B 48: LBM ignoriert Einwendungen

Mein Vorhaben, „Geh- und Radwege“ bereits vor deren Entstehung zu bekämpfen, erweist sich – erwartungsgemäß – ähnlich sinnbefreit, wie der Kampf gegen das regelmäßig nach dem Bau dann in Massen aufgestellte Blech, vor allem in Form von Gemeinsamer Geh- und Radweg und „kleinen“ Vorfahrt gewähren. Wie auch im Falle der Planungen an der B 39 (etwas weiter talabwärts in Richtung Neustadt) hat der LBM auch an der B 48 bei Hochspeyer keinerlei Lust, sich an die einschlägigen Regelungen (StVO, VwV zur StVO und ERA 2010) zu halten und beharrt – wie auch an der B 39 – auf dem Standpunkt, er müsse keine „Querungshilfen“ anlegen. Dabei begründet er die Planung eines linksseitigen, innerörtlichen Stummels(!) allen Ernstes damit, dass man ja eh mittelfristig noch eine (ebenfalls klar rechtswidrige und überflüssige) Verlängerung dieses linksseitigen, innerörtlichen Wegelchens bis in die Ortsmitte hinein plane! „B 48: LBM ignoriert Einwendungen“ weiterlesen

B 39: LBM ignoriert Einwendungen

Vor geraumer Zeit hatte ich den Entschluss gefasst, das Grundübel „Geh- und Radweg“ nicht erst dann zu bekämpfen, wenn es bereits zu spät ist. Also dieser Blödsinn – wie bspw. in Ixheim gebaut – und somit Fakten geschaffen wurden. Und dieser Mist dann auch noch – automatisch – blaubeschildert wird. Ein Beispiel dafür, wie in Rheinland-Pfalz derartige Wegelchen vom LBM geplant und dann auch gebaut werden, ist jenes im Zuge der B 39 zwischen Weidenthal und Neidenfels im Pfälzerwald. Da ein Erörterungstermin wegen „Corona“ ja leider nicht stattfinden könne, bekam ich vom LBM ein Schreiben mit Datum vom 1. Juni, in welchem dieser mir bis zum 18. Juni Gelegenheit gibt, auf die dem Schreiben anhängige Erwiderung der Straßenbaubehörde zu antworten. Ich habe dies dann auch umgehend per e-mail getan. „B 39: LBM ignoriert Einwendungen“ weiterlesen

Planfeststellungsverfahren Bachbahn

Der LBM Rheinland-Pfalz hat auf seiner Internetseite zu den aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren die Dokumente zum »Planfeststellungsverfahren für den Bau des Bachbahnradweges zwischen Weilerbach und Otterbach in den Gemarkungen Weilerbach, Rodenbach, Siegelbach, Erfenbach und Otterbach« veröffentlicht. Die Planunterlagen liegen gem. Bekanntmachungstext (pdf, 22 KB) noch bis einschließlich 24. Februar 2021 in drei Behörden aus; natürlich wegen der „Corona-Maßnahmen“ nur in eingeschränkter Weise. Abgesehen von kürzeren Abschnitten soll die östliche Trasse der Bachbahn komplett in einen „Radweg“ umgewandelt werden. Interessant ist auch hier, dass das für die Problematik an der B 10 äußerst relevante Wörtchen „Widmung“ in keinem der relevanten Dokumente auftaucht. Baulastträger soll auch nicht das Land, sondern sollen die einzelnen Gemeinden werden. „Planfeststellungsverfahren Bachbahn“ weiterlesen

Planfeststellungsbeschluss Breitenau

Heute habe ich das allererste Mal eine förmliche Zustellung vom LBM Rheinland-Pfalz erhalten! Ich hatte diesen nach Ablauf der Frist trotzdem darum gebeten, meine Kritik vor allem an der mit der eigentlichen Maßnahme – dem Rückbau der L 502 wegen der „gefährlichen“ Einmündung in die B 270 – gar nichts zu tun habenden Anlage eines überflüssigen, nur dem touristischen Radverkehr dienen sollenden Wegelchens, zu berücksichtigen. Wie zu erwarten war, hat der LBM die wesentlichen, einzelnen Punkte meiner Kritik ignoriert. Stattdessen äußerte man sich lediglich zu meiner allgemeinen Forderung, dass die Anlage m. E. komplett überflüssig ist. Der Planfeststellungsbeschluss vom 3. Juni 2020 ist derzeit auf der Internetseite noch nicht zu finden, weshalb ich mit einer ausführlicheren Kommentierung noch warten und diese in diesem Beitrag später ergänzen werde – ich habe nämlich keine Lust, alles, was eines Zitates würdig ist, abzutippen. 😉 „Planfeststellungsbeschluss Breitenau“ weiterlesen

