hat, die Krankheitswert haben. Damit bin ich noch nicht einmal bei den Impfungen. Impfung ist aus meiner Sicht für Kinder ein Risiko, das überhaupt nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil das nicht nur die Gefahr von Giftbeibringung ist, sondern das Kind obendrein dem Risiko aussetzt, dauerhaft sein Immunsystem zu verlieren und möglicherweise vorzeitig zu sterben.

Das bedeutet also im Grunde so: Wenn ich diese Gefährdungen sehe, dann muss ich das nicht beweisen, also sie nicht bis ins Letzte aktuell als Fakt passieren, sondern es reicht, dass im Grunde eine Gefährdungslage überhaupt da ist, die evident in ihren hypothetischen Grundlagen auf dem Tisch liegt. Und dann habe ich Vorschriften nicht nur im deutschen Gericht, sondern unterstrichen durch die UN-Konvention, dass die Gerichte eben nicht warten können, bis irgendein Erwachsener auf die Idee kommt, Klage zu erheben, sondern dass die Gerichte nach 1666 BGB verpflichtet sind, sofort einzuschreiten, sofort tätig zu werden, sofort „Stop!“ zu sagen, wo immer ein solches Risiko besteht. Und dann in einem Hauptverfahren in Ruhe abzuklären, was ist damit los. Und dann denjenigen sofort zu stoppen, der für Kinder diese Dinge konkret veranlasst. Und das sind nicht irgendwelche Regierungen, sondern es sind die Lehrer, die Betreuer und was weiß ich, wer da gerade mit den Kindern zu tun hat. Das ist auch der Kinderarzt, der konfrontiert wird. Das ist auch der Therapeut, der mit Kindern konfrontiert ist.

Und das bedeutet, [dass] die alle sind die Gemeinschaft, die Artikel 6 meint. Wenn Artikel 6 sagt, über die Betätigung der elterlichen Verantwortung wacht die staatliche Gemeinschaft, dann sind wir das alle und dann sind wir alle, egal, in welcher Position wir sind, aufgerufen in dem Augenblick, wo wir so etwas sehen, den Richter anzurufen, der von Amts wegen verpflichtet ist, auch wenn er diese Kenntnis gar nicht von uns hätte, zu sagen, Moment, was läuft hier? Hier werden Kinder gefährdet, ich mach ein Verfahren nach 1666 sofort auf und ich untersuche sofort, was der Herr Lehrer oder der Herr Schulleiter sich da her kriegt.

Und wenn der Schulleiter … Und jetzt komme ich mal zum Strafrecht, und dann habe ich den Paragraph 225 Strafgesetzbuch [Misshandlung von Schutzbefohlenen]:

Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die seiner Fürsorge oder Obhut untersteht […] quält, oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheit[sstrafe] von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Das heißt, Paragraph 225 trifft jeden Lehrer, jeden Betreuer. Wer also jetzt hergeht und sagt, ach, ich bin da von oben angewiesen worden, ich soll jetzt dem Kind sagen, es muss die Maske tragen, ob es das verträgt, oder nicht, [das] macht ja nix, das mach ich jetzt einfach; oder das Kind wird getestet, [das] macht ja nix, das mach ich einfach, die dürfen hier testen, wer auch immer will – das ist eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von Artikel 2 des Kindes, ein Eingriff in die Gesundheit des Kindes. Und das kann nach Paragraph 225 nicht irgendwas sein, sondern es ist eine Misshandlung von Schutzbefohlenen. Und es kann zu einer schweren Körperverletzung werden, wenn es nämlich nach Paragraph 226 erhebliche Folgen gibt von dieser Geschichte.

Und das bedeutet, die Remonstrationspflicht, von der eben die Rede war, kriegt eine ganz andere Intention. Das heißt also, dass sich der Schulleiter, der sich – in Anführungszeichen – in Kenntnis der Situation davon nichts annimmt und schön weitermacht, macht sich selber strafbar. Und es kommt noch hinzu, er kann nicht dabei bleiben, dass er sagt, ach ja, aber ich habe die Weisung bekommen. Nein, er hat diese Weisung sofort zurückzugeben und hat zu sagen: „Das mach ich nicht, weil, was ihr da macht, ist eine Nötigung, [denn] ihr nötigt mich, strafbare Handlungen zu vollziehen. Dazu seid ihr nicht nur nicht berechtigt, das ist überhaupt völliger Quatsch, und ich lass mich von euch nicht zu strafbaren Handlungen verleiten.“ Das heißt, das, was da von oben kommt, ist Nötigung im Sinne von [Paragraph] 240 Strafgesetzbuch.

Und was die Testungen betrifft – um auch gleich das in diesem Zusammenhang aufzugreifen – das sind körperliche Eingriffe, zu denen niemand berechtigt ist ohne schriftliche ausdrückliche Einwilligung der Sorgeberechtigten.

Und dann kommt der nächste Punkt. Diese Einwilligung ist witzlos. Wir haben ein Strafgesetzbuch […], wenn sie nach Paragraph 228 [erfolgt]: Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Eine Körperverletzung eines Kindes, die nicht einmal die Eltern erlauben dürften, ja was ist das denn anderes, als gegen die guten Sitten zu verstoßen? Ob da die Eltern eine Einwilligung geben, oder nicht, ist völlig wurscht.

Das bedeutet also, hier sind Straftatbestände. Die Herrschaften, die sich im Grunde auf Verordnungen zurückziehen, müssen sich vergegenwärtigen, dass sie [sich] im nächsten Augenblick, wenn dieser ganze Quatsch hier aufhört, verantworten dürfen, vor wem auch immer.

Hier geht es also in der Tat nicht darum, ob sich zum Beispiel Erwachsene impfen lassen, oder nicht – jeder kann sich auch umbringen lassen, jeder kann sich auch umbringen, das ist kein Problem – hier geht es um Kinder, und da ist keinem Erwachsenen erlaubt, sich im Grunde über die Würde des Kindes hinwegzusetzen und zu sagen, ich mach dich zum Gegenstand, zum Objekt meines Befehls. Und genau das läuft. Und mit diesem Vorbild wachsen die Kinder auf. Und, was machen wir mit ihnen? Wir machen sie zu angepassten ängstlichen Menschen, die gar nicht anders können, als hinterher als Sklaven ihre Arbeit zu verrichten. Wollen wir das?

[Es gab eine Unterbrechung wegen einer technischen Störung. Prestien fährt fort, nachdem Herr Füllmich einige lobende Worte an ihn gerichtet hatte.]

Ich lebe jetzt seit 1977 in dieser Situation, dass ich (…) viele Vorträge gehalten habe. Ich habe als Vorstandsmitglied noch im Kinderschutzbund eine Vertretungsinstitution entwickelt, weil wir das, was der Staat mit Eltern und Kindern macht, in der Tat für nicht nur problematisch, sondern als Gewaltausübung gegen Eltern und Kinder angesehen haben. Deswegen haben wir ein Konzept entwickelt über eine Anwaltschaft für Kinder und Familien, die interdisziplinär aufgestellt, die unabhängig ist und als Beratungsinstitution, wie auch als Vertretungsinstitution für Kinder, wie Eltern zur Verfügung steht. Und dass da nicht irgendwer, also nicht nur ein [einzelner] Jurist oder Psychologe, sondern ein Team da ist, das die Ganzheit der Familie erfasst und ihnen helfen kann, ihre Verantwortung wieder selbst in die Hand zu nehmen, den Staat also zurückzuweisen.

Diese Dinge haben mich nicht losgelassen. Und nach der Pensionierung 2009 machen ich und meine Frau, die auch pensioniert ist, und die sich hat ausbilden lassen als Familienberaterin, seitdem Workshops dieser Art für Fachleute, für Kinder, für Erwachsene. Wo immer wir gerufen werden, sind wir dabei. Und das lässt mich nicht los. Das lässt mich auch deshalb nicht los, weil wir gemeinsam elf Enkel haben und denen, auf Deutsch gesagt, der gleiche Mist droht, wo unsere Kinderchen bisher trotzdem noch wacker durchgehalten haben und ihrer Verantwortung gerecht geworden sind.

