Soweit mit den Beschränkungen für Ungeimpfte (auch) das unausgesprochene Ziel verfolgt werden sollte, diese zu einer positiven Impfentscheidung zu veranlassen, ist dies ebenfalls legitim, weil durch die Zunahme der Zahl der Geimpften die pandemische Lage verbessert wird und damit die übergeordneten Ziele, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, gefördert werden.
OVG Saarlouis, Beschluss 2 B 278/21 vom 20.12.21. Siehe auch die Pressemeldung. „Coronoia: Legitime Nötigung“ weiterlesen