Planfeststellung K 34 am Potzberg

Es ist schon eine geraume Zeit her, als ich das Planfeststellungsverfahren zum Bau eines zweigeteilten, ca. 410 m langen Stummelwegelchens im Zuge des Ausbaus der K 34 am Potzberg, zwischen Neunkirchen und Föckelberg hier im Blog thematisiert hatte. In der Zwischenzeit wurden aufgrund erhobener Einwendungen die Pläne teilweise geändert und hierzu ein „Deckblattverfahren“ angewandt. Am 4. Februar 2020 erging unter dem Aktenzeichen 02.4-1888-PF/36 der Planfeststellungsbeschluss (pdf, 3,13 MB). Immerhin: man hat einen der beiden geplanten Stummel gestrichen. Vor allem die Touri-Radler sollen stattdessen mittels HBR-Wegweisern (umständlich) durch die Ortslage von Neunkirchen geführt werden. „Planfeststellung K 34 am Potzberg“ weiterlesen

B 39: Einwendungen beim LBM eingegangen

Warum blaue Schilder erst bekämpfen, wenn sie bereits aufgestellt wurden? Wo erst gar kein (straßenbegleitender) „Geh- und Radweg“ gebaut wird, kann es auch keine Gemeinsamer Geh- und Radweg mehr geben. Bislang hatte ich es trotz eines wachsamen Auges auf die Planfeststellungsverfahren des LBM Rheinland-Pfalz leider versäumt, fristgerecht formelle Einwendungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Planung eines neuen Geh- und Radwegs zu erheben – wie zum Beispiel an der B 270 südlich von Kaiserslautern. Im Falle der Planungen eines Wegelchens entlang der B 39 hat das nun endlich mal geklappt. Der LBM hat mir per e-mail den Eingang meines Schreibens bestätigt. Jenes hatte ich während einer längeren Rennrad-Tour in den Briefkasten der LBM-Zweigstelle in Dahn eingeworfen. „B 39: Einwendungen beim LBM eingegangen“ weiterlesen

Planfeststellung B 48 Fischbach – Hochspeyer

Stummel-Radwege kann es bekanntlich niemals genug geben. Deshalb plant der LBM Kaiserslautern auch die Anlage eines weiteren, überflüssigen Geh- und Radwegelchens, um die beiden östlich von Kaiserslautern gelegenen Orte Hochspeyer und Fischbach mittels eines 2,5 m schmalen „Geh- und Radwegs“ miteinander zu verbinden. Leider greift der Radwege-Wahnsinn auch im Pfälzerwald immer weiter um sich; siehe auch die zuletzt von mir kommentierten Unterlagen zum ebenfalls erst kürzlich aufgenommenen Planfeststellungsverfahren ein paar Kilometer weiter südöstlich bei Weidenthal. „Planfeststellung B 48 Fischbach – Hochspeyer“ weiterlesen

Planfeststellung B 39 Weidenthal – Neidenfels

Da habe ich doch tatsächlich endlich mal ein relativ frisch in das Internetangebot des LBM eingestelltes Planfeststellungsverfahren aus der Region erwischt. Jenes zur B 270 an der Breitenau hatte ich ja leider knapp verpasst. Auch an der B 39 zwischen Weidenthal und Neidenfels soll nach dem Willen des LBM Speyer ein teils straßenbegleitender, teils abgesetzter „gemeinsamer Geh- und Radweg“ angelegt werden, der abschnittsweise auch forstwirtschaftlichem Verkehr dienen soll. Die B 39 führt (parallel zur Kursbuchstrecke 670) durch das landläufig so genannte, vom Hochspeyerbach durchflossen werdende „Neustadter Tal“ zwischen Neustadt an der Weinstraße und Kaiserslautern. „Planfeststellung B 39 Weidenthal – Neidenfels“ weiterlesen

Planfeststellung B 50 bei Hochscheid

Wie im Beitrag zum langjährigen juristischen Kampf eines Landwirtes gegen die Verdrängung des „Langsamverkehrs“ von der „autobahnähnlich“ ausgebauten B 50 bei Simmern im Hunsrück angesprochen, steht auch das Planfeststellungsverfahren zum vierspurigen Ausbau eines weiteren Abschnitts der Hunsrückhöhenstraße bei Hochscheid zu einer Kraftfahrstraße sinnbildlich für die Verkraftfahrstraßierung vor allem des Bundesstraßennetzes. Denn die schwächer oder gar nicht motorisierten Nutzer einer bisher uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Bundesstraße sollen zukünftig überwiegend auf sogenannte „Verbindungswege“ in der Baulast der Gemeinden verdrängt werden. „Planfeststellung B 50 bei Hochscheid“ weiterlesen

Planfestgestellter Murks an der B 38

Dank eines Hinweises eines Mitstreiters aus der Vorderpfalz zu einer Ankündigung der Offenlegung eines Planfeststellungsbeschlusses schaute ich gestern mal wieder beim LBM vorbei, um mir eben jenen Beschluss für den Bau eines in mehrfacher Hinsicht abenteuerlichen Wegelchens entlang der B 38 zwischen Schweigen-Rechtenbach und Oberotterbach anzuschauen. Wie zu befürchten war, wurde die mangelhafte und geltende Standards der VwV als auch der ERA 2010 missachtende Planung nicht einfach komplett verworfen, sondern im Wesentlichen unverändert beibehalten. Lediglich die Mandelbäume am Ortsausgang von Oberotterbach in Richtung Bad Bergzabern wurden „gerettet“. Die absurde (auch linksseitige) Führung innerhalb der Ortschaft bleibt jedoch, inkl. Querungs-Ampel. „Planfestgestellter Murks an der B 38“ weiterlesen