Wie dem auch sei, wir kommen nicht darum herum, weil es uns unmittelbar selbst betrifft, sondern auch die nachfolgenden Generationen. Und weil das so ist, geht’s auch darum, wirklich zu gucken, wo ist der Ansatzpunkt, wo wird es wieder menschenwürdig. Und das zeigen uns die Kinder. Das heißt, wenn die Kinder nicht nur den Kontakt brauchen, die Kommunikation brauchen, nicht nur die verbale Kommunikation, sondern wie wir schauen, die Mimik, Gestik, Bewegungen usw. Sie nehmen davon viel mehr auf, als über die Worte. Wir machen ihnen das Anschauen unmöglich. Wenn wir uns als Erzieher oder als was – was, weiß ich – verschanzen hinter Masken. Das bedeutet: Wenn einem Lehrer aufgegeben wird, eine Maske aufzusetzen, dann ist das gleichzeitig eine Kindesmisshandlung. Und dann bedeutet das, dass der Lehrer gut beraten ist, sich sofort an das Familiengericht zu wenden und zu sagen, hier ist eine Verordnung da, die mich zwingt, meine Schützlinge zu misshandeln. Und dann sagt das Familiengericht, recht hast du.

Nicht das Verwaltungsgericht ist zuständig, oder sonst wer. Von wegen, das haben wir gleich! Dann wird der Verordnungsgeber angewiesen, und die Sache wird dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Was wir an Infektionsschutzgesetz haben, ist Quatsch. Da wird der Verhältnismässigkeitsgrundsatz nicht gesehen, da werden die internationalen Abkommen nicht gesehen. Da ist insbesondere die UN-Konvention zum Schutze der Kindesrechte Papier. Es wird überhaupt nicht wahrgenommen, dass in allen gesetzlichen Vorschriften in erster Linie das Kindeswohl zu beachten ist. Das Antifolter-Abkommen ist überhaupt nicht mehr auf dem Schirm. Da ist das Folterverbot drin, dass Kinder nicht misshandelt werden dürfen. Nicht, indem man sie nur schlägt, nein, indem man sie auch seelisch misshandelt.

[Herr Prestien sucht nach einem Papier und liest dann daraus vor]Folter ist jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen zugefügt werden.“ Und in der UN-Konvention ist dem Kind zugesichert, dass, wenn so etwas passiert, man nicht nur dagegen anstinken kann, sondern dass das Kind einen Rechtsschutz hat, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Was jetzt zum Beispiel auch droht: Dass Gesundheitsämter hergehen können und können sagen, oh, das Kind ist ja vielleicht angesteckt oder gefährlich…! Das ist überhaupt nicht wahr von der Sache her. Ein Kind kann kaum gefährlich sein. Ein Kind ist nach den Erkenntnissen der Medizin und der Forschung ein Segen für uns Erwachsene. Warum? Weil es mit seinen „leisen“ Erkältungen unser Immunsystem stärkt. Wir werden dadurch aufgebaut und nicht abgebaut.


Reiner Füllmich: Das ist auch das, was Wolfgang Wodarg sagt.


Ja, natürlich. Und dass wir von den Kindern lernen, hat Jesus schon gesagt: „Wenn ihr nicht werdet, wie die Kinder, dann geht’s euch beschissen.“ Und wenn wir Filme gucken, wie zum Beispiel die von Catharina Roland, „Awake“ und „Awake2“…, der wird also eine Zusammenstellung von allen diesen Wissenschaftlern haben von der Zellforschung, über die Hirnforschung, über die Medizin, über die Psychiatrie, wo diese Dinge wunderbar auf einen Punkt gebracht werden. Dass das, was wir angeblich medizinisch, oder – was, weiß ich – an Vorsorge treffen sollten, um uns gesund zu erhalten, der größte Quatsch ist, nach den neuesten Erkenntnissen der Zellforschung wirklich Unsinn ist. Weil das ganz anders läuft. Mehr sage ich dazu auch nicht. Wer sich dafür interessiert, soll sich mal bitte mit diesen Wissenschaftlern beschäftigen. Das ist noch nicht sehr alt. Der Bruce Lipton hat seine Erkenntnisse erst 1967 in Amerika angefangen und hat über die Zellforschung Dinge entdeckt, an die bis dahin niemand geglaubt hat. Das heißt, nicht die Gene sind wichtig, sondern das, wie wir unser Bewusstsein steuern. Das macht uns krank oder gesund. Und um das überhaupt wahrzunehmen, ist so ähnlich, als wenn wir sagen, ist die Erde eine Scheibe oder ist die Erde rund. Wo sind wir? Was uns über die Medien vermittelt wird, ist, die Erde ist ’ne Scheibe. Du wirst nur dann gesund, wenn du dich impfen lässt, oder sonst [was]. Nein ich werde krank, wenn ich mich impfen lasse!


Reiner Füllmich: Merkwürdig, dieses Empfinden sollte eigentlich jeder haben. Denn als halbwegs vernunftbegabter Mensch, aber vermutlich sogar als Kind, müsste dies gefühlsmäßig völlig klar sein, dass ein Eingriff, wie zum Beispiel dieser PCR-Test, in der Nase herumstochern, äußerst unangenehm ist. Oder natürlich erst recht der Eingriff der Impfung, dass das auf den ersten Blick – prima facie – ungut ist. Wenn das gut sein soll, dann müssten die Leute, die das ganze in Szene gesetzt haben, uns erklären können, warum es gut sein soll. Und dafür gibt es bislang nichts, außer offensichtlich falschen Tatsachenbehauptungen von Herrn Drosten, die der der Regierung zugeliefert hat.


Ja, ganz genau. Ich denke mir das so, dass es einen Hintergrund hat, warum wir weltweit so aufgestellt sind, wie wir aufgestellt sind. Das hat was damit zu tun, dass wir als Kinder dadurch geprägt worden sind, uns gewissermaßen anzupassen. Wir sind nicht gut genug, wir müssen besser werden. Wir müssen darauf achten, wer uns was sagt. Wir sind also strukturiert darauf, dass wir der Meinung anderer Leute folgen. Wir sind jetzt in einer Gesellschaft immer mehr hineingeraten, wo wir Verordnungen, Gesetze in einer Form haben, die sich so verästelt haben, so vielschichtig geworden sind, dass sie niemand mehr versteht. Das heißt, wenn alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, dann ist die Staatsgewalt damit leider auch verschwunden, in Hände übergewechselt, die damit jetzt machen können, was sie wollen, weil niemand mehr diese Vielschichtigkeit der Vorschriften mehr durchschauen kann.

Mir ist das so im März letzten Jahres gegangen, als es so aussah, da könnten Einschränkungen der Grundrechte kommen, da habe ich gesagt, nein, das geht doch gar nicht. Und dann habe ich gedacht, als es dann passierte, habe ich gesagt, Christian, du hast was übersehen. Und dann erst habe ich das Infektionsschutz-Gesetz entdeckt. Und dann habe ich das gelesen mit seinen 60 Seiten – und habe es nicht verstanden [Reiner Füllmich lächelt] – und habe mir gesagt, was ist das? Wo sind die Ermächtigungen? Auf welchem Hintergrund ist da überhaupt eine Erklärung entstanden? Und was ist denn das? Da ist der Gesundheitsminister – und nicht Frau Merkel ist zuständig. Da wird ein Gesundheitsminister für zuständig empfunden, bestimmte Verordnungen zu erlassen? Und das RKI, was ist das denn? Ach, das ist ’ne Abteilungsleitung vom Ministerium. Das ist ja wunderbar, wenn ein Angestellter sagt [so’n Scheiß?].

Und die WHO, was ist das? Ach ja, das ist eine privat finanzierte Organisation. Ach nein, was ist das denn? Da kann man ja ein Gesetz ganz einfach machen, dass man sagt: „Herr Spahn ist ermächtigt, alles zu tun, was er will.“ Und wo bleibt das Willkür-Verbot? Wo bleiben die Grundrechte? Ach ja, da steht ja, die können eingeschränkt werden? Ach so, und wir können uns dann anschauen[?], ah, da ist das nicht gesehen worden und dies nicht gesehen worden und machen da alle möglichen Wege? Nein.

