Coronoia: Pseudo-Rechtsstaat

Es gibt leider auch im kritischen Spektrum noch relativ viele Menschen, die einen wesentlichen Punkt nicht begriffen haben: Niemals (wieder) darf eine mögliche Bedrohung durch eine Naturkatastrophe (und dazu gehören auch Krankheiten), eine andere Nation – oder von mir aus auch durch Außerirdische – dazu führen, dem Staat umfangreiche, nahezu unbegrenzte, nicht hinterfragt werdende Vollmachten zu erteilen, die vor allem zur Einschränkung von elementaren Grund- und Menschenrechten führen. Die Verwaltungs-, aber auch Verfassungsgerichte weigern sich seit über einem Jahr, die bloßen, unbelegten Behauptungen der Exekutive (zu der das RKI gehört) auch nur annähernd in Frage zu stellen. Und sie verzögern in meinen Augen auch vorsätzlich die Hauptsacheverfahren, um keine Beweiserhebung zuzulassen.

Sofern wir überhaupt noch einmal aus dieser abschüssigen Bahn in den Faschismus herauskommen, muss in einer neuen Verfassung ausdrücklich geregelt werden, dass es so etwas wie die (übrigens auch nirgends festgeschriebene) „Einschätzungsprärogative“ als Büchse der Pandora in dieser Form nicht mehr geben darf.

Eine Regierung muss lediglich eine mögliche Bedrohung durch ein Virus behaupten. Wir erleben exakt dies nun auch schon seit mehreren Monaten anhand der nicht enden wollenden Panikmache wegen angeblich kurz vor der Überlastung stehender Intensivstationen. Oder den uns alle bald töten werdenden „Mutanten„. Hat sich gerade die „britische Mutante“ als harmlos entpuppt, geht es weiter mit der indischen. Oder der Tansanianischen. Oder der Russischen. Es wird nicht mehr aufhören. Stets wird – ohne jede wissenschaftliche, evidente Datenbasis – einfach irgendetwas Neues behauptet, etwas apokalyptisches prophezeit: „Dieses Mal wird es ganz schlimm!“ Wo zuletzt noch von hysterischen Virologinnen über Virenvariationen mit „Raketenantrieb“ halluziniert wurde, steht uns vermutlich bald (noch vor 2063) auch die „Vulkan-Mutante“ bevor? Also eine mit Warp-Antrieb? Die Exekutive kann dieses Spiel endlos fortsetzen, es wird niemals ein Zustand eintreten, in welchem sie damit vor den hörigen Verwaltungs- und Verfassungsgerichten nicht durchkäme.

Elementare rechtsstaatliche Grundsätze wurden unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung außer Kraft gesetzt oder in ihr Gegenteil verkehrt. Dazu gehört auch eine gesundheitliche Unschuldsvermutung. Niemals wieder dürfen Staaten durch Ausrufung eines Generalverdachtes Menschen zu Objekten degradieren, die allein durch ihr Menschsein, durch ihre bloße Existenz zu einer zu isolierenden, zu „behandelnden“, zu „bekämpfenden“ Gefahr umdefiniert werden.

Eine politische Justiz, vor allem in Gestalt einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nicht in der Lage und auch nicht Willens ist, vor allem auch im Rahmen von Eilverfahren im Zweifel für die Grundrechte zu entscheiden, muss der Vergangenheit angehören. Die Exekutive ist bzgl. der Einschränkung von Grundrechten beweispflichtig. Sie darf nie wieder einen Blanko-Scheck erhalten, denn sie wird ihn – wie die vergangenen rund 14 Monate bewiesen haben – immer wieder missbrauchen.

Überhaupt muss auch die Gerichtsbarkeit nach mehreren Jahrzehnten neoliberalen Personalabbaus auch im Bereich der Judikative wieder auf ein handlungsfähiges Niveau gebracht werden. Es kann nicht sein, dass sich verwaltungsgerichtliche Verfahren teilweise über Jahre hinziehen. Es hat – auch wenn man sich daran gewöhnt hat – mit Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts zu tun, wenn die Exekutive das Rechtsstaatsgebot vor allem durch den Erlass unzähliger, formal zeitlich befristeter, jedoch de facto permanent wirkender Verordnungen komplett aushebeln kann.