Das ist auch aus meiner Sicht der Vorteil dessen, was hier geschieht. Wir sind an einen Punkt gekommen, wo aufgedeckt wird, dass es eine unabhängige Justiz bisher nicht gibt, die in der Lage ist, von Amts wegen sofort einzugreifen, was [mit der?] Dritte[n?] Gewalt für’n Unsinn gemacht wird. Das ermutigt uns vielleicht für die Zukunft nicht nur eine Vision aufzubauen, sondern konkret strategisch dafür Vorsorge zu treiben, dass wir ’ne andere Gesellschaftsordnung bekommen, die das jedenfalls gewährleistet. Und den Abgeordneten und der Exekutive geht’s aus meiner Sicht deswegen außerordentlich schlecht, weil da alles zusammenhockt und da… alles, was an Gesetzen passiert, nicht von den Abgeordneten entwickelt wird, sondern das entwickelt Herr Spahn oder wer auch immer aus welchen Gründen auch immer. Und das legt er dann vor und sagt, oh, das ist aber ganz eilig, das muss jetzt sofort sein und das ist ganz [?] gefährlich.

Und die Herrschaften von der Exekutive sitzen alle mit bei den Abgeordneten rum und erzählen denen, im Himmel ist Jahrmarkt. Und wer’s glaubt, ist selig, und wer’s nicht glaubt, ist von der AfD oder so. [Lachen der Anwesenden]. Das heißt, das ist unser System im Augenblick. […] Von Gewaltenteilung kann auch nicht ernsthaft die Rede sein.

Und wenn man auf die Parteien guckt, sieht’s genauso denkbar ungünstig aus. Das sind kleine Vereine, und dieser kleine Verein bestimmt zur Hälfte der Abgeordneten, wer da oben die Gesetze machen soll, und nicht die Bevölkerung. Und wer ist verantwortlich der Bevölkerung gegenüber von denen? Und wo ist sichergestellt, dass sich die Abgeordneten überhaupt ernsthaft damit auseinandersetzen, was die Bevölkerung braucht?

Ich habe vor der Kinderkommission zur Kindsituation 2016 einen Vortrag gehalten […] Wer mag, kann auf die Seite abc-kindesvertretung.de kommen. [Die Ehefrau von Herrn Prestien zeigt am Computer-Monitor, wie man auf die Seite gelangt und dort navigiert.]


Reiner Füllmich: Aber Tatsache, Herr Prestien, sagen wir immer wieder, das ist der große Vorteil. Der ganze Dreck, der bisher mit einer Art Rollrasen zugedeckt worden ist, kommt ans Licht, insbesondere auch, dass der letzte Rettungsanker der Demokratie, nämlich die Justiz, schwere Unabhängigkeitsprobleme hat, aber glücklicherweise gibt es einzelne sehr sehr gute Richter, die diesem Trend widersprechen, die sich nicht gleichschalten lassen, die nicht zu feige und zu faul sind, sondern die sagen, mich interessiert das hier, ich will Gerechtigkeit, ich will nicht nur die Akten vom Tisch haben… Und das sind diejenigen, die am Ende die Urteile schreiben, die keiner mehr knackt.


Das ist auch meine Überzeugung. Wir sind zwar die Familiengerichte, das sind einzelne Personen bundesweit, aber davon gibt es eine ganze Menge, die Mut haben und sagen, Moment mal, aber das ist ja interessant, die [sich] damit auch befassen. Es gibt auch eine Gruppe kritischer Richter und Staatsanwälte, die sich konkret einsetzen und die Dinge voran bringen. Das ist Neuland. Es ist nicht üblich, dass man Verfahren hat und über die Verfahren gewissermaßen auch noch Verordnungen kippt und das Bundesverfassungsgericht anruft – das ist ungewöhnlich, natürlich. Die Vorschriften waren darauf ausgerichtet, dass, wenn die Eltern Unsinn machen, man hingucken muss. Da muss man natürlich die Eltern in die Schranken verweisen. Und dass man auch hingucken musste, wenn der Staat Unsinn macht, das ergibt sich zwar auch inzidenter daraus und folgt auch daraus, dass, wenn zum Beispiel das Jugendamt zum Vormund bestellt wird, das Familiengericht dann die Aufsicht behält. Das bedeutet auch, dass das Jugendamt von Familiengericht auch angewiesen werden kann, das und das zu unterlassen.

Ich habe auch Verfahren gehabt, wo ich das Jugendamt rausgeschmissen hab’ über 1666 BGB. Da hab’ ich gesagt, da habt ihr euren Job nicht gemacht. Und beim Jugendamt – das ist auch Teil der juristischen Problematik -, ist einfach zu sehen, dass es sich dabei um eine Behörde handelt, die von ihrer Funktion, von ihrer Aufgabenbeschreibung mit kontraproduktiven Aufgaben, die einander widersprechen, konfrontiert ist, so dass das Jugendamt in sich blockiert ist. Warum? Weil, das Jugendamt soll auf der einen Seite Krisen dadurch bewältigen, dass es den Vorrang der Eltern beachtet und [ihnen?] Hilfe leistet (1666a BGB). Und dann geht das Jugendamt her und versucht beispielsweise mit den Eltern ein tolles Gespräch zu führen, und im nächsten Augenblick sagt das Jugendamt: „Oh, das ist aber komisch, was hier passiert – ich glaub’, ich muss das Kind [aus der Familie] rausnehmen.“ Und dann werden die Informationen, die da im Vertrauen gelaufen sind, plötzlich zum Bumerang – und den Eltern wird ihre elterliche Sorge nicht nur entzogen, sondern das Kind wird in Obhut genommen. Das sind katastrophale Zustände in Deutschland. Das bedeutet, dass wir eine Behörde haben, die nur scheinbar für das Kind da ist. Wofür sie wirklich dasteht, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Als nächstes zu den Verfahren, was ich eben angesprochen habe. Wenn sie unsere [Web]Seite aufmachen – wer immer das sieht – hat Zugang zu den Anregungen, die [er] an die Schule, an das Familiengericht und an Kindergärten und sonstwas richten kann und damit auch Verfahren lostreten kann. Es gibt da auch einen Erläuterungsbogen, wo ich das, was ich hier gesagt habe, versuche, rüberzubringen. Sie können also auf unsere Seite verweisen.

Ich bin dankbar für diese Situation [der Anhörung], dass wir damit das Bewusstsein in der Bevölkerung antriggern und den Menschen, die jetzt noch in ihrer Angst verfangen sind und dementsprechend brav noch die Maske aufsetzen und damit, was weiß ich, wohin rennen, Mut zu machen und zu sagen: „Nein, das muss jetzt nicht sein.“

Wenn Ihr bei den Kindern ansetzt, dann habt Ihr eine Möglichkeit, den Staat auf eure Seite zu kriegen. Der Familienrichter kann von euch unterstützt werden, dass Ihr euch schon darum kümmert, indem ihr einen Anwalt / eine Anwältin für den Richter für dieses Verfahren benennt, der dann zugunsten des Kindes im Verfahren als Beistand bestellt wird.


Antonia Fischer: Konkret zu dem Thema waren wir ja am Montag gemeinsam in dem Zoom und haben da was vorbereitet […]. Was ich noch ergänzen möchte: Es gibt den alten medizinischen Grundsatz, Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Nicht umsonst gibt es den Kinderarzt, was eine echte Facharzt-Richtung ist. Das ist der Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Das fußt eben genau darauf, dass Kinderkörper anders funktionieren, andere Bedürfnisse haben und schlicht auch anders behandelt werden müssen.


Wir haben uns ganz toll von unseren Kindern entfernt, wenn ich nur an die KITA-Betreuungsform denke, die als Anspruch des Kindes verkauft wird und aus meiner Sicht ganz häufig eine Kindesmisshandlung darstellt, wenn Kinder noch nicht so weit sind, Fremdbetreuung „zu ertragen“. Kinder, bei denen die Mutter oder der Vater auch nur kurze Zeit fehlt, [werden] Ängste aufbauen und in sich einlagern, die gewissermaßen nicht nur traumatisch sind, sondern sich lebenslang auswirken. Das hat dann wieder Auswirkungen auf die Stabilität von Beziehungen von erwachsenen Männern zu Frauen und von Frauen zu Männern. Warum? Weil so, wie ich „eingelagert“ habe, wie ich von meiner Mutter behandelt worden bin, wenn die sich getrennt hat von mir, wenn sie einfach weggegangen ist und mich allein gelassen hat, übertrage ich das als Mann auf die Frau, der ich begegne und mit der ich zusammensein möchte, ganz unbewusst. Und aus diesem unbewussten eingelagerten Angstpotential [heraus] bin ich misstrauisch. Dann passiert oft Folgendes – mir selbst ist es so passiert – nach dem Motto bevor du gehst, dass Du mich auch verlässt, geh ich lieber selber. [Zustimmendes Nicken.]


Reiner Füllmich: Ja, so läuft das. – Ich habe, Herr Prestien, den Kollegen in Kanada, die das jetzt nicht sehen können, weil das wegen der Zeitverschiebung nicht geht, gesagt, dringend diesen Teil unserer heutigen Sitzung sofort zur Kenntnis nehmen, damit das für die Kindersammelklage, die ja dort jetzt eingereicht wird, berücksichtigt werden kann. Ich glaube, Teile davon sind ihnen klar, aber so concise, wie Sie es jetzt geschildert haben, ist das bisher selten der breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gelangt, also extrem wichtig, extrem wichtig.


Vivianne Fischer: Ich hab noch mal ne Frage. Und zwar sind da jetzt doch diese Bestrebungen im Gange, Kindergrundrechte zu verankern, ein spezielles Kindergrundrecht, oder so etwas, wo natürlich auch die Ängste bestehen …


Reiner Füllmich: [unterbricht] Du hast die Kinderrechte schon in der UN-Konvention.


Viviane Fischer: Das soll jetzt nochmal im Grundgesetz gemacht werden.


Reiner Füllmich: Ja, ja, ja.


Viviane Fischer: Es bestehen da jetzt Ängste, dass man sagt, dass ein Richter, der dann sich vielleicht…regierungskonform verhält/ verhalten würde, auch urteilen könnte, dass es eben OK ist, dass ein Kind geimpft wird im eigenen wohlverstandenem Interesse bzw. dieser schlimmen Familie, die die Maßnahmen kritisch sieht, zum Beispiel entzogen würde.

Ich denke, wie sich die Lage im Moment darstellt, sind das ja nicht unbedingt irreale Ängste, gerade wenn man noch dazu nimmt diese Konstellation, die Sie schildern von dem Jugendamt, das ja da doch zur eigenen Machtvollkommenheit zu agieren scheint. Was sagen Sie dazu?


Ich bin zum gleichen Thema 2016 von Abgeordneten in der Kinderkommission angesprochen worden und habe mich dazu kurz und trocken geäußert, indem ich gesagt habe, die Kinderrechte, so wie sie auch nach den grundlegenden Entscheidungen des Bundesverfasungsgerichts durch das Grundgesetz bereits bestehen, sind hervorragend. Sie stehen aber leider solange auf dem Papier, und die Kinder und ihre Eltern haben solange nichts davon, solange niemand da ist, der diese Kinderrechte im Ernstfall auch gegenüber dem Richter klarmachen kann. Wir brauchen keine weiteren noch mehr schriftlichen Rechte, wir brauchen keine Vorschriften, sondern wir brauchen eine Stärkung der Eltern-Kompetenz.

Jetzt kommt etwas, was ich auch gelernt habe. Wo wir Juristen uns „bewusst“ werden können, dass wir von unserer Ausrichtung her, von unserem Lernprozess her, von unserer Sozialisation her insofern auf’n falschen Dampfer gesetzt worden sind, als wir antreten sollen, zwischen gut und böse, richtig und falsch dauerhaft und endgültig zu entscheiden.

Wenn ich auf Familien gucke, wenn ich auf mich selber gucke, dann ist das, wovon ich heute überzeugt bin, morgen nicht mehr wahr, weil ich möglicherweise neue Erfahrungen gemacht habe, was dazugelernt habe, oder Ängste verloren habe, die mich gestern angetriggert und zu impulsiven Strafhandlungen veranlasst haben. Das heißt, dass diese Festschreibung, diese Feststellung von „du hast was falsch gemacht“, und das ist strafbar und das muss jetzt aber auch entsprechend kriminalisiert werden, hat das einen Effekt, der geradezu stigmatisierend wirkt und den betroffenen Menschen in der Entwicklung festnagelt.

Und das ist eine Erfahrung, die ich gemacht habe mit den etwa 600 Jugendlichen, die ich als Jugendrichter und Jugendschöffenrichter vor mir hatte. Ich habe gelernt, kein Urteil mehr zu machen, wo ich reingeschrieben hatte, der hat eine Straftat begangen und der wird verurteilt. Ich habe gesagt, mir geht’s so, wie dem Schiedsrichter auf dem Fußballplatz. Du bist prima und dir ist da was passiert, was vielleicht nicht so ganz günstig war. Du hast es in der Hand, [es] nicht auch zu wiederholen, aber du bist OK. Und deswegen gebe ich dir jetzt erstmal nur ’ne gelbe Karte, damit du das merkst. Und am besten schreibst du mir noch einen Aufsatz…, und dann treffen wir uns wieder, und dann guck ich, was draus geworden ist.

Insofern sind wir Erwachsenen nicht besser als die Jugendlichen. Auch wir sind ständig in der Entwicklung, auch wir lernen ständig dazu. Aber aus diesem Dogma auszusteigen, zwischen Richtig und Falsch zu entscheiden, das gelingt nicht von heute auf morgen. Nur, wenn immer es um Kinder geht, um sie festzunageln auf irgendeinen Status, bedeutet, dass Artikel 2 gründlich verletzt wird und Artikel 1 kann man in die Wupper treten. Die Würde des Kindes ist in dem Augenblick nicht nur verletzt, sie ist auch so [sehr] unterdrückt, dass aus diesem kleinen Menschen ein „gut angepasster“ Bürger wird, aber ganz sicherlich nicht einer, der seine Potenziale frei entfalten kann. Und da sind wir im Widerspruch zu Paragraph 1 des SGB VIII, wo auch die Jugendhilfe vor der Aufgabe steht, Kinder sich zu gemeinschaftsfähigen und verantwortlichen Personen entwickeln zu lassen. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen. Und wenn wir da ansetzen und betrachten uns selbst als die Kinder, dann haben wir die Chance auszusteigen[?] aus dem Quatsch der Vergangenheit.


Reiner Füllmich: Da müssen wir jetzt Herbert Grönemeyer anrufen, der hat doch das Lied „Kinder an die Macht“ gesungen.


Herberts Team.


Reiner Füllmich: Das war klasse. Für mich einiges sehr sehr Neues dabei. Manches habe ich geahnt, aber so, wie Sie das jetzt präzise formuliert haben, hab ich’s noch nicht gehört.


Ich hab ’ne Bitte; dabei können Sie mir vielleicht helfen. Ich habe versucht, die Abgeordneten anzuschreiben und habe darauf keine Antwort gekriegt. Sie könnten ja Folgendes machen: Dieses Interview oder alle Kernpunkte herausgreifen …


Reiner Füllmich: [unterbricht] Das machen wir!


… und alle Abgeordneten einzeln anschreiben mit einem herzlichen Gruss von mir. Ich schicke Ihnen noch den Mailverkehr, also die Mails, die ich den Abgeordneten geschickt hatte. Ob Sie darauf verweisen oder etwas daraus herausnehmen, ist ja nicht wichtig, nur dass Sie die Abgeordneten darauf aufmerksam machen, dass sie es in der Hand haben, das Infektionsschutzgesetz insgesamt aufzuheben, und das nicht morgen, sondern heute. Weil, wir haben mit dem internationalen Pakt über die Menschenrechte hinreichende Absicherungen, dass auch im Gesundheitsfall nichts passieren kann. Denn, wenn wirklich ein nationaler Notstand ausbricht, dann gibt es abgestuft Möglichkeiten, die völlig reichen. Herzlichen Dank.


Reiner Füllmich: Ja wir danken Ihnen alle. Und wie wir eben den Reaktionen entnommen haben – ich habe einiges davon mitverfolgt -, danken Ihnen alle.


Eine ganz persönliche Bitte habe ich noch. Wenn es möglich würde, dass wir uns auch mal persönlich treffen würden, dann würde ich mich riesig freuen.


Reiner Füllmich: Gerne. Ich ruf‘ Sie an.


Ich bin gar nicht so weit weg. In Brandenburg an der Havel.


Siehe auch

  • Unser Mitglied Familienrichter a.D. Hans-Christian Prestien im Gespräch mit Dr. med. Ronald Weikl über Maskenpflicht bei Kindern und Kinderschutz | Netzwerk KriStA.
  • SCA 45 – Wichtiger Hinweis zur SCA 44 und RA Hans-Christian Prestien! | Corona-Ausschuss.
  • Gemeinsame Presseerklärung der Klagepaten und der Anwälte für Aufklärung zu § 1666 BGB.
  • Reiner Füllmich zum Weimarer Urteil | Bittel TV.