Es nützt niemandem etwas, nach mehreren Jahren vielleicht mal ein Urteil zu bewirken, welches ihm bestätigt, im Recht gewesen zu sein – wenn er es denn überhaupt noch erlebt. Oder es sich überhaupt leisten kann. Das heißt, je kürzer die Geltungsdauer der Regelung, desto schneller muss ein Verfahren final zum Abschluss gebracht werden; mit der entsprechenden Verpflichtung an den Beklagen – die Exekutive – Belege für die Grundrechtseingriffe zu liefern.

Leider sind wir davon Welten entfernt. Auch wenn in den letzten Tagen einige Verwaltungsgerichte durch Beschlüsse gegen Ausgangssperren ein Signal auszusenden scheinen, dass sie die angedrohte weitere, massive Verschärfung des IfSG für rechts- oder verfassungswidrig halten, ändert dies nichts am Totalversagen der 3. Gewalt innerhalb der letzten 14 Monate. Es hätte – auch dafür gibt es den Föderalismus – nur eines Senats eines Verwaltungs- oder Oberverwaltungsgerichtes bedurft, der exakt dies von der Exekutive eingefordert hätte. So blieb es letzten Endes einigen wenigen mutigen Amtsrichtern überlassen, die Exekutive in ihre Schranken zu weisen. Aber diese maßt sich – in Verbund mit der sogenannten „4. Gewalt“ – nun an, diese Entscheidungen zu ignorieren. Und die Richter zu diffamieren.

Wenn die Exekutive sich nicht mehr an rechtsstaatliche Prinzipien wie unanfechtbare Beschlüsse von Familiengerichten hält, dann hat sie ihre Legitimation verwirkt. Dann greift meiner Ansicht nach das Widerstandsrecht aus Artikel 20 (4). Sowie das Notwehrrecht im Sinne des § 32 StGB. Ich sehe das wie Ralf Ludwig: Ein Großteil der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafbar gemacht. Und sie haben sich auch aus freien Stücken dafür entschieden, den Point of no return zu überschreiten. Und dafür werden sie hoffentlich, früher oder später, zur Verantwortung gezogen.

Dies wird allerdings nur geschehen, wenn wir gemeinsam dieses kriminelle, zunehmend faschistische System überwinden. Und genau das wird uns auf diesem „Rechtsweg“ mit Sicherheit eher nicht gelingen.


Siehe auch

Coronoia: Überlastung der Justiz

Coronoia: Bestandskräftige Verfassungswidrigkeit


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9 Gedanken zu „Coronoia: Pseudo-Rechtsstaat“

  1. Ich gebe Dir, lieber Dennis, vollkommen recht, möchte jedoch noch folgendes hinzufügen:

    Grundrechte sind unverhandelbar.
    Dies gilt auch bzw. im besonderen Maße dann, wenn tatsächlich mal eine Pandemie wüten sollte. Selbst wenn das jetzt alles kein Fake wäre, wäre so gut wie nichts von den angeordneten Maßnahmen angebracht. Das mehr oder weniger einzige was man in einer tatsächlich bestehenden, alle bedrohenden Notlage akzeptieren sollte, wäre das Angebot, sich bei Bedarf zu schützen. Für den, der mag. Ohne Zwang, ohne Aufrechnung gegenüber dem, was diejenigen, die gerne – auch bei drohender Infektion oder möglichem Tod – alle ihre Freiheiten behalten möchten.

    Da unser Grundgesetz genau dies eigentlich vorgibt, ist es um so mehr eine Schande, wie sehr es seit 15 Monaten mit Füßen getreten wird. Der armen alten Dame GG hat man in 2019 noch mit Pomp zum 70. Geburtstag gratuliert, nur um sie ein Jahr später – genau wie alle anderen alten Leute – einzusperren und ihr jeglichen Kontakt zu ihren Bürgern zu verbieten. Definitiv ein sehr großes Verbrechen, an ihr wie an uns.

    1. „Petitionen“ nützen generell überhaupt nichts. 😉 Mit diesen sollen Menschen davon abgehalten werden, den (allerdings eben auch kaum diesen Namen verdienenden) formellen Rechtsweg einzuschlagen. Es gibt keine einzige „Petition“, die jemals etwas bewirkt hätte.