Reupload: Prof. Dr. Michael Klundt vor der KiKo des Bundestages

Beschluss 9 F 148/21 des AG Weimar vom 08.04.2021

37 Gedanken zu „Corona-Ausschuss 44: Hans-Christian Prestien“

  1. Sehr gut.
    Auch dies ist definitiv ein Text, der weit(er)verbreitet und möglichst oft gelesen werden sollte.
    Danke auch Euch beiden für die Arbeit, die Ihr damit hattet.

  2. Lieber Dennis, ich weiß, dass das jetzt sehr defätistisch ist, ABER Familienrichter ist sozusagen die Strafbank für Juristen, die anderswo zu querulatorisch, zu autistisch, zu faul waren, denn nichts hasst ein Jurist, der es in den Staatsdienst geschafft hat, mehr als einen Abstellplatz im Familiengericht. Nicht ohne Grund gehen Streitigkeiten um Sorgerecht und Umgangsrecht regelmässig bis zum BGH, dem EuGH, dem BVerfG und wird in allen Statements von Rechtsanwälten und Richtern der unsägliche Satz von den „hochstrittigen Verfahren“ bemüht, um das totale und flächendeckende Versagen der Familiengerichte zu rechfertigen.

    Welche Verfahren, die vor Gericht landen, sind denn NICHT hochstrittig?

    Richter können sich im übrigen niemals vorstellen, was andere Richter alles anrichten, denn sie sehen die anderen Richter ja niemals, sie stehen ja selbst niemals vor Gericht, wenn sie Glück haben dürfen sie über ihr gesamtes Berufsleben davon ausgehen, dass alle so ehrenhaft wären wie man sich selbst wahrnimmt. Hier waren zwar 10 Jahre Rechtsanwaltstätigkeit dazwischengeschaltet – aber im Großen und Ganzen habe ich nie mehr im Leben so weit aufgerissene Augen vor Entsetzen und Ungläubigkeit gesehen als bei einem alten Haudegen von OLG-Richter, der schlicht- und einfach nicht glauben konnte, was anderswo geschehen sein soll und in ähnlicher Weise wie Prestien bei Füllmich immer wieder mit herabsausender Faust auf dem Tisch erklärt hat: „Das ist kriminell! Das ist verboten nach § xyz BGB, StGB, das ist die Höhe, absoluter Schwachsinn, das verstösst gegen diese und jene Menschenrechtskonvention, das ist ein ganz klarer Fall!“

    Zuletzt war mein guter Freund dann sogar so sicher, dass er es so formuliert hat (ich liebe diesen Satz noch immer, aber er ist natürlich nie eingetroffen): „Den erwischen wir auf jeden Fall, das ist todsicher, das ist so kriminell, dass wir ihn im Gefängnis mit einer Eistorte besuchen gehen können und wenn er dann auf der anderen Seite der Scheibe Platz genommen hat, schieben wir ihm die Torte mit der Aufforderung „da friß Du Schwein!“ unten durch“. Ein Jedi-Ritter, der keine Ahnung von seinen Kollegen und den Hintermännern der Kollegen hatte trotz guten 35 OLG-Berufsjahren auf dem Buckel, darunter das Kammergericht in Berlin.

    Wenn es nicht gewoillt ist, hilft auch keine noch so gute juristische Aufklamüserung, Dogmatik ist da nur hinderlich und zuletzt stellt einem auch noch das eigene Nichtwahrhabenwollen ein Bein und man kommt nicht mehr unversehrt vom Schlachtfeld. Nichts leichter als diesen angeblichen Joker „Familiengericht“ im Handumdrehen aus der Welt zu schaffen, vor allem aber wegen der flächendeckenden Mentalität der in die Strafkolonie abgestellten „aufmüpfigen“ oder sonstwie beschädigten Juristen in Familiengerichten.

    Reiner Füllmich weiß das natürlich sehr gut, ist doch die brillante Münchner Staatsanwältin, die die Deutsche-Bank Manager an den Eiern hatte, nicht nur von den Verfahren abgezogen worden, ihr Richter-Nachfolger hat ihr dann auch noch nachgeworfen, sie wäre halt zu ehrgeizig gewesen, sie sei sogar „wie besessen“ gewesen davon diese Mananger dranzukriegen, koste es was es wolle (wer mag solche Frauen schon? ), obwohl rein gar nichts dran gewesen sei am Prozessbetrug der Deutschen Bank-Manager und Vorstände. Lachende Angeklagte verlassen geschlossen das Münchner Landgericht, stehen für die Presse mit Gruppenbild vor historischer Justizpalastkulisse zur Verfügung.

    Wo ist die ebenso unerschrockene wie unerbittliche Staatsanwältin heute? In einer bayerischen Kleinstadt am Familiengericht und hat per Pressemitteilung erklärt, damit sei sie total ausgefüllt, ein Job, der ihr so großen Spaß machen würde, dass sie den nun schon seit knapp 10 Jahren ausfüllt – wahrscheinlich bis an ihr Lebensende mit „hochstrittigen Verfahren“ befasst (keifende Ehefrau, schlagender Ehemann, bei beidem meinte Richter am Familiengericht a.D. Prestien entmündigen zu können, was das beste für alle Beteiligten wäre: Welch eine Hybris).

    Trotzdem muss man sich das alles nicht nur anhören und nachlesen (danke für die Übertragen wie immer), nur ja nicht zuviel Hoffnung in solche Statements und angebliche juristische Zwangsläufigkeiten (das eine folgt aus dem anderen, ganz klare Sache!) setzen. Sorry für wenig Aufmunterendes für die viele Arbeit. Josi

    1. @Josi
      Sorry, aber das kann ich so nicht stehenlassen.

      Familienrichter ist sozusagen die Strafbank für Juristen, die anderswo zu querulatorisch, zu autistisch, zu faul waren

      Ziemlich pauschal, Dein Urteil.

      Ich kenne persönlich einen Juristen, der freiwillig und – eigentlich – gerne Familienrichter war. Und der nur irgendwann deswegen ging (und damit sogar herabgestuft wurde!), weil er das menschliche Elend, das ihm dort begegnete, in seiner Fülle auf Dauer nicht mehr ertragen hat.
      Den hat weder vorher noch nachher irgendwer als »querulatorisch, autistisch oder faul« bezeichnet oder so behandelt, als wäre er es.

      Und Prestien hat doch durchaus recht. Bloß, weil viele das Recht nicht so, wie es gemeint ist, umsetzen (wollen), macht ihn das doch nicht zu einem Narren. Sondern, ganz im Gegenteil, zu einem der wenigen, die in ihrem Beruf wirklich was erreichen wollen. Und können, wenn man sie läßt.

  3. Und hier hätten wir dann ein erstes (?) Gerichtsurteil nach §1666 BGB:

    Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist.
    […]
    Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Massnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

    Weiß ja nicht, was die da in Weimar sonst so treiben, aber von den wenigen wirklich guten Gerichtsurteilen in Sachen Corona ist das schon das zweite aus dieser Stadt.

      1. Eine Sache finde ich aber doch ganz lustig. Ich kann ja mit diesem ganzen obskuren „Gott-vs.-Satanisten“-Gequake nix anfangen. Wäre doch eine schöne Ironie, wenn der §, der für den entscheidenden Riss im Grundrechte-Staudamm sorgt, ausgerechnet drei Sechsen enthielte? 😉

  4. Hi hi,
    ich stelle mir jetzt die Lehrkräfte dieser Schulen vor, die sich nun krankschreiben lassen müssen oder so, um bloß nicht in Kontakt mit den von ihnen betreuten Schulkindern zu kommen…
    Mann, ist diese Welt verrückt geworden. Da braucht es ein Gerichtsurteil, um ganz normalen Schulunterricht anzuordnen.

    1. Abwarten. Es ist nicht gesagt, dass die Schulen sich dran halten. Der Rechtsstaat existiert auch trotz dieser einen positiven Ausnahme nicht mehr.

      Immerhin zerpflückt der Richter im Grunde ALLES. Auch die PCR-Tests und die darauf aufbauenden „Inzidenzen“. Dann nützt Merkel auch ihr nächstes Ermächtigungsgesetz nichts.

      Die Oberverwaltungs- und Verwaltungsgerichte haben dafür in den letzten Tagen unzählige Demos verboten. Und solange die nicht „kippen“, geht diese Scheiße quasi endlos weiter.

        1. Jetzt setz das mal als kleiner Schüler gegen einen coronoiden Lehrer oder Rektor durch. Da geht es derzeit zu wie nach dem Krieg; als die alten Nazi-Oberstudienräte wieder an ihre alten Pulte zurückkehrten. Dass die Polizei das Urteil den Beschluss mit unmittelbarem Zwang durchsetzt, glaube ich nicht.

          1. Du siehst das negativ, ich sehe das positiv, und zwar so:
            Vorher hatte die Schule das »Recht« auf ihrer Seite. Jetzt nicht mehr.
            Schulleiter und Lehrkräfte machen sich jetzt auch offiziell schuldig.
            Macht schon einen Unterschied.

          2. HALLO! „RECHT“ existiert in Deutschland seit einem Jahr nicht mehr!

            Und ob sie sich „schuldig“ machen, darüber entscheidet erst einmal die Staatsanwaltschaft (= Exekutive). Das endet dann so, wie die zahlreichen Verfahren gegen die unzähligen gewalttätigen Polizisten, die derzeit reihenweise eingestellt werden.

            Lies dir zwecks Abkühlung den einen Twitterfaden durch, was die Coronazis dort wieder rumhetzen. 😉

          3. Ich verstehe Dein Problem nicht.
            Wenn ich jetzt Schülerin an einer dieser Schulen wäre, würde ich ohne Maske zum Präsenzunterricht kommen und keinen Abstand einhalten, zu niemand. Und natürlich würde ich auch jeglichen merkwürdigen, körperverletzenden, sinnlosen Test ablehnen.
            Und wenn mir dann jemand blöd käme (nein, nicht weil ich ihm vor zu viel Nähe in echt auf die Füße getreten bin 😉 ), würde ich eine Kopie dieser Urteilsbegründung aus der Tasche ziehen und den Leuten vor den Latz knallen.
            Und dann? Was soll denn dann bitte schön passieren?

            Und Deine Twitterfäden interessieren mich nicht. Es gibt immer Bekloppte und Bescheuerte, und sehr viele davon sitzen in diesen Zeiten (und schon seit einigen Jahren) täglich 24/7 vor dem Rechner, weil sie gar kein anderes Leben mehr haben oder kennen. Sowas nehme ich nicht ernst. Solange diese Menschen nicht im Gerichtssaal Urteile verkünden, ist es noch nicht so schlimm, wie Du hier glauben machen willst.

          4. Mein „Problem“ ist, dass ich im Gegensatz zu dir nicht mehr an einen „Rechtsstaat“ glaube.

            Und dann? Was soll denn dann bitte schön passieren?

            Du hättest denen die ganze Zeit auch das GG vorhalten können. Hätte es dir was genützt? Nein. Geh mal als Mann ohne Maulkorb einkaufen. Wie es denen ergeht, haben dir hier schon mehrere Kommentatoren erzählt; die teilweise gewaltsam angegangen wurden.

            Und Deine Twitterfäden interessieren mich nicht.

            Diese Gestörten sind nicht nur bei Twitter, sondern auch in der Realität unterwegs. In Massen. Wirst du am Montag sehen, in Weimar.

            Solange diese Menschen nicht im Gerichtssaal Urteile verkünden, ist es noch nicht so schlimm, wie Du hier glauben machen willst.

            WOW! Seit über einem Jahr entscheiden 99,9 % aller Richter das gröbste Unrecht, das die Welt seit langem gesehen hat. Und dann kommt EIN klitzekleiner, positiver Beschluss – und die Helene glaubt wieder an den Rechtsstaat. DOCH, genau DIESE Leute verkünden seit über einem Jahr in Gerichtssälen Urteile, in denen sie Leute wegen Maskenverweigerung, Abständen, Kontaktverboten, Verstößen gegen Ausgangssperren usw. verknacken. Oder haufenweise Demos verbieten und ohne die geringsten Anzeichen von Zweifeln den gröbsten, verfassungsfeindlichsten Stuss der Exekutive rechtfertigen. „Weil das RKI …!“ Harbarth wird all diese faschistische Scheiße, die jetzt beschlossen wird, final absegnen.

            Und sei froh, wenn der Richter in Weimar nicht in den nächsten Tagen medial oder auch real gelyncht wird.

          5. Du hättest denen die ganze Zeit auch das GG vorhalten können. Hätte es dir was genützt?

            Dann hätten sie argumentiert, wie seit einem Jahr leider argumentiert wird: daß das Recht auf Gesundheit wichtiger wäre als alles andere. Wäre zwar falsch gewesen, aber daran hätten sie sich geklammert und viele Fürsprecher gehabt.
            Jetzt können sie aber nicht (mehr) juristisch (wie zweifelhaft auch immer) gegen diesen gültigen Beschluß argumentieren.

            Aber Du willst das nicht glauben, dann glaub’s halt nicht. Ich sehe es so, Du anders. Und die Zeit wird weisen, was passiert.
            Wobei ich ja glaube, daß Hoffnung Mut macht. Und solche Urteile machen Hoffnung, und dann trauen sich auch (wieder) viele, sich zu wehren. Was man – meine Sicht der Dinge – möglichst unterstützen sollte und nicht von vorne herein als etwas niedermachen, das bestimmt wieder schief geht.

          6. Die Zeiten, in denen mir ein „Am Ende wird das Gute siegen!“ gereicht hat, sind schon ein paar Tage vorüber. Ich wehre mich allerdings auch dagegen, hier als „Miesmacher“ dargestellt zu werden. Es gibt angesichts des vergangenen Jahres faktisch NULL objektive Gründe, daran zu glauben, dass dieser Wahnsinn sich juristisch in irgendeiner Weise kippen ließe. Ohne Volksaufstand werden wir nie mehr frei sein. Es ist sogar viel schlimmer: Einen Aufstand wird es vermutlich genau dann geben, wenn tatsächlich ein Verfassungs- oder Verwaltungsgericht den Zeugen Coronas ihre liebgewonnene Hygienediktatur nehmen würde. Denn dann wären sie dran.

  5. Anmerkung:

    Es handelt sich (noch) nicht um ein Urteil, sondern um den Beschluss einer einstweiligen Anordnung. Das Hauptsacheverfahren und das Urteil kommen erst noch – die Anordnung erfolgte wegen der Schutzbedürftigkeit von Kindern in diesem sog. Beweisbeschluss vor dem Urteil.

    1. Ja, stimmt – ist ein Beschluss, kein Urteil. Die umfangreiche Begründung dürfte allerdings gerade für einen Beschluss ziemlich einmalig in der deutschen Rechtshistorie sein. Wobei ich auch keine Zweifel habe, dass eine politisch motivierte höhere Instanz diesen Beschluss aushebeln wird.

      1. Es ist ein Beweisbeschluss nach § 358 ZPO. M.E. kann er auch in anderen Verfahren verwendet werden.
        https://www.corodok.de/amtsgericht-weimar-masken/#comment-35296
        Man sieht in diesem Thread bei Aschmoneit leider sehr deutlich, wie man „den Gegner verwirrt“. Dass Füllmich in einem Interview mit Bittel selbst absoluten Unsinn dazu verzapft hat, macht es den „Anwalt Juns“ leicht, in die Verwirrung reinzugrätschen und sie zu vergrößern.

        Dass eine höhere Instanz einbezogen wird, wäre unklug – das würde zu viel Aufsehen erregen, und es geht darum, vor der Öffentlichkeit zu verbergen, dass es überhaupt rechtlichen Widerspruch GIBT. Thüringen hat sich in diesem Verfahren gar nicht (!) zur Sache geäußert – vermutlich eine kluge Taktik, denn wenn sie sich auf Argumentieren einlassen, verlieren sie – also schweigen sie, alte Behördenweisheit. Ich nehme an, man wartet das Urteil ab oder auch nicht, und verändert davor oder danach die Verordnung ein wenig an bestimmten Stellen, so dass durch die Hintertür doch wieder drin steht, was sie haben wollen: Panik. Wenn sie es hingegen umsetzen würden, hätten sie vermutlich „besorgte“ Eltern auf den Gassen, die unter Einsatz ihres Lebens ihre Kinder vor den unmaskierten Virenträgern beschützen … so oder so, es kommt am Ende zu Chaos.