  2. Stimmt.
    Wie ich ja schon anmerkte habe ich mit Füllmich und Co sowie anderen Anwälten versucht, den Rechtsweg zu beschreiten. Versagen auf ganzer Linie Seitens der Anwälte. Nichtmal für Geld wollten die Ihren Job machen – Keine weiteren Fragen Euer Ehren.
    Und ich frage mich immer wieder: Wenn doch derart viele Juristen, Rechtsprofessoren und Staatsrechtler das gesamte Coronakonstrukt des Regimes für Verfassungswidrig halten, wieso geschieht von deren Seite aus nichts? Wissen die, daß alles vom BVerfG abgebügelt werden wird? Fühlen sich die Gerichte als verlängerter Arm der Politik?
    Und dann sagen die „Leute“ Sie, Herr Schneble, hätten unerträglichen „Negativismus“……

    1. Naja, das liegt halt auch an den allgemeinen Kräfteverhältnissen. Wir führen hier ja eine Art von Partisanenkrieg. Die Anwälte haben dafür halt auch ganz einfach keine Zeit. Jeder Tag hat für jeden von uns nur 24 Stunden. Und im juristischen Widerstand sind bis zum heutigen Tage viel zu wenige Juristen aktiv, um auch allen Hilfesuchenden eine angemessene Aufmerksamkeit zugute kommen zu lassen.

      Es nützt uns auch angesichts der gesellschaftlichen Verhältnisse und der gewaltigen Übermacht des herrschenden Narrativs nichts, wenn einige Staatsrechtler oder Professoren eine andere Meinung äußern. Selbst wenn diese selbst klagen würden, würde das alles auf dem dicken, ja auch immer mehr anwachsenden Aktenberg landen, um dann irgendwann mal, in ein paar Jahren, entschieden zu werden. Das Bundesverfassungsgericht – hätte ich in den Beitrag noch einbauen können – gönnt sich ja schon seit jeher den Luxus, sich (vor allem bei den Verfassungsbeschwerden) Fälle auszusuchen, auf die sie überhaupt „Lust“ haben; das allermeiste (rund 97 %) wird – wenn überhaupt – mit lapidar hingeschluderten „Begründungen“ zurückgewiesen. Und ja, vor allem die Verwaltungsgerichte haben sich schon immer als verlängerter Arm der Exekutive betrachtet; Siehe den Link hinter dem Begriff „politische Justiz“.

        1. Jep, leider. Deshalb mein Rat: Aus diesem im Aufbau befindlichen 4. Reich flüchten, solange es einem noch möglich ist. Ich werde hier mit ziemlicher Sicherheit verenden oder inhaftiert. Siehe auch die aktuellsten Links in der Seitenleiste.

  3. Hallo Dennis, habe deinen Kommentar bzw. deine „ansicht“ bei einem anderen Blog gelesen. Gehe völlig einig mit dir. Positive, gute Nachrichten vor allem aus dem Ausland werden in diesem Artikel erwähnt. Der Blogbetreiber seiner „ansichten“ klärt seit über einem Jahr mit Fakten auf. Es hat sich nichts, aber gar nichts zum guten gewendet, aber seine Ansicht als Blogbetreiber stellt er immer wieder als die einzige Richtige dar. Obwohl er von den sogenannten Wahrheitsbesitzern warnt, will er meiner Meinung nach sehr oft andere Ansichten von oben herab niedermachen. Da sage ich nur, bleib du wie du bist!

    1. Hallo Nino,

      Danke für den Hinweis. Ich hab dort schon länger nix mehr kommentiert, aus Gründen. Hab auch gar keine große Lust, nachzuschauen, was man mir entgegnet hat. Ich kann verstehen, dass viele Menschen derzeit nach positiven Aspekten suchen. Ich will ja auch nicht, dass die Leute verzweifeln. Aber sie sollen einen klaren Blick behalten und sich nicht wegen 1 % positiver Aspekte die 99 % negativen Aspekte schönreden.

      Zu einer erfolgreichen Widerstands-Strategie gehört auch, sich Ziele zu setzen und nach einer gewissen Zeit zu schauen, ob man sie erreicht hat. Falls nicht (was der Fall ist), sollte man halt auch mal überlegen, ob die Strategie (wenn man von so einer überh. sprechen kann) falsch ist? Und was man daran ändern sollte. All das sehe ich nicht. Der Widerstand rennt seit April 2020 immer noch in die immergleichen Sackgassen.

      Ich bin mal ganz radikal: Wer in der gegenwärtigen Lage die Leute einlullt, macht einen gewaltigen Fehler und sich ggf. auch der „kontrollierten Opposition“ verdächtig. Ohne „Revolution von unten“ kommen wir da nicht mehr raus. Von all den „Positivisten“ höre ich aber seit über einem Jahr nur Durchhalteparolen und dass am Ende alles gut wird. Sorry, das reicht nicht. Ich schreibe es seit vielen Monaten: Die Zeit spielt gegen, und nicht für uns.

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