        1. Also wenn es „#Weimar“ in die Twitter-Trends schafft, ist bereits Aufmerksamkeit da. Natürlich wie inzw. üblich mit der entsprechenden Hetze gegen den Richter.

          Der Richter könnte sich natürlich auch sputen, was das Urteil betrifft; im Grunde hat er seinen Beschluss ja bereits wie ein Urteil begründet. Es wird auf jeden Fall spannend, wie man damit nun in der Praxis umgehen wird; da der Beschluss jetzt in der Welt ist, hätten es Kläger vor dem selben Richter (oder auch anderen) leicht, auch auf regelm. geänderte Verordnungen oder Allgemeinverfügungen entsprechend zu reagieren und erneut eine einstweilige Anordnung zu erlassen. Denn die jetzige ist ja, was die Untersagungen betrifft, eindeutig formuliert und auch begründet. Ich befürchte eher, dass man enormen medialen Druck auf das Weimarer Amtsgericht ausüben wird.

          Dass die coronoiden Eltern jetzt Schiss bekommen, ist mir egal. Dann soll man die genauso wegen Verstößen gegen die Schulpflicht verfolgen, wie man es bisher umgekehrt gemacht hat; also bei denen, die ihre Kinder von diesem Wahnsinn in den Schulen ferngehalten haben.

          so oder so, es kommt am Ende zu Chaos.

          Chaos haben wir doch schon seit über einem Jahr. Aber nun ist zum eigentlich ersten Mal auch die Gegenseite davon betroffen. Wir brauchen noch viel mehr Chaos!

      2. Wobei ich auch keine Zweifel habe, dass eine politisch motivierte höhere Instanz diesen Beschluss aushebeln wird.

        Hatten wir diesen Versuch nicht schon mit dem ersten »Weimarer Urteil«, das die Maßnahmen alle als verfassungs- bzw. gesetzeswidrig bezeichnet hat? Was ist eigentlich daraus geworden? Das liegt jetzt schon seit Monaten bei der höchsten Instanz und keiner traut sich dran oder wie? Ist ja auch logisch: sie können es nicht widerlegen, also lassen sie es im Aktenstapel verrotten. So weit ich weiß, gilt solange allerdings das Urteils des Amtsrichters.
        Tja, da hat auch schon lange niemand mehr nach gefragt…

        1. Höheren, nicht höchsten. Das „Dortmunder Urteil“ wurde bspw. auch vom OLG Hamm einkassiert. Dass solche Urteile lange, teils über Jahre liegen, ist in diesem auch zuvor schon vollkommen dysfunktionalen Unrechtsstaat völlig normal.

          1. Lies bitte nochmal den Achgut-Artikel. Sie können es nicht einkassieren, weil bei dieser Form alle vom Amtsrichter gebrachten Belege eindeutig widerlegt werden müssen. Und das können sie nicht.
            Und ich meine, es wäre nicht die nächst-höhere Instanz gewesen, sondern das überspringt da einiges. (Kann ich grad nicht nachlesen, sorry.)

          2. Och Helene – ich seh keinen Sinn, mich mit dir darüber zu streiten. Dortmund wurde einkassiert. Es ist auch scheißegal, wie gut ein Amtsrichter irgendwas begründet – wenn die politisch gesteuerten Obergerichte etwas aufheben wollen, heben sie es auf. Punkt.

          3. Wir müssen uns auch nicht streiten. Aber Dortmund ist nicht Weimar.
            Und nach (noch) geltendem Recht ist die Sache in Weimar ein Catch-22. Über den wir uns freuen sollten. Stattdessen machst Du auch das madig. Bitte, lies den verlinkten Artikel, darin steht alles, was man zum Thema wissen muß.

          4. Ich sag es dir jetzt noch ein letztes Mal: Die Obergerichte interessieren sich einen feuchten SCHEIß für Fakten und Begründungen! Sie sind der verlängerte Arm der Exekutive und setzen die gewünschte Politik um. Wenn ich mich irren sollte, kannst du mir das gerne vorhalten. Zumal das ältere Weimar-Urteil niemandem etwas nützt, außer dem, der geklagt hatte.

          5. Ich wollte es ja nicht hier reinkopieren, aber so steht es im Achgut-Artikel:

            Sehr viel spannender wird es, wenn nun ein Obergericht die Sache bearbeitet und entscheidet. Und exakt das ist der „Clou“ an einer bußgeldrechtlichen Rechtsbeschwerde. Die geht nicht erst noch zu einem Landgericht, sondern sie „hüpft“ gleich in die OLG-Ebene.

            Das war natürlich auch dem Amtsrichter bekannt, der sein Urteil formuliert hat. Deswegen hat er keine kurze und knappe Entscheidung abgesetzt, sondern eine ganze Armada an Argumenten geliefert, das jedes für sich (!) die Sanktionierung des „Abstandsverstoßes“ ordnungsrechtlich unmöglich macht.

            Die Richter des OLG sind dadurch nun in die Lage manövriert, jeden einzelnen dieser Gesichtspunkte detailliert widerlegen zu müssen, um noch zu einer Verurteilung des „Täters“ zu kommen. Das geht auch nicht simpel durch Zurückverweisung an das AG, wo dann (wie in solchen Fällen nicht unüblich) ein anderer Richter erneut entscheiden muss. Denn das OLG ist eine reine Rechtsprüfungsinstanz. Es werden keine Tatsachen mehr überprüft. Ein OLG erhebt in der Rechtsbeschwerde keinen Beweis. Das ist hier auch nicht erforderlich, denn die „Tat“ steht ja fest. Es geht „nur“ um die reine Rechtsfrage. Die kann und muss das OLG selbstständig entscheiden.

            Von daher ist alles andere als vergnüglich, nun der OLG-Senat zu sein, bei dem die Sache jetzt gelandet ist. Die Richter dort müssen nämlich – wollten sie die landesrechtliche Verordnung „retten“ – jedes einzelne Argument des Amtsrichters entkräften. Das ist m.E. schwierig bis unmöglich. Darauf bezog sich die Formulierung in meiner Urteilsbesprechung von der „argumentativen Gewalt“ des amtsgerichtlichen Urteils.

            Das OLG kann das ihm von dem AG gelieferte harte Brett aber auch nicht auf billigem Wege mit einem einzigen Killer-Argument aus dem Weg bohren (Nach dem Formulierungstopos: „Es kann dahinstehen, ob x, y, z, … denn schon a, … deswegen folgt …“). Denn das ginge nur mit einer Freispruchbestätigung, die dann wiederum spiegelbildlich die landesrechtliche Verordnung aushebelt.

            Noch Fragen?

          6. Sag mal – verstehst du es einfach nicht? Die Maßstäbe, woran du und der Autor noch glauben, existieren schlicht und ergreifend nicht mehr. Und das ist auch nichts Neues; Verwaltungs- und Verfassungsgerichte waren schon immer politische Justiz. Und nun sind Freislers Erben am Werk. Und die werden das tun, was die Regierung will. Und die Regierung will Diktatur und Faschismus. Also gehen sie genauso über jeden unerwünschten Fakt hinweg, wie sie es schon seit über einem Jahr tun. Dieser Scheiß wurde inzw. auch schon von zwei Verfassungsgerichten (Thüringen und Sachsen-Anhalt) abgesegnet.

            Lies dir bspw. nur mal ein Urteil eines VG zu einer Sperrung einer Straße für den Radverkehr durch. Und erzähl mir was von Rechtsstaat.

          7. Doch Dennis, ich verstehe es.
            Ich sehe es nur anders als Du.
            Aber wie ich weiter oben schon sagte: die Zeit wird’s weisen.
            Wir wollen uns ja nicht den regnerischen, trüben Sonntag mit einem Streit verderben, der nirgends hinführt. Oder?
            🙂

          8. Nee, alles gut. Ich halte es aber für gefährlich, den Leuten falsche Hoffnungen zu machen. Weil die Hoffnungslosigkeit hinterher nur noch größer sein wird.

          9. Q. e. d.

            Thüringer Bildungsministerium: Beschluss des Amtsgerichts Weimar hat keine Auswirkungen | RT DE.

            In Österreich ignoriert die Exekutive sogar mehrere Urteile des Verfassungsgerichtshofs, als auch des jüngst bejubelten PCR-Urteils des Wiener Verwaltungsgerichts.

          10. Naja, das müssen die dann aber mal rechtlich näher erläutern. Das hier z. B.:

            Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf. So beschränkt sich die Zuständigkeit des Familiengerichts in Sorgerechtsverfahren auf Fragen des Sorgerechts; die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten.

            Damit könnte man ja jegliches Urteil, welches das Kindeswohl betrifft, als verfahrensrechtlich zweifelhaft bezeichnen. Wie beknackt ist das denn?!

            Das Problem ist, wie schon seit einem Jahr, daß die Leute sich zu wenig trauen. Mit den theoretisch geltenden Gesetzen könnte man so gut wie alles boykottieren. Man müßte da halt durch. Ich sag es immer wieder (und ich will dafür jetzt nicht gelobt werden, so ist es nicht): ich halte mich an keine Regel und hatte noch keinen rechtlichen Ärger deswegen.

            Und das gilt halt auch für so ein Urteil: man könnte sich da jetzt drauf berufen, und dann muß eben erst mal was geschehen, es muß diskutiert oder erklärt oder was auch immer werden. Man darf sich nicht gleich ins Bockshorn jagen lassen, nur weil die jetzt ihr komisches Corona-Lügen-Narrativ weiterhin aufrecht erhalten wollen.

            Bloß, weil sich da jemand gegen wehrt, ist es doch deswegen nicht gleich nichtig, das Urteil.

          11. Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss. Und ich wollte dir in meinen bisherigen Beiträgen genau das zu verstehen geben: Das alles ist Willkür. Und gegen Willkür kommst du nicht an, weder mit Urteilen, Beschlüssen, Argumenten, Logik, Studien oder Gutachten. Höchstens mit Fackeln und Mistgabeln. Sie haben die Macht, seit über einem Jahr die große Mehrheit in diesem Land in einer Angst-Matrix gefangen zu halten.

            Und das gilt halt auch für so ein Urteil: man könnte sich da jetzt drauf berufen, und dann muß eben erst mal was geschehen, es muß diskutiert oder erklärt oder was auch immer werden.

            Das ist genau das, was du nicht verstehen willst: In einem Willkürstaat muss überhaupt nichts geschehen. Es muss auch nichts diskutiert oder erklärt werden. Die Exekutive hat die Macht über die Polizei – und die ist bewaffnet.

            Und nochmal: Ist ja schön, dass du bislang Glück hattest. Erzähl das u. a. dem Weltebu, der wegen seines fehlenden Maulkorbs von zwei Polizisten ziemlich brutal angegangen wurde. Oder dem PublicViewer, der auch ständig von anderen Leuten blöd angemacht und angegriffen wird. Und doch, du hattest auch schon öfters Ärger deswegen; nur noch nicht mit staatlichen Bütteln. 😉

          12. Das alles ist Willkür. Und gegen Willkür kommst du nicht an, weder mit Urteilen, Beschlüssen, Argumenten, Logik, Studien oder Gutachten.

            Man kann – und sollte – es aber zumindest versuchen.
            Du hörst Dich – verzeih mir, aber der Gedanke kommt mir nicht zum ersten Mal – dabei immer so an wie diejenigen, die Du täglich genau deswegen kritisierst: weil sie einfach für bare Münze nehmen, was ihnen da erzählt wird.

            Seit wann hat denn beispielsweise ein Ministerium (hier: das thüringische Bildungsministerium) die Macht, ein Gerichtsurteil in Frage zu stellen bzw. für sich einfach so zu interpretieren, daß es nicht gilt?! Doch gar nicht! Da können sie lamentieren, wie sie wollen. Nein, wir sind noch nicht soweit, daß sie ihre Willkür offen ausleben können. Noch suchen sie ja händeringend nach fadenscheinigen Ausreden.

            Wenn nun nämlich alle, die gegen die Maßnahmen sind, davon ausgehen und sich jetzt so verhalten, als gälte dieser Gerichtsbeschluß (und rein rechtlich tut er das erstmal!), dann hätte die Gegenseite schon ziemlich schwer zu kämpfen, um ihre verquere Ansicht durchzusetzen.
            Aber wenn man – wie Du – sich sofort geschlagen gibt, sobald Gegenwind kommt, rein aus der Position heraus: »Sie werden ihre Sicht notfalls mit Gewalt durchsetzen« – tja, dann ist es allerdings schwierig mit dem Widerstand.
            Da verstehe ich Dich wirklich nicht so ganz.

            Ich halte es da mit der Devise: »Na, das wollen wir doch erstmal sehen.« Damit hätte man ja auch bis 18.11.2020 unheimlich gut gegen die Maßnahmen vorgehen können, weil sie sogar nach Ansicht derer, die sie durchgesetzt haben, rechtlich nicht abgesichert waren. Aber weil alle geglaubt haben, daß es nicht geht, hat’s dann auch kaum einer getan. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und bloß, weil es vielleicht zu, keine Ahnung, 75% in die Hose geht, kann man’s trotzdem versuchen. Ich würde es sogar dann noch versuchen, wenn ich angeblich gar keine Chance hätte. Solange es das Recht theoretisch noch gibt, nehme ich es mir. Punkt.

            Was die Nicht-Einhaltung der Maßnahmen angeht: keine Ahnung, ob ich Glück hatte. Ich mach‘ halt immer einen auf naiv-dreist, ich tue einfach so, als wäre alles normal. Bis mich jemand stoppt. Und da kommt man tatsächlich oft weiter als man glauben sollte. Dazu muß man jegliche AHA-Schilder und ähnliches einfach ignorieren. Ich hätte selbst nicht geglaubt, wie gut das funktioniert. Kürzlich saß ich ohne Maske und ohne mein Attest vorzuzeigen eine Viertelstunde auf dem Polizeirevier und habe mich dort mit einem Beamten unterhalten. Und in dem Zimmerchen gab’s nicht mal Plexiglas. Er hatte nach »meiner« Maske gefragt und dann lediglich selber eine getragen. Doch, es geht.

          13. Seit wann hat denn beispielsweise ein Ministerium (hier: das thüringische Bildungsministerium) die Macht, ein Gerichtsurteil in Frage zu stellen bzw. für sich einfach so zu interpretieren, daß es nicht gilt?!

            Schon immer. Du siehst doch, dass schon seit über einem Jahr das Grundgesetz, als auch sämtliche Daten und Fakten ignoriert werden, die das Corona-Narrativ infrage stellen würden.

            Wenn nun nämlich alle, die gegen die Maßnahmen sind,

            Das ist aber nachweislich nicht der Fall! Nicht mal annähernd! Wir sind eine verschwindend kleine Minderheit (siehe die Wahlen in RLP und BaWÜ). Und damit bricht alles zusammen, worauf deine Wünsche aufbauen. Ich schreibe das nicht zum 1. Mal: Die Deutschen sind sado-masochistische Volldeppen. Es wird gerade in D auch niemals so etwas wie kollektiven zivilen Ungehorsam geben. Never. Vor allem nicht bei den Bütteln.

          14. Ich wollte Dir ja gerne das letzte Wort lassen, aber das, was hier zitiert wird, entspricht doch genau dem, was ich etwas weiter oben auch gesagt habe. Und Du hast die PM von KRiStA ja sogar selber verlinkt!

            Wie ich schon schrieb: sie mögen sich ja willkürlich verhalten, aber solange man öffentlich noch so tut, als würde man sich an Recht und Gesetz halten, muß man das dann eben auch tatsächlich machen, und wenn’s zähneknirschend ist.

          15. Argh! Sie werden sich aber nicht dran halten, verdammt! Weil ihnen Recht und Gesetz scheißegal sind. Wir leben in einer Diktatur, die sich noch das Scheinmäntelchen einer „Demokratie“ und eines Rechtsstaats umhängt. Wäre „schön“, wenn du das endlich realisieren würdest.

            Solange wir nicht selber aufräumen, wird sich daran auch nichts ändern. Es wird nur schlimmer und schlimmer werden. Ich sehe aber nirgends, dass die Leute aufräumen wollen. Sie wollen sich versklaven lassen; das hat die lächerliche Cumbaja-Demo in Stuttgart letzte Woche auch wieder gezeigt